"Deutsche Bundespost" war die Inschrift auf Marken der Bundesrepublik Deutschland und offizielle Bezeichnung der Postverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Privatisierung als Deutsche Post Worldwide Net AG. Erstmals gab es die Inschrift auf den beiden Johann-Sebastian-Bach-Marken von 1950. Letzmalig wurde die Inschrift auf der Marke "Grundgedanken der Demokratie - Freie Meinungsäußerung" vom 06.04.1995 verwendet. Seitdem steht auf den Marken das Wort "Deutschland".
Die Deutsche Bundespost (DBP) war ein 1947 eingerichtetes, nicht rechtsfähiges Sondervermögen. Sie war der zweitgrößte Arbeitgeber in Westdeutschland. 1947 wurde sie als Nachfolgerin der Deutschen Reichspost unter der Bezeichnung "Deutsche Post" gegründet. 1950 wurde der Name in "Deutsche Bundespost" abgeändert und bis 1989 war sie eine Behörde. Ab 1989 wurden durch die Postreform I verschiedene Änderungen im Behördenaufbau, im Aufgabenbereich und in der Wirtschaftsführung vorgenommen.
Rechtsgrundlage für die administrative Tätigkeit der deutschen Bundespost war das Postverwaltungsgesetz (PostVwG). Weitere Vorschriften waren das Postgesetz, das Fernmeldeanlagengesetz und verschiedene Verordnungen, die auf Grund des Postverwaltungsgesetzes erlassen wurden (z. B. Postgebührenordnung, Postordnung, Telegrammordnung, Fernmeldeordnung usw.).
Die Deutsche Bundespost war zuständig für Briefdienst, Paketdienst, Postzeitungsdienst, Postrentendienst, Postreisedienst, Postscheckdienst (später Postgirodienst), Postsparkassendienst, Fernmeldedienst, Telegrafen-/Telegrammdienst, Datendienste, Betrieb von Rundfunksendeanlagen (mit Ausnahme der Sender des 1. Programme), Aufbau und Betrieb des Kabelfernsehnetzes und eigene Nachrichten- und Fernsehsatelliten (auch zur Programmzuführung zu den Kabelnetzen). Der Postreisedienst (Kraftpost) wurde im Laufe der mit Diensten der Deutschen Bundesbahn verschmolzen. Vor Gründung der GEZ nahm die Post auch die Vereinnahmung der Rundfunkgebühren vor.
Die Bundespost war nach dem in der deutschen Bundesverwaltung üblichen Drei-Stufen-Prinzip aufgebaut. Die obere Stufe bildete das Bundesministerium für das Post und Telekommunikation, die mittlere Stufe bestand aus Oberpostdirektionen einschließlich der gleichgestellten zentralen Mittelbehörden Posttechnisches Zentralamt (PTZ), Fernmeldetechnisches Zentralamt (FTZ) (beide Sitz in Darmstadt), Sozialamt der Deutschen Bundespost (Sitz in Stuttgart) und Postsparkassenämter (Sitz in Hamburg und München), die untere Stufe waren Postämter, Postscheckämter (später umbenannt in Postgiroämter) und Fernmeldeämter.
Außerdem gab es für technische Aufgaben noch weitere Ämter wie z. B. die Fernmeldezeugämter, die für die Instandsetzung von allen Geräten die mit dem Fernmeldewesen zu tun hatten (Telefonzellen, Telefone, Vermittlungsgeräte usw.), zuständig waren. Anstelle einer Oberpostdirektion war in Berlin die Landespostdirektion eingerichtet, die auch Briefmarken verausgabte.
An dem Organisationsaufbau der ehemaligen Deutschen Reichspost wurde nichts geändert. Auf der unteren Ebene gab die Postämter, Zweigpostämter, Poststellen I und II und Posthilfsstellen und als Sonderämter die Postscheckämter, Postsparkassenämter (seit dem 01.01.1939) und die Werkstätten der Post.
Am 01.01.1959 wurden die "Richtlinien über die Organisation der Postämter" vom Bundesministerium erlassen. In den 1990er Jahren wurde dann noch das Zentralamt für Mobilfunk (ZfM) eingerichtet. Ferner gab es noch das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF, Sitz in Saarbrücken), das im September 1992 im Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation aufging und die Fachhochschule der Deutschen Bundespost in Berlin und Dieburg. Daneben verfügte die Deutsche Bundespost über den Fernmeldenotdienst und weitere Einheiten des Behördenselbstschutzes. Der Behördenselbstschutz war mit einer Art Werksfeuerwehr zu vergleichen.
Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation blieb für die hoheitlichen Aufgaben im Postwesen und bei der Telekommunikation zuständig. Nach der Auflösung des Ministeriums übernahm ab dem 01.01.1998 die zunächst unter dem Namen Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) geschaffene Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Aufgaben der Mittelbehörden.
Die Geschäftsbereiche wurden im Rahmen der Postreform II 1994 privatisiert und es entstanden die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Postbank AG.