Nach dem 2. Weltkrieg stand das gesamte Nachrichtenwesen unter der Hoheit der vier Besatzungsbehörden, die es unterschiedlich handhabten. Entsprechend unterschiedlich verlief auch der Wiederaufbau notwendiger Postdienste. Anfangs konnten nur Ortssendungen angenommen, befördert und zugestellt werden.
Danach wurde der Behördenbriefverkehr durch Kuriere in die nächste Umgebung eingerichtet und nach und nach erweitert und es folgte die Zulassung des privaten Ortsbriefverkehrs. Ab Juli 1945 wurde der Briefverkehr schrittweise auf die Ländergebiete, bis Oktober jeweils auf die gesamte Zone und kurz darauf auch auf die übrigen Besatzungszonen ausgedehnt. Bei der Post waren in der Regel nur gewöhnliche Postkarten und offene Behörden-, Banken- und Geschäftsbriefe zugelassen.
Eine bevorzugte Behandlung erfuhren die Postverbindungen für die im Kriege als Fremdarbeiter nach Deutschland verschleppten Ausländer und für die Arbeit des Roten Kreuzes. Für den Postverkehr von Banken, Krankenhäusern, Feuerwehr und Polizei wurden spezielle Kurierdienste mit oder ohne Mitwirkung der Post eingerichtet.
Ein besonderes Problem stellte die Bahnpost dar, die nur langsam wieder in Gang kam. Die Bahnstrecken waren durch Kriegseinwirkung weitgehend zerstört und es fehlte an Kohlen und noch einigermaßen brauchbaren Bahnpostwagen. Immerhin konnten wenigstens größere Postbezirke miteinander verbunden werden. Im Herbst 1945 bestanden auch bereits Verbindungen im Interzonenverkehr. Die erste deutsche Bahnpost, die über die Landesgrenze hinausging, fuhr am 01.09.1948 zwischen Frankfurt/Main nach Venlo in den Niederlanden. Am 29.08.1946 wurde ein Luftpostverkehr von den USA nach Deutschland aufgenommen.
In der britischen Zone nahm bereits am 19.09.1945 die Reichspost-Oberpostdirektion für die britische Zone (BZRPO) in Bad Salzuflen ihre Tätigkeit auf. Bis dahin war in den Oberpostdirektionen ab Anfang Juni 1945 unabhängig voneinander ein beschränkter Postdienst von Briefen und Postkarten wieder aufgenommen worden. Die Besatzungszone war aufgeteilt in die Bezirke Braunschweig, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Kiel, Köln und Münster. Aufgabe dieser Behörde war es, dafür zu sorgen, daß der Postverkehr innerhalb der britischen Zone (unter militärischer Oberaufsicht) nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden konnte.
In der amerikanischen Zone nahm am 01.03.1946 die Oberpostdirektion in München, mit ähnlichen Aufgaben, ihren Dienst auf. Ihr waren die Oberpostdirektionen in Frankfurt am Main, Karlsruhe, Nürnberg, Regensburg und Stuttgart unterstellt.
In der französischen Zone gestaltete sich der Aufbau der Verwaltung schwieriger. Nach der Festlegung der Grenzen umfaßte das Gebiet die Reichspostdirektions-Bezirke Koblenz und Saarbrücken, außerdem Teile, deren Verwaltungssitz in der amerikanischen Zone lag. Die Direktion Saarbrücken war bei der Räumung des Saarlandes verlegt worden und daher noch nicht wieder arbeitsfähig. Man begann im Juni 1945 damit, in Trier und Neustadt an der Weinstraße neue Oberpostdirektionen einzurichten. Es kamen im Sommer 1945 Oberpostdirektionen in Freiburg im Breisgau und Tübingen hinzu. Die Leitung übernahm die französische Direction des PTT du Gouvernement Militaiere de la Zone francaise d'occupation mit Sitz in Baden-Baden. Die Franzosen waren an der Bildung einer deutschen Zentralstelle zunächst nicht interessiert, mußten sich aber der Notwendigkeit beugen und am 01.09.1945 in Rastatt ein Deutsches Postzentralamt in der französischen Zone (DPZ) eröffnen.
Anfang August 1946 sollte auf einer Tagung von Postfachleuten in Stuttgart der Aufbau einer zentralen Postverwaltung für die vier Besatzungszonen diskutiert und wenn möglich zur Beschlußfassung vorbereitet werden. Die Vertreter der französischen und sowjetischen Zone erschienen nicht. Nun beschlossen die britische und amerikanische Militärregierung eine solche Zentrale Postverwaltung für ihre Zonen. Die "Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des amerikanischen und britischen Besatzungsgebietes" (HVPF) mit Sitz in Frankfurt am Main nahm am 16.10.1946 ihre Tätigkeit auf. Die Zentralstellen in München und Bad Salzuflen stellten daraufhin ihre Tätigkeit ein.
Bezüglich der Gebühren galt immer noch die Postordnung von 1929, in deren Anlage die Postgebühren waren. Allerdings konnte die Postordnung nach der deutschen Kapitulation am 08.05.1945 für einige Zeit nicht mehr angewendet werden, weil der Postverkehr von den Alliierten eingestellt worden war. Mit Wirkung vom 01.03.1946 wurden auf "Anordnung des Alliierten Kontrollrats" in allen vier Besatzungszonen einschließlich Groß-Berlin gleichmäßig sämtliche Postgebühren (außer für Postanweisungen, Postscheckgebühren und Wertangabegebühren) verdoppelt.
Vom 06.03.1947 an stand das Post- und Fernmeldewesen in der amerikanischen und britischen Zone (sogenannte BI-Zone) unter einheitlicher Leitung. Am 01.05.1948 wurde der Luftpostdienst nach dem Ausland mit Einschränkungen wieder zugelassen. Der erste innerdeutsche Luftpostverkehr erfolgte am 15.07.1948 zwischen Frankfurt a. M. nach Berlin und seit dem 05.01.1949 zwischen Hamburg und Stuttgart. Nachdem am 20.06.1948 die Währungsreform zum 21. Juni verkündet wurde und die Einführung der Deutschen Mark (DM) in Westdeutschland (d. h. in den drei westalliierten Besatzungszonen) erfolgte, konnten vom 21. bis 23. Juni 1948 im Westen die alten Freimarken noch aufgebraucht werden, wobei der zehnfache Betrag zu verkleben war.
In der sowjetischen Zone erfolgte am 23.06.1948 ebenfalls eine Reform, bei der die alten Reichsmarkscheine einfach mit Kupons und Wertaufklebern versehen wurden.
Die vom "Direktor der Verwaltung für das Post- und Fernmeldewesen" aufgrund des Artikels II des Gesetzes über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Währungsreform vom 24.06.1948 erlassene "Zweite Anordnung über Gebühren im Post- und Fernmeldewesen" vom 08.08.1948 brachte mit Wirkung vom 01.09.1948 eine grundlegende Neuregelung der Postgebühren. In dieser Anordnung wurden alle Gebühren im Postwesen neu festgesetzt. Die Gebührensätze lagen im Durchschnitt um 50 Prozent über dem Stand von 1933, als zum letzten Mal eine Gebührenneuregelung vor dem 2. Weltkrieg erfolgte. Ab dem 04.10.1948 galten die Gebühren auch in der französischen Zone.
Die Postverwaltung in der sowjetischen Zone behielt die auf Anordnung des Alliierten Kontrollrats am 01.04.1946 festgesetzten Postgebühren zunächst noch bei. Im Verkehr nach der Deutschen Demokratischen Republik und nach Ostberlin gelten die Inlandsgebührenbestimmungen der Deutschen Bundespost. Für die in der Deutschen Demokratischen Republik und in Ostberlin eingelieferten Sendungen waren die Gebührenbestimmungen der DDR maßgebend.