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- Frederik VII. (1848-1863) -
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.11.2008
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pfeil_weiss_rechts.gif  Frederik VII. (1848-1863)
   Einführung
   Frühes 19. Jahrhundert
   Ausgaben unter Frederik VII.
   Regentschaft Frederiks VII.
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Einführung Dänemark im frühen 19. Jahrhundert Die Ausgaben unter Frederik VII. Die Regentschaft Frederiks VII. nach unten

Einführung

Am 1. April 1851 erschien in Dänemark die erste Briefmarke. Dänemark bekam in diesem Jahr somit nicht nur einen neuen Herrscher, sondern reihte sich auch in die Phalanx der briefmarkenverausgabenden Länder ein. In den nur fünfzehn Jahren der Regentschaft von König Frederik VII. wurden gerade mal zehn Werte verausgabt.

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Dänemark im frühen 19. Jahrhundert

dk_1.jpgDie französische Revolution von 1789 hatte auch auf Dänemark Auswirkungen gehabt, da man um den Seehandel fürchtete. Im französisch-englischen Krieg von 1793 hatte sich das Land für neutral erklärt. Weil aber französische und niederländische Schiffe unter dänischer Flagge segeln durften, blieben dänische Schiffe nicht von Kaperungen verschont. 1800 schloß sich Dänemark dem bewaffneten Neutralitätsbund von Schweden, Preußen und Rußland an, worauf es im März 1801 zu einer Seeschlacht im Öresund kam mit England kam und Dänemark kapitulieren mußte. Im September 1807 wurde Kopenhagen von den Briten bombardiert, wobei fast 2.000 Menschen starben und 1.000 Gebäude zerstört wurden, da Dänemark mit Großbritannien keine Allianz schließen wollte. Dänemark schlug sich nun endgültig auf die Seite Frankreichs. Nach dem Ende Napoleons mußte das Land im Frieden von Kiel im Januar 1814 seine Provinz Norwegen an Schweden und die Insel Helgoland an Großbritannien abtreten. Auf dem Wiener Kongreß erhielt es als Ausgleich das Herzogtum Lauenburg.

dk_2.jpgIn den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts war Dänemark eigentlich bankrott und es gab auf dem Lande und in den Städten viel Armut. Ab 1830 erholte sich besonders die Landwirtschaft wegen modernerer Anbaumethoden und Reformen und - wegen der zunehmenden Industrialisierung in Großbritannien - konnten dort viele dänische Produkte abgesetzt werden. Es gab aber auch politische Reformen, da nach den Ereignissen in Frankreich im Jahre 1830 auch in Dänemark klar wurde, daß man das Volk nicht auf Dauer von politischer Mitsprache ausschließen konnte. Schon nach dem Wiener Kongreß hatte man zumindest in den zum Deutschen Bund gehörenden Landesteilen beschlossen, daß Ständeversammlungen eingerichtet wurden. Angesichts der politischen Radikalisierung entschloß sich König Frederik VI., diese Versammlungen endlich auch einzurichten und zwar für ganz Dänemark. Ein Erlaß vom März 1831 sah die Wahlen zu diesen Ständeversammlungen für alle viere Reichsteile (Jütland, Insel-Dänemark, Schleswig und Holstein) vor. Das Wahlrecht war an Grundbesitz geknüpft, wodurch auch viele Bauern erstmals Rechte wie Aristokraten und Großbürgerliche erhielten.

dk_4.jpgDie ab 1835 eingerichteten Versammlungen hatten nur beratende Funktion, der Staat blieb aber weiterhin absolutistisch. Besonders die Häusler, Kätner und Handwerksgesellen auf der einen und die Beamten und Akademiker auf der anderen Seite äußerten zunehmend Kritik, daß sie vom politischen Leben ausgeschlossen blieben. Erstere wollten gleiche Rechte wie die Besitzbauern, letztere wollten die Beseitigung des Absolutismus und eine Liberalisierung der Wirtschaft. Es ging vor allen Dingen um die Beseitigung von Klassenunterschieden und der letzten Feudalstrukturen. Als die politische Agitation auf dem Lande bis 1845 weiter zunahm, wurden alle politischen Versammlungen verboten. Daraufhin kam es zu einer Radikalisierung, wobei sogar die absolute Monarchie in Frage gestellt wurde und ein Zusammengehen von Bauern und nationalliberalem Bürgertum erfolgte. 1846 wurde von liberalen Bürgerlichen eine "Gesellschaft der Bauernfreunde" (Bondevennernes Selskab) gegründet. Auch verbreitete sich nationalistisches Gedankengut, das den Gegensatz zwischen dänischem und deutschem Bevölkerungsteil verschärfte.

dk_8.jpgSchleswig-Holstein, wo die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein schon seit 1581 vom dänischen König und vom Herzog von Gottorf regiert wurden, wurde zum Zankapfel. Es gab jeweils einzeln, aber auch gemeinsam regierte Teile. Nach den Napoleonischen Kriegen wurden die südlichen Teile, Holstein und Lauenburg, Mitglieder im Deutschen Bund und der dänische König somit auch Bundesfürst. Gemäß der Beschlüsse des Wiener Kongresses hatten diese beiden Teile somit auch Anspruch auf eine Verfassung, Schleswig aber nicht. Im Vertrag von Ribe war 1460 schon festgelegt worden, daß Schleswig-Holstein nicht getrennt werden durfte. Als Frederik VI. gegen Ende seiner Regentschaft im gesamten Staat Ständeversammlungen zuließ, war es schon zu spät, um das Problem friedlich zu lösen. Nach 1815 strebten die deutschsprachigen Bewohner eine Ablösung der absolutistischen Regierungsform und eine vollständige Eingliederung in den Deutschen Bund an. Die dänischen Nationalliberalen hingegen hatten als Ziel einen dänischen Einheitsstaat mit der Eider als Südgrenze unter Verzicht auf Holstein und Lauenburg. In Schleswig wurde die Lage durch einen Sprachenstreit noch verstärkt.

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Die Ausgaben unter Frederik VII.

dk_3.jpgdk_7.jpgBei der ersten Ausgabe von 1851 unterscheidet der Michel-Katalog zwischen den Typen I (Bild und Unterdruck im Stichtiefdruck) und II (Bild und Unterdruck im Buchdruck, wobei es bei der Type II drei Farbvarianten gibt. Die Marke zeigt die Kroninsignien im Lorbeerkranz und die Wertangabe ist in Buchstaben. Bei der zweiten Ausgabe gibt es ebenfalls diese beiden Typen, allerdings trägt die Freimarke vom 28. April 1851 eine Wertangabe "2 RIGSBANK SKILLING" anstelle der Kroninsignien. Der FACIT-Katalog unterscheidet hier insgesamt 10 Varianten. Die vier Marken der Ausgaben von 1854/57 ist wie die Nr. 1, die Wertangabe erfolgt nun in Ziffer und in den inneren Ecken gibt es einen punktierten Hintergrund. Die beiden Werte von 1858 (bei der Nr. 7 gibt es zwei Farbvarianten) haben einen wellenförmig linierten Grund in den inneren Ecken und sind die letzten ungezähnten Marken, denn die beiden letzten Ausgaben unter König Frederik VII. sind durchstochen.

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Die Regentschaft Frederiks VII.

dk_9.jpgNach dem Tode Christians VIII. im Januar 1848 und der Thronbesteigung Frederiks VII. verschärfte sich der Konflikt in Schleswig-Holstein, nachdem die Nationalliberalen eine Verfassungsänderung erzwungen hatten und im März 1848 in Kopenhagen eine konstituierende Nationalversammlung einberufen werden sollte. Die Deutschsprachigen in den beiden Herzogtümern sahen ihre Chance, eine eigene Verfassung zu proklamieren und die komplette Einbindung in den dänischen Einheitsstaat durch die Bildung einer eigenen Regierung abwenden zu können. So kam es 1848 zu einem drei Jahre dauernden Bürgerkrieg in Schleswig und Jütland. Der Krieg endete 1851 mit einem Beschluß der Großmächte, der den Zustand vor dem Krieg wieder herstellte.

1849 war in Dänemark ein neues Grundgesetz in Kraft getreten, das einen Zweikammernreichstag aus "Folketing" und "Landsting" mit liberalem Wahlrecht und die Abkehr vom Absolutismus beinhaltete. Der König ernannte zwar weiterhin die Regierung, war aber bei Gesetzen vom Reichstag abhängig. In den Herzogtümern galt aber weiterhin die alte absolutistische Staatsform.

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