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- Über die Schweiz -
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 22.11.2008
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Einführung Statistische Angaben Landkarte Wappen Staat und Recht Geographie und Klima Bevölkerung, Religion und Bildung Wirtschaft und Verkehr Geschichte Außenpolitik nach unten

Einführung

Die ersten Marken der Schweiz erschienen am 1. März 1843 und waren eigentlich keine Marken, die in der ganzen Eidgenossenschaft gültig waren, da es sich um Regionalmarken des Kantons Zürich handelte. Auch die Kantone Genf und Basel folgten im gleichen Jahr bzw. zwei Jahre später mit eigenen Ausgaben. Die ersten Marken der Schweizerischen Bundespost erschienen erst im Jahre 1849. Trotzdem gehört die Schweiz mit zu den ersten Ländern der Welt, die diese neue Form der Freimachung von Postsendungen anwendete.

Im Jahre 1993 schon konnte das 150-jährige Jubiläum schweizerischer Briefmarken begangen werden. Anders als in Deutschland öder Österreich erschien aber von offizieller Seite keine Buchedition, um dieses Ereignis gebührend zu würdigen. Die vorliegende Dokumentation soll diese schmerzliche Lücke schließen: sie will auf unterhaltsame Weise den Leser über unser Nachbarland und seine Geschichte informieren, ihn aber auch für die Briefmarken, die - gerade wegen ihrer hervorragenden Gestaltung und soliden Wertbeständigkeit - eine ideale Ergänzung zu den Sammelgebieten Deutschland, Liechtenstein und Österreich sein können, begeistern.

ch_841schweiz.jpgDie Geschichte der Schweiz geht eigentlich auf das Jahr 1291 zurück, als die Urkantone Schwyz, Uri und Unterwalden einen "Ewigen Bund" schlossen. Weitere Kantone kamen im Laufe der Zeit dazu und so entstand die "Eidgenossenschaft" als kleiner, föderaler Staat im Herzen Europas. Die Besonderheit dieses Landes ist, daß es sich weitgehend aus den Streitereien seiner Nachbarn herausgehalten hat und gerade auf Grund dieser Neutralitätspolitik über Jahrhunderte seine Unabhängigkeit und territoriale Integrität wahren konnte. So konnten die Bewohner einige Eigenarten und ein eigenes Selbstverständnis entwickeln, das vielleicht eine der Hauptursachen ist, daß das Land sich noch nicht der Europäischen Union angeschlossen hat. Die vorliegende Dokumentation versucht, Geschichte und Philatelie der Schweiz darzustellen. Abgerundet wird die Dokumentation durch eigene Kapitel über die Nebengebiete wie z. B. Porto-, Dienst- und Automatenmarken. Auch die Dienstmarken der zahlreichen internationalen Organisationen, die in der Schweiz ihren Sitz haben, werden gesondert behandelt.

In "Die ganze Welt der Philatelie" der Fa. Hermann E. Sieger GmbH heißt es über die Schweiz:

"Die Schweiz hat einen weltweiten Ruf, nicht nur wegen der Genauigkeit und Präzision ihrer Uhren, nicht nur als sicheres und freiheitliches Land, sondern auch als der stelbständige Staat, der seine Währung behalten hat. Schweizer Uhren sind perfekt und teuer - Schweizer Briefmarken sind genauso perfekt, aber für jeden erschwinglich. Schweizer Banken sind solide - aber sie nehmen nicht jeden Ausländer als Kunden - Schweizer Marken sind genauso solide, aber jeder kann sie sammeln. Die schweizerischen Briefmarken sind, wie viele Erzeugnisse dieses Landes, ein Qualitätsbegriff geworden durch gekonnte Grafik, solide Ausgabepolitik und perfekte Ausführung".

Der Monatsaufwand wird mit ca. 6,00 Euro angegeben und dem Sammelgebiet insgesamt wird die Note "1-2" zugewiesen.

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Statistische Angaben

Die Schweiz (französisch Suisse, italienisch Svizzera, bündnerromanisch Svizzra, amtliche Namen: Schweizerische Eidgenossenschaft, Confédération Suisse, Confederazione Svizzera, lateinisch Confoederatio Helvetica) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Das Land grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Liechtenstein und Österreich und im Süden an Italien.

- Fläche: 41.285 qkm
- Einwohner: 7.164.000
- Bevölkerungsdichte: 124.412 Einwohner/qkm
- Hauptstadt: Bern
- Staatsform: Parlamentarischer Bundesstaat, seit 1848 unabhängig, de facto aber schon seit dem 22.09.1499 (Basler Friede), anerkannt 24.10.1648 (Westfälischer Friede)
- Verwaltungsgliederung: 20 Vollkantone, 6 Halbkantone
- Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
- Nationalfeiertag: 1.8.
- Währung: 1 Schweizer Franken (sfr)= 100 Rappen (Rp) / Centimes (c)

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Landkarte der Schweiz

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Wappen der Schweiz

Die Schweiz wurde 1848 ein Bundesstaat. Vorher war es ein Staatenbund aus souveränen Kantonen. Die Schweiz nahm ein Wappen an, das dem Siegel des Staatenbundes abgeleitet wurde. Es zeigt ein weißes Kreuz im roten Schild und entspricht der Flagge.

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Staat und Recht

Nach der Verfassung vom 18.4.1999 (in Kraft seit 1.1.2000), die die frühere Verfassung von 1894 in aktualisierter, inhaltlich aber weitgehend unveränderter Gestalt fortschreibt, ist die Schweiz eine föderative, demokratische Republik, bestehend aus 20 Kantonen und sechs Halbkantonen. Den Bundesorganen stehen nur die ihnen von den Kantonen übertragenen Rechte zu. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der jährlich aus den Reihen des Bundesrates gewählt wird und gegenüber seinen Regierungskollegen nur unbedeutende Vorrechte besitzt (Vorsitz in den Bundesratssitzungen, Repräsentation des Bundesrats im In- und Ausland).

ch_1100dmvb.jpgDie Exekutive liegt beim Bundesrat, dessen sieben Mitglieder (Bundesräte) dem Parlament nicht verantwortlich sind und eine permanente "Große Koalition" ohne eigentlichen Koalitionsvertrag bilden. Die Bundesräte verstehen sich in erster Linie als Chefs ihrer Ministerien (Departements) und erst in zweiter Linie als Mitglieder eines Kollegialorgans, das jedoch in allen wichtigen Regierungsangelegenheiten formelle Entscheidungsinstanz bleibt. Während der Legislaturperiode des Nationalrats ist es der Bundesversammlung formell verwehrt, einen Bundesrat oder die Regierung abzusetzen. Die Legislative liegt bei der Bundesversammlung, die aus zwei gleichberechtigten Kammern (National- und Ständerat) besteht. Die 200 Abgeordneten des Nationalrats werden in kantonalen Wahlkreisen nach dem Verhältniswahlrecht auf 4 Jahre gewählt (allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahre, Frauenwahlrecht auf Bundesebene seit 1971). Die Mandate werden unter den Kantonen entsprechend ihrer Bevölkerungszahl verteilt. In den Ständerat (46 Mitglieder) entsendet jeder Kanton zwei, jeder Halbkanton einen Vertreter. Wahlmodus und Mandatsdauer bestimmt das kantonale Recht.

ch_1101dmvb.jpgDie Bundesversammlung wählt den Bundesrat, den Bundespräsidenten, das Bundesgericht, das Versicherungsgericht, den Bundeskanzler, den General der eidgenössischen Armee und entscheidet über Begnadigungsgesuche und Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bundesbehörden. Der Bundesversammlung obliegen neben der Gesetzgebung u.a. Verwaltungskontrolle, Budget, Bündnisse und Verträge mit dem Ausland sowie Entscheidung über Krieg und Frieden. Die dominierende Stellung des Bundesrates im politischen System der Schweiz hat ein gewisses Gegengewicht in den direktdemokratischen Rechten der Bürger. Der Charakter der Schweiz als Bundesstaat bedingt eine weitgehende Aufteilung der Gesetzgebungszuständigkeit zwischen Bund und Kantonen. Die Kantone sind im Rahmen der von der Bundesverfassung gezogenen Grenzen autonom. Sie verfügen über eigene Verfassungen und staatliche Behörden. Gesetzgebendes Organ ist ein vom Volk gewählter Großer Rat (auch Kantonsrat oder Landrat), Exekutivorgan ist ein vom Volk oder der Landsgemeinde gewählter Regierungsrat (auch Kleiner Rat oder Staatsrat).

Die Parteienlandschaft weist, bedingt durch unterschiedliche politische Traditionen der Kantone, eine große Vielfalt auf. Die vier größten, im Verhältnis 2:2:2:1 im Bundesrat vertretenen Parteien sind die liberale Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Sozialdemokratische Partei (SP), die bürgerlich-konservative Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) und die mittelständische Schweizerische Volkspartei (SVP). Stärker auf Kantonsebene und im Nationalrat vertreten sind ferner: der Landesring der Unabhängigen (LdU), die Evangelische Volkspartei (EVP), die Grüne Partei (GPS), die Liberale Partei (LPS), die Schweizerischen Demokraten (SD; hervorgegangen aus der Nationalen Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat), die Freiheitspartei (FPS, bis 1994 Autopartei) sowie die Partei der Arbeit (PdA; Nachfolgeorganisation der 1940 verbotenen KP).

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Geographie und Klima

ch_1102dmvb.jpgDie Schweiz liegt im Gebiet der zentralen Alpen und deren nördlichem Vorland. Landschaftlich gliedert sie sich in Jura, Mittelland und Alpen. Der Schweizer Anteil am Jura mit Mittelgebirgscharakter umfaßt den Kettenjura, Teile des Platten- und Tafeljura. Das südlich anschließende Schweizer Mittelland gehört zum Alpenvorland und erstreckt sich vom Bodensee bis zum Genfer See als ein von Flußtälern stark zerschnittenes, 400 - 1.000 m hohes Hügelland. Die Schweizer Alpen nehmen rund 60 Prozent der Landesfläche ein. Sie sind durch die großen Alpenlängstäler von Rhone und Rhein sowie zahlreiche Quertäler stark gegliedert und dem Verkehr geöffnet. Der nördliche Alpenzug erreicht in den stark vergletscherten Berner Alpen seine größte Höhe (Finsteraarhorn 4.274 m über dem Meeresspiegel), der südliche Teil trägt in den gletscherreichen Walliser Alpen den höchsten Punkt der Schweiz überhaupt (Monte-Rosa-Massiv mit Dufourspitze 4.637 m über dem Meeresspiegel), im Osten gipfeln die schon zu den Ostalpen gerechneten Rätischen Alpen im Piz Bernina (4. 049 m über dem Meeresspiegel). Mit dem Tessin hat die Schweiz einen schmalen Anteil an der Südabdachung der Alpen.

Das Sankt-Gotthard-Massiv ist das Quellgebiet zahlreicher Flüsse: Rhein, Reuss, Aare, Rhone und Tessin. Das Hochtal des Engadin im Osten wird durch den Inn zur Donau entwässert. Die Schweiz ist sehr reich an Seen, sie hat Anteil an den beiden größten nördlichen Vorlandseen Bodensee und Genfer See sowie an den oberitalienischen Seen Lago Maggiore und Luganer See und besitzt malerische Alpenrandseen, wie Vierwaldstätter See, Zürichsee, Thuner See, am Jurarand Neuenburger und Bieler See. Es herrscht feuchtgemäßigtes Klima mit hohen Niederschlägen. Die Pflanzenwelt ist mitteleuropäisch und nach Höhenlagen abgestuft.

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Bevölkerung, Religion und Bildung

Die Schweiz gliedert sich in drei Sprachräume: den deutschen im Norden, im Zentrum und im Osten (Deutschschweizer), den französischen im Westen und den italienischen Sprachraum im Kanton Tessin sowie in Teilen des Kantons Graubünden im Süden. Innerhalb des deutschen Sprachraums liegen die Gebiete der Rätoromanen, deren Sprache seit 1938 als vierte Landessprache, seit 1996 als Amtssprache anerkannt ist.

Deutsch wird von 63,7 Prozent der Bevölkerung gesprochen, Französisch von 19,2 Prozent, Italienisch von 7,6 Prozent, Rätoromanisch von 0,6 Prozent, andere Sprachen von 8,9 Prozent. Der Bevölkerungsanteil der Ausländer beträgt 19,7 Prozent. Am dichtesten besiedelt sind das Mittelland, das untere Tessin und Teile des Jura. Hauptsiedlungsräume im Gebirge sind die Alpentäler. Großstädte sind Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne.

Rund 46 Prozent der Bevölkerung gehören der katholischen Kirche an, rund 40 Prozent den im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund zusammengeschlossenen evangelischen (überwiegend reformierten) Kirchen, über 2 Prozent evangelischen Freikirchen (besonders Pfingstler und neupietistische Gemeinschaften). Die "Christkatholische Kirche der Schweiz" (Altkatholiken) zählt rund 16.000 Mitglieder. Nicht christliche religiöse Minderheiten bilden die Muslime (rund 200.000) und Juden (rund 18.000).

ch_1103dmvb.jpgDas Schulwesen ist überwiegend Kantonsangelegenheit. Die Schulpflicht von acht bzw. neun Jahren umfaßt im Allgemeinen eine Primarstufe von fünf oder sechs Jahren und eine Sekundarstufe I von drei bis fünf Jahren, danach können Diplom-Mittelschulen (23 Jahre), Berufsschulen oder Gymnasien (Maturitätsschulen) besucht werden. Die Analphabetenquote beträgt 1 Prozent. Es gibt Universitäten in Basel (gegründet 1460), Bern (1834), Freiburg (1889), Genf (1873), Lausanne (1890), Lugano (1996), Neuenburg (1909), St. Gallen (1899 als Hochschule), Zürich (1833), zwei Eidgenössische Technische Hochschulen (Zürich, Lausanne), sowie Kunst-, Musik- u.a. Hochschulen.

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Wirtschaft und Verkehr

Die Schweiz zählt zu den führenden Industrienationen der Welt. Hauptzweige sind verarbeitende Industrie, Energiewirtschaft, Baugewerbe und Dienstleistungssektor. An erster Stelle der stark exportorientierten Produktion stehen Maschinen- und Apparatebau (elektronische, elektrotechnische und optische Geräte) sowie Fahrzeugbau; es folgen u.a. Metallverarbeitung, Uhren-, chemische, pharmazeutische, Textil- und Bekleidungs-, Papier-, Holz- und Möbel-, Zement-, Nahrungs- und Genußmittelindustrie (Käse, Schokolade). Wichtig sind in dem rohstoffarmen Land der Abbau von Steinen und Erden sowie die Salzgewinnung.

ch_1104dmvb.jpgDer Bedarf an Elektroenergie wird durch Wasserkraftwerke zu 54 Prozent, Kernkraftwerke zu 43 Prozent und Wärmekraftwerke zu 3 Prozent gedeckt. Im Dienstleistungsbereich kommen dem Bankgewerbe die Schweiz zählt zu den wichtigsten Finanzzentren der Welt und dem Fremdenverkehr größte Bedeutung zu. Letzterer ist mit jährlich rund 77 Mio. Übernachtungen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und spielt besonders in den Bergregionen, Seezonen und Großstädten eine dominierende Rolle. Die Landwirtschaft nutzt 38,3 Prozent der Landesfläche, davon entfallen über die Hälfte auf Ackerland (Getreide, Hackfrucht, Gemüse), Wiesen, Weiden und Rebland, der andere Teil auf Almwirtschaft (besonders in den Bergregionen) mit einer hoch entwickelten Viehzucht zur Milch- und Fleischerzeugung; im Süden Obst- und Weinbau. Rund 30 Prozent des Landes sind mit Wald bedeckt. Hauptausfuhrgüter sind Maschinen, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Apparate, Uhren, Textilien, Bekleidung, Nahrungsmittel; Haupthandelspartner sind Deutschland, die übrigen EU-Länder und die USA.

Die Schweiz ist in den Alpen ein wichtiges Transitland. Die Westost-Verbindungen führen durch das Mittelland. Alpenpässe und -tunnel, deren wichtigste Sankt-Gotthard-Tunnel, Simplon- und Lötschbergtunnel sind, leiten von Nord- nach Südeuropa. Das vollständig elektrifizierte Eisenbahnnetz (5.041 km) und das 71.117 km lange Straßennetz bieten eine hervorragende verkehrstechnische Erschließung, hinzu kommen über 800 km Zahnrad- und Seilbahnen in den Alpen. Wichtigster Schiffahrtsweg ist der Rhein mit dem Flußhafen Basel. Internationale Flughäfen haben Zürich, Genf und Basel.

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Geschichte

- Römisches Altertum und frühes Mittelalter -

ch_1105dmvb.jpgDie keltischen Helvetier, nach denen die Schweiz sich noch heute nennt (Confoederatio Helvetica), wanderten kurz vor 100 v. Chr. zwischen Jura und Alpen ein. 58 v. Chr. unterwarf Cäsar sie bei Bibracte und 15 v. Chr. wurden Räter und Alpenkelten dem Römischen Reich eingegliedert. Im Osten kamen sie zur Provinz Rätien, im Westen zur Provinz Gallien (Ursprung der rätoromanischen, italienischen und französischen Sprache in der Schweiz). Im 5. Jahrhundert ließen sich Burgunder im Westen, Alemannen im Norden der heutigen Schweiz nieder. Seit 536 fränkisch (843 zum Ostfränkischen Reich), kam der Westen um 900 zum Königreich Burgund, der Hauptteil zum Heiligen Römischen Reich. Als 1032/34 Burgund an den Römischen König Konrad II. fiel, war ein loses Band um die meisten Gebiete hergestellt, doch entstanden bald zahlreiche weltliche und geistliche Herrschaften (u.a. der Herzöge von Zähringen, Klöster wie St. Gallen, Einsiedeln, Saint-Maurice, die Bistümer Genf, Lausanne, Sitten, Basel, Chur, Konstanz). Ab 1250 - 1300 erlangten die Grafen von Savoyen im Südwesten, die Habsburger im Norden und Osten die Vorherrschaft.

- Die "Eidgenossenschaft" 1291 - 1798 -

ch_1106dmvb.jpgDen beiden Tälern Uri und Schwyz verlieh Kaiser Friedrich II. 1231 und 1240 die Reichsunmittelbarkeit, die jedoch von den Habsburgern bestritten wurde. Anfang August 1291 schlossen die drei "Urkantone" Uri, Schwyz und Unterwalden einen "Ewigen Bund". Die Befreiungssagen um Wilhelm Tell und den ersten Rütlischwur sind erst seit dem 15.Jahrhundert belegt, wurden jedoch zum allgemeinen schweizerischen Gründungsmythos. Die Urkantone siegten am Morgarten (1315) über ein österreichisches Ritterheer, worauf sie den "Ewigen Bund" erneuerten. Dem Bund traten 1332 Luzern, 1351 die Reichsstadt Zürich, 1352 Glarus und Zug, 1353 die Reichsstadt Bern bei. So entwickelte sich aus dem Bund der drei "Orte" (Kantone) die Eidgenossenschaft der "Acht alten Orte", auf die dann der Name von Schwyz als Gesamtbezeichnung überging. Durch den Sieg bei Sempach (1386) über Habsburg sicherten sich die Waldstätte und Luzern, durch den Sieg bei Näfels (1388) die Glarner ihre Unabhängigkeit. 1415 eroberten die Eidgenossen den habsburgischen Aargau, wehrten 1444 bei Sankt Jakob an der Birs (heute Stadtteil von Basel) die französischen Armagnaken (Armagnac) ab und eroberten 1460 den habsburgischen Thurgau.

In den Burgunderkriegen (1474/77) besiegten sie Karl den Kühnen bei Grandson, Murten und Nancy, wodurch sie internationales Ansehen erhielten und seitdem als Söldner im Ausland sehr gefragt waren (z. B. die Schweizergarde des Vatikan). 1481 schlossen sich Freiburg und Solothurn der Eidgenossenschaft an. Die Ablehnung der Reichsreformpläne unter Maximilian I. führte zum "Schwabenkrieg" von 1499, dessen Ergebnis die Loslösung der Schweiz vom Heiligen Römischen Reich war (Frieden von Basel). Durch die Aufnahme Basels und Schaffhausens (1501) sowie Appenzells (1513) erweiterte sich die Eidgenossenschaft zum Bund der "Dreizehn alten Orte". Sie griffen 1512/16 als Gegner Frankreichs in den Kampf um das Herzogtum Mailand ein, erlitten zwar 1515 die Niederlage bei Marignano (Melegnano), gewannen aber 1516 das Tessin, der verbündete Freistaat der Drei Bünde (Graubünden) das Veltlin. Danach begann die Politik der Neutralität.

ch_1107dmvb.jpgDie Reformation wurde seit 1519 in Zürich von U. Zwingli, später in Basel und Bern, in der französischsprachigen Schweiz von J. Calvin (Genf) und G. Farel (Genf, Neuenburg) eingeführt. Sie fand in den meisten Städtekantonen und deren Untertanenländern Eingang, während die Urkantone, Luzern, Zug, Freiburg und Solothurn, katholisch blieben. Der "Zweite Kappeler Krieg" (1531) brachte durch den Sieg der Katholiken über Zürich und den Tod Zwinglis die Ausbreitung der Reformation in der deutschen Schweiz zum Stillstand, sie behauptete sich aber in Genf, das Mittelpunkt des Calvinismus wurde, und am Genfer See. Mit der "Confessio Helvetica posterior" (1566) entstand die reformierte Kirche. 1526 wurde Genf ein "zugewandter Ort" der Eidgenossenschaft, die Berner eroberten 1536 die Waadt. Während der Gegenreformation ließen sich die Jesuiten auch in der Schweiz nieder. 1586 schlossen die katholischen Orte den "Goldenen Bund".

ch_1108dmvb.jpgDer Westfälische Friede (1648) brachte auch die völkerrechtliche Loslösung vom Heiligen Römischen Reich, die sog. "Exemtion". Nach einem offenen gesamteidgenössischen Bürgerkrieg ("Villmerger Kriege" 1656 und 1712) ging die politische Vorherrschaft von den katholischen "Fünf Orten" auf die reformierten Kantone Bern und Zürich über. Den Kern der alten Eidgenossenschaft bildeten die "Dreizehn alten Orte", eine Konföderation selbstständiger Kantone, der Verbündete (zugewandte Orte) angeschlossen waren. Die gemeinsamen Angelegenheiten wurden auf der "Tagsatzung" durch instruierte Gesandte behandelt. Eine einheitliche Außenpolitik war kaum möglich, woraus sich eine Politik der Neutralität ergab, die 1674 deklariert wurde. Die Verfassungen der Stadtkantone wurden im 16./17. Jahrhundert zünftisch-aristokratisch. Unselbstständig waren die von Landvögten verwalteten Landgebiete der Stadtkantone und die den Eidgenossen gemeinsam gehörenden Gebiete: Thurgau, Tessin, Veltlin, Teile des Aargaus und Rheintales.

- Die Helvetische Republik bis 1848 -

ch_1241dmvb.jpgVon Anhängern der revolutionären Ideen gerufen, griff Frankreich 1798 in die schweizerischen Verhältnisse ein. Nach dem Vorbild der Französischen Revolution wurde die "Eine und unteilbare Helvetische Republik" als demokratischer Einheitsstaat (Rückstufung der Kantone auf Verwaltungsbezirke) mit einer von dem Baseler P. Ochs ausgearbeiteten Verfassung (Helvetik) geschaffen und der Widerstand der Innerschweiz gebrochen. Mülhausen, das Bistum Basel sowie Biel und Genf kamen zu Frankreich, das Veltlin zur Zisalpinischen Republik (Oberitalien). Als 1802 ein allgemeiner Aufstand gegen die helvetische Regierung in Bern ausbrach, gab Napoléon Bonaparte durch die "Mediationsakte" vom 19.2.1803 der Schweiz eine neue Verfassung, die den Staatenbund der Kantone wieder herstellte und sechs ehemalige Untertanengebiete wurden zu neuen Kantonen (St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und Waadt). Genf blieb französisch, zugleich wurde das strategisch wichtige Wallis zu einem eigenen Freistaat erhoben, aber 1810 Frankreich einverleibt, Neuenburg war 1806/13 ein Fürstentum des französischen Marschalls Berthier. Der Gesamtstaat erhielt eine Verfassung mit einer Gesamtbehörde ("Tagsatzung"). Nach den Befreiungskriegen wurden Ende 1813 wieder aristokratische Regierungsformen eingeführt, aber nicht die Abhängigkeit der früheren Untertanengebiete. Der 1. Pariser Frieden von 1814 gab der Schweiz die an Frankreich gefallenen Gebiete zurück, das Veltlin blieb bei Österreich. Das säkularisierte Bistum Basel kam größtenteils an Bern (Berner Jura), während Genf, Wallis und Neuenburg die Zahl der Kantone auf 22 vermehrten, Neuenburg blieb zugleich noch ein Fürstentum der preußischen Könige (1707 - 1857). Der Wiener Kongreß und der 2. Pariser Frieden von 1815 anerkannten die immer währende Neutralität der Schweiz. Der schweizerische "Bundesvertrag" vom 7.8.1815 errichtete nur einen lockeren Staatenbund der Kantone. Der Liberalismus erstrebte eine Reform der Bundesverfassung und den Sturz der in den meisten Kantonen herrschenden Aristokratie. Durch die französische Julirevolution erhielt er einen starken Antrieb: 1830/31 wurde in einigen Kantonen die Verfassung im liberalen Sinne umgestaltet; so folgte auf die "Restauration" von 1813/15 die "Regenerationszeit" (1830/48). Den vordringenden Liberalen leistete die katholisch-konservative Partei zähen Widerstand und die katholischen Kantone schlossen 1845 einen "Sonderbund", dessen Auflösung aber im "Sonderbundkrieg" vom November 1847 erzwungen wurde.

- Die Schweiz seit 1848 -

Die Verfassung vom 12.9.1848 machte die Schweiz zu einem Bundesstaat und Bern zur Bundesstadt. Als oberste Regierung setzte sie den von beiden Kammern (Nationalrat und Ständerat) gewählten siebenköpfigen Bundesrat ein. Post, Münze, Maß, Gewicht und Zoll wurden zentralisiert. Die Freisinnig-Demokratische Partei, die den entschiedenen Liberalismus vertrat, beherrschte lange Zeit Nationalrat und Bundesrat. Die neue Bundesverfassung vom 29.5.1874 stärkte die Bundesgewalt und baute die demokratischen Einrichtungen aus, auch in den einzelnen Kantonen wurden nach und nach demokratische Strukturen eingeführt (Volksbegehren, Volksentscheid, zum Teil Trennung von Kirche und Staat).

ch_1280dmvb.jpgDer "Kulturkampf" gegen die katholische Kirche fand in erster Linie auf kantonaler Ebene statt (u.a. Bern und Genf). Im Ersten Weltkrieg bemühte sich die Schweiz um völlige Neutralität, engagierte sich aber auf humanitärem Gebiet. Durch ihren Rohstoffmangel geriet sie wirtschaftlich unter Druck der Entente. Der von der Sozialdemokratie getragene "Landesstreik" im November 1918 scheiterte am Widerstand des Bürger- und Bauerntums, führte aber zu sozialen Neuerungen.

Durch die Einführung der Verhältniswahl zum Nationalrat (Oktober 1918) verlor die FDP die absolute Mehrheit und; es kam zum Gegensatz zwischen "Bürgerblock" und Sozialdemokratie. Im Zweiten Weltkrieg belasteten ab 1940 u.a. die Probleme der Asylgewährung (nicht selten Abweisung von rassisch oder politisch Verfolgten des NS-Regimes aus Deutschland und Österreich) und der Pressefreiheit die Innenpolitik.

Nach 1995 geriet das kompromißbereite Verhalten der Schweiz in die internationale Diskussion, besonders die u.a. über die BIZ in Basel getätigten Gold- und Devisengeschäfte mit dem nationalsozialistischen Deutschland, die auch der eigenen Existenzsicherung dienten. Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete sich im Bundesrat 1959/60 die noch heute bestehende Regierungskoalition aus FDP, Konservativ-christlichsozialer Volkspartei (seit 1970: CVP), SP(S) und Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB, seit 1971: SVP); Konkordanzdemokratie). Mit der Errichtung des Kantons Jura (24.9. 1978) wurde eine jahrzehntelange Auseinandersetzung entschärft. 1981 stimmte die Bevölkerung der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu. 1989 scheiterte eine Initiative zur Abschaffung der schweizerischen Armee. Ein Volksentscheid forderte im Februar 1994 die Verlegung des Transitgüterverkehrs auf die Schiene.

ch_1281dmvb.jpgMit der internationalen Debatte über "Raubgold" und "nachrichtenlose Vermögen" in der Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts wurde in der Schweiz eine Identitätskrise sichtbar. Die Debatte trübte auch ihr internationales Ansehen und besonders die Beziehungen zu den USA. Im Zusammenhang damit errichtete die Schweiz 1997 die "Schweizerische Stiftung für Solidarität". Für bedürftige Überlebende des Holocaust wurde außerdem die von der Nationalbank, den Banken und der Wirtschaft der Schweiz getragene private Stiftung "Fonds für Menschlichkeit" geschaffen (Holocaust-Spezialfonds). Zur weiteren Erforschung der Rolle der schweizerischen und deutschen (Groß-)Banken im Holocaust und Krieg sowie zur Flüchtlingspolitik der Schweiz wurden 1996/97 verschiedene nationale und internationale Historikerkommissionen gebildet (1999 Zwischenberichte), zu deren Unterstützung erfolgte eine teilweise Aufhebung der Bestimmungen von 1934 zum schweizerischen Bankgeheimnis. Im Januar 1998 begannen die Beratungen zur Verfassungsreform im National- und Ständerat. Nach der Annahme des Verfassungsentwurfs von 1995 in revidierter Form durch den Ständerat (30.4.1998) entschied ein Referendum (April 1999) über die Annahme (in Kraft seit 1.1.2000). Trotz Angriffen seitens der SVP wurde die Regierungskoalition auch nach den Nationalratswahlen von 1999 fortgesetzt.

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Die Außenpolitik der Schweiz

ch_1282dmvb.jpgDer Versailler Vertrag von 1919 erkannte die Neutralität der Schweiz an. 1920 trat sie dem Völkerbund bei, der seinen Sitz in Genf genommen hatte, aber auch dem Völkerbund gegenüber vertrat sie den Grundsatz unbedingter Neutralität. Im Zweiten Weltkrieg verfolgte sie eine nicht unumstrittene Neutralitätspolitik, die besonders neuerdings sowohl national wie international stark diskutiert wird. Nach 1945 beteiligte sich die Schweiz in Fortsetzung ihrer Neutralitätspolitik (ohne sich im Ost-West-Konflikt auf eine ideologische Neutralität festzulegen) an den internationalen Hilfswerken und trat den kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Sonderorganisationen der UNO bei.

1960 war sie Gründungsmitglied der EFTA. 1963 trat sie dem Europarat bei. 1986 lehnte das Volk einen Beitritt zur UNO ab. Im Mai 1992 wurde die Schweiz Mitglied des IWF sowie der Weltbank. 1992 lehnte das Volk den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab. Am 12.12.1997 unterzeichnete die Schweiz das Rahmendokument für die "NATO-Partnerschaft für den Frieden".

Der Kosovokonflikt (1999) sowie die Zustimmung zu den sieben bilateralen Verträgen mit der EU (1999, u.a. zum Alpentransit, zur Freizügigkeit) im Referendum vom 21.5.2000 brachten die Neutralitätspolitik erneut in die innenpolitische Diskussion. Durch die deutliche Ablehnung einer sofortigen Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Referendum vom 4.3.2001 wurde die Frage nach der Weitergestaltung der Beziehungen zur Europäischen Union (eventuelle Reaktivierung des EU-Beitrittsgesuchs) aufgeworfen.

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