Als König Karl XV. seinem Vater Oskar I. auf den Thron folgte, traf er auf eine breite bürgerliche Petitionsbewegung zur Parlamentsreform und er berief den Liberalen Louis De Geer, der ein reformwilliger Politiker war. Zu Beginn der 60er Jahre wurde zunächst das Kommunalrecht dahingehend geändert, daß es ein Wahlrecht nach Standesbeschränkung nicht mehr gab, sondern Vermögen und Einkommen die Basis sein sollten, um Bevollmächtigte für die Lokalpolitik zu wählen. Es gelang den Bauern, ca. 40 Prozent der Sitze in den Bezirkstagen, dem sog. "Landsting" zu erringen.
De Geer entwarf aber auch einen Vorschlag für einen Zweikammern-Reichstag mit einer indirekt gewählten Ersten und Zweiten Kammer, die auf dem Bürger- und Bauernstand basieren sollte. Die Wahlen zum Reichstag von 1862 bestärkten ihn in seinem Vorgehen, so daß er 1863 den Delegierten vorschlug, das schwedische Parlament ohne Standesbegrenzungen zu wählen. Die erste Kammer sollte indirekt durch die Landstings bzw. Bevollmächtigte der großen Städte auf neun Jahre gewählt werden. Wählbar war jeder, der das 35. Lebensjahr vollendet hatte und über Landbesitz von mindestens 80.000 Rt. bzw. ein steuerpflichtiges Einkommen von wenigstens 4.000 Rg jährlich verfügte. Die Abgeordneten der Zweiten Kammer sollten direkt und für drei Jahre gewählt werden. Hier galt ein Mindestalter von 21 bzw. 25 Jahren und ein Besitz von mindestens 1.00 Rt., alternativ ein Pachtbesitz von 5.000 Rg. oder ein jährliches Einkommen von mindestens 800 Rt. Der König hatte das Recht, beide Kammern aufzulösen bzw. Neuwahlen anzuberaumen. Für Budget- und Steuergesetze sollte die Zustimmung beider Kammern erforderlich sein. Bei Differenzen sollten die Stimmen beider Kammern gewichtet werden, wodurch die Zweite Kammer ein Übergewicht hätte. Bei Gesetzesänderungen war die Zustimmung beider Kammern erforderlich.
Diesem Vorschlag stimmten Bauern und Bürgerliche am 4. Dezember 1865 fast einstimmig zu, die Priesterschaft machte ihre Entscheidung vom Ritterstand abhängig, die am 8. Dezember 1865 mit einer Mehrheit von 64 Stimmen zur Freude der Stockholmer Bevölkerung der Reichstagsreform zustimmte. In allen größeren schwedischen Städten wurde De Geer als kluger Reformer gefeiert. De Geer, der selber Großgrundbesitzer und Aristokrat war, sicherte mit dieser "Revolution von oben" den Einfluß. In Schweden wird Louis De Geer als "Architekt der schwedischen Gesellschaft nach 1866" gefeiert.
Wirtschafts- und sozialpolitisch wurden unter Karl XV. ebenfalls wichtige Entscheidungen getroffen. Im Jahre 1861 wurde die Grenz für Kinderarbeit auf das 12. Lebensjahr gesetzt und die Arbeitszeit für Kinder auf sechs Stunden pro Tag begrenzt. 1862 wurde durch die Kommunalgesetze von 1862 die Monopolstellung der alten Gewerbegruppen in den Städten beendet und 1863 stimmte die Mehrheit der Reichstagsabgeordneten für die völlige Gewerbefreiheit, die 1864 Gesetz wurde. Jeder Meister- bzw. Burschenzwang wurde aufgehoben und jeder Bürger konnte nun "den Nahrungszweig ausüben, den er wollte". 1865 schloß Schweden ein Handelsabkommen mit Frankreich, das auf zwölf Jahre niedrige Zölle auf französische Waren garantierte, wofür die Schweden die völlige Freiheit für den Holzexport erhielten.
1860 beschloß der Reichstag die Einrichtung eines Höheren Lehrerinnenseminars in Stockholm und auf lokaler Ebene sollten Frauen ein - wenn auch zensusbestimmtes - Mitspracherecht erhalten. 1870 erhielten Mädchen ein Recht auf das Abitur und ein Universitätsstudium. Ebenfalls in diesem Jahr setzten die Reformer durch, daß die "Strafe des Landesverweises und die Negierung des Erbanspruchs für Bürger aufgehoben wurde, die der lutherischen Lehre abfielen." Allerdings hatten schon viele andersgläubige Schweden das Land verlassen und sich als Baptisten oder Mormonen in den Vereinigten Staaten niedergelassen. Als Konsequenz folgte im Jahre 1870 das Recht auf freien Zugang für alle Nichtlutheraner zu allen Staatsämtern in Schweden. Die Aufhebung des alten Ständereichtages beendete zudem eine intensive Periode der gesellschaftlichen Veränderung und Modernisierung Schwedens.