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Überblick zur Ortsgeschichte
Durch die Schlacht bei Leipzig am 18. Oktober 1813 und den Einmarsch preußischer und österreichischer Truppen in Paris am 31. März 1814 war Napoleon Bonaparte besiegt und er verzichtete am 12. April 1814 auf den Thron. Nach dem Wiener Kongreß 1815 kamen die linken Rheinlande zum Königreich Preußen. Eine Verordnung vom 30. April 1815 teilte ganz Preußen in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise ein. Zunächst kam das heutige Stadtgebiet mit den früheren Kantonen Moers, Rheinberg und Xanten zum Kreis Rheinberg, der dem Regierungsbezirk Kleve zugeteilt wurde. Aber schon 1822 wurde der Regierungsbezirk aufgelöst und mit Düsseldorf vereinigt.
Im Jahre 1823 wurde der Kreis Rheinberg in den Kreis Geldern integriert. 1824 wurden die sog. Provinzialstände errichtet und der Kreis Geldern zählte zur Rheinprovinz. Erster Bürgermeister von Vierquartieren, der zuglich auch für die Gemeinde Kamp mit Hoerstgen und Eyll und auch für die Gemeinde Rheurdt zuständig war, wurde 1823 Bertram Scheffer.
Auf Grund der Ereignisse des Jahres 1848 trat am 11. März 1850 eine neue Gemeindeordnung in Kraft, die vorsah, daß der Bürgermeister für 12 Jahre vom Gemeinderat gewählt wurde. Da sich die Gemeinden Vierquartieren und Kamp mit Hoerstgen und Eyll nicht auf einen gemeinsamen Bürgermeister einigen konnten, fiel der Gemeindeverbund auseinander. 1856 wurde der Kreis Geldern geteilt und die Gemeinden des alten Kreises Rheinberg bildeten mit einigen Orten des Krefelder Kreises den neuen Landkreis Moers, der bis zur kommunalen Neuordnung in den Siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts Bestand hatte. Das heutige Stadtgebiet blieb bis zum Anfang des 20. Jh. ländlich strukturiert, obwohl sich auch hier schon Mitte des 19. Jh. die Vorboten einer neuen Zeit ankündigten, denn der Bergbau trat seinen Siegeszug an. Insgesamt war es in den sechs alten Ortsgemeinden eine beschauliche Zeit.
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Die Postgeschichte von Kamp-Lintfort zur Zeit der Vorphilatelie
Vorphilatelie und das Aufkommen der ersten Briefmarken |
Briefe aus der Zeit, als es noch keine Briefmarken eines Landes gab, zählen zur Vorphilatelie. Vor den Briefmarken waren die Stempel, so daß die Poststempel das interessanteste Feld der Vorphila-Zeit darstellen. Stempel wurden schon im 17. Jahrhundert eingesetzt.
Die ersten Stempel setzte der englische Postmaster Henry Bishop ein und sie dienten dazu, die Beförderungszeit zu dokumentieren. Daneben gab es auch sog. "Gebühr-bezahlt"-Stempel, die bezeugten, daß das Porto für die Briefbeförderung entrichtet wurde. Mit Einführung der Briefmarken wurden diese mittels Stempel entwertet, um sie zum wiederholten Gebrauch ungültig zu machen.
Die erste Briefmarke überhaupt erschien 1840 in England, die sog. "Black Penny". Am 1. Mai 1840 schrieb der englische Postmaster Rowland Hill in sein Tagebuch: "Heute zum ersten Mal die Briefmarken an das Londoner Publikum verkauft. Großer Andrang im Postbüro." Die Idee war damals revolutionär zu nennen: Hill war zwar nicht der Erfinder, aber doch unstrittig der erste Realisator der Idee, eine Marke als gummiertes, aufzuklebendes Postwertzeichen zur Frankatur zu verwenden.
Während vorher i. d. R. der Empfänger eines Briefes das Porto nach entrichtete, zahlte jetzt der Absender die Gebühren im Voraus. Dies wurde durch das Aufkleben einer Marke, die durch Abstempelung oder Federzug als "gebraucht" entwertet wurde, dokumentiert. Die Engländer können sich somit rühmen, daß sie nicht nur den Fußball, sondern auch die Briefmarke "erfunden" haben. Danach war der Siegeszug der Briefmarke nicht mehr aufzuhalten und binnen von ein bis zwei Dekaden übernahmen die Postverwaltungen in anderen Ländern das britische Modell der Briefmarken. Legendär sind z. B. die "Blaue Mauritius", die "Basler Taube" und das brasilianische "Ochsenauge", aber auch der "Bayern-Franco" und der "Sachsen-Dreier" genießen unter Sammlern einen legendären Ruf.
Die erste Briefmarke in Deutschland erschien in Bayern am 1. November 1849. In den Zeitungen wurde das Ereignis zunächst nicht erwähnt. Von den Zeitgenossen wurde also das Ereignis eher beiläufig zur Kenntnis genommen. Preußen - zu dem Kamp-Lintfort damals gehörte - folgte im Jahre 1850. Trotzdem wurde nun nicht jeder Brief frankiert; es gibt viele Briefe, die auch weiterhin nur einen Stempel trugen!
Die frühen Marken des 19. Jh. zeichneten sich dadurch aus, daß sie meist recht schmucklos waren. In der Regel waren sie ein- bis zweifarbig und auch die Zähnung kam erst später auf. Auch die Motivwahl war recht konservativ: häufig war nur der Wert aufgedruckt (ggf. mit Währungsangabe) oder es wurde - wie bei den Münzen - das Porträt des Herrschers, das Staatswappen oder ein anderes Symbol gezeigt. "Sondermarken" im heutigen Sinne gab es eigentlich erst um die Jahrhundertwende.
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Kamp-Lintforter Dokumente aus der Zeit der Vorphilatelie |
Auch aus Kamp-Lintfort sind aus der Zeit vor dem Aufkommen der Briefmarke postalische Dokumente erhalten geblieben. Bekannt sind z. B. zwei Briefe auf dem Jahre 1849, die in Saalhoff bzw. Hoerstgen geschrieben wurden.
Ein Brief stammt von dem Bauern J. W. Hoogen und wurde am 21. April 1849 an einen Empfänger in Rheinberg namens van Gember geschrieben. Der Brief wurde "per Expediteur" (per Bote) überbracht:
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Brief von J. W. Hoogen (Saalhoff) vom 21.04.1849 (Rückseite)
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Ein weiterer Brief stammt von einem Jos. Hein. Hoffmann und wurde am 27. August 1849 in Hoerstgen geschrieben:
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Brief von Jos. Hein. Hoffmann (Hoerstgen) vom 27.08.1849 (Rückseite)
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Kleine Abhandlung zur Postgeschichte von Preußen
Die Postgeschichte von Preußen im 19. Jahrhundert |
Die Preußische Post war im 19. Jh. in Norddeutschland, ähnlich wie Thurn und Taxis in Süddeutschland, die bedeutendste Post. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) verschwanden die französischen Staatsbildungen und die alten Staaten wurden wieder hergestellt. Es begann ein neuer Abschnitt der preußischen Postgeschichte.
Am 16.12.1808 wurde die Verfassung der obersten Staatsbehörden in Bezug auf die innere Landes- und Finanzverwaltung geändert. War bisher die Post dem Departement für Fabriken und Handel unterstellt, wurde nun das General-Postamt der 1. Abteilung des Ministeriums des Inneren (Allgemeine Polizei) zugeteilt. Die technische Verwaltung blieb weiterhin selbständig. Schon am 27.10.1810 bildete das General-Postamt eine besondere Abteilung innerhalb des Innenministeriums.
Am 03.06.1814 wurde die Postverwaltung vom Ministerium losgelöst und dem General-Postmeister allein untergeordnet. Die Kontrolle und Oberleitung blieb jedoch noch dem Staatskanzler vorbehalten. Mit dem Tode Hardenbergs am 26.11.1822 blieb die Stelle des Staatskanzlers unbesetzt. Die Postverwaltung unter dem General-Postmeister von Nagler wurde nun selbständig und unterstand unmittelbar dem König. Zu dieser Zeit gab es keine Provinzialbehörde und die Postämter unterstanden unmittelbar dem General-Postamt in Berlin. Der Vorsteher eines Postamts war der Postmeister. Die Amtsbezeichnungen Ober-Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel für die Vorsteher der Postämter an Regierungssitzen und bei den Grenzpostämtern, jedoch waren sie ohne weitergehende Befugnisse.
Die Postämter hatten für die richtige Portoerhebung und die Berechnung der Postgebühren zu haften. Sie mußten auch Ersatz leisten, wenn von untergeordneten Behörden Fehler gemacht worden waren. Sie vermittelten den Verkehr von Personen, Briefen, Geldern und Paketen auf den Postkursen und waren für die Sicherheit auf diesen Kursen verantwortlich. Für Sendungen von hohem Wert war der Postmeister befugt, bewaffnete Männer als Postbegleiter mitreisen zu lassen. Zur Überwachung des Portos hatte der Postmeister oder sein Stellvertreter die ankommende und abgehende Post genau zu prüfen. Weiter hatte der Postmeister dafür Sorge zu tragen, daß die Sendungen schnell und richtig zugestellt wurden. Den Postämtern waren Nebenpostämter zugeordnet. Die Postwärterämter, auch Postverwaltungen und Post-Expediteurs genannt, wurden in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. (1713-1740) begründet. Sie waren hinsichtlich des Kassen- und Rechnungswesens dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt, standen aber sonst unmittelbar unter dem General-Postamt.
Die Verwaltung der Postwärterämter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschäftigung übertragen. Gelegentlich der Stein-Hardenbergischen Verwaltungsreform, die auch einige Änderungen in der Behördenverfassung der Post brachte, erhielten die Postwärterämter den Namen Post-Expeditionen, ohne daß an ihrer rechnungsmäßigen Unterstellung unter die Postämter etwas geändert wurde. Der Postwärter hatte nur einen verhältnismäßig kleinen Geschäftskreis zu verwalten. Für jeden durch sein Versehen entstandenen Verlust hatte er Ersatz zu leisten und hatte daher dem vorgeordneten Postamt eine Kaution zu stellen. Er hatte die Ankunfts- und Abgangszeiten der Post im Stundenzettel zu vermerken, die aus dem Orte hinzukommenden Poststücke aus dem Frachtzettel ins Manual einzutragen, die durchgehenden Sachen jedoch nur summarisch aufzuzeichnen, um Zeit zu sparen. Die eingehenden Karten hatte er selber aufzurechnen und sie jeden Tag an das vorgesetzte Postamt einzusenden. Zu seinen Pflichten gehörte weiter die Bereithaltung von Pferd und Wagen für die Extraposten oder zumindest die schnelle Abfertigung. Noch schneller waren Staffettendepeschen zu versorgen. In kleineren Orten waren Briefsammelstellen eingerichtet worden.
Ab 1816 wurden in Preußen Aufgabenstempel eingeführt. Diese Stempel sollten von den Postämtern für alle Sendungen nach dem Auslande verwendet werden. Die von den Postwärterämtern eingehenden, nach dem Auslande bestimmten Briefe, wurden mit dem Stempel des Postamts bedruckt von welchem sie abgingen. Diese Briefe waren mit dem Binnenporto zu belegen. Schon ab März 1817 wurde bestimmt, alle Briefe abzustempeln, das Binnenporto wurde nicht mehr erhoben. Alte Stempel, z. B. in den neu hinzugekommenen Gebieten, konnten verwendet werden. Im Jahre 1819 wurde die erste Schnellpost von Berlin nach Magdeburg eingerichtet, weitere sollten folgen.
Die Gebührensätze stammen bis 1824 zum größten Teil noch aus der Zeit der französischen Postregie, waren durch eine Unzahl von Sonderabmachungen auf einigen Kursen unübersichtlich und auch noch recht hoch angesetzt. Zudem war es durch das Münz-Edikt vom 30.09.1821 zu kleinen Gebührenerhöhungen gekommen, als man sich entschlossen hatte, den Taler auf 30 Silbergroschen (statt 24 gute Groschen) umzustellen. Gleichzeitig sollten im Grundsatz nur noch halbe Brüche im Tarif verwendet werden. Die kleineren Brüche wurden nach oben abgerundet. So wurden aus 6 guten Pfennigen (Pfg), die durch die Währungsumstellung nun 7 1/2 Pf geworden waren, zu 1 Sgr aufgerundet. Am 04.04.1823 wurde das General-Postamt, unter dem General-Postmeister von Nagler, selbständig. Es unterstand unmittelbar dem König. Alle Postanstalten unterstanden unmittelbar dem General-Postamt in Berlin. Einem Postamt stand der Postmeister vor. Die Amtsbezeichnung Ober-Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel. Den Postämtern waren Nebenpostämter zugeordnet.
Die Postwärterämter, auch Postverwaltungen und Post-Expediteurs genannt, waren hinsichtlich des Kassen- und Rechnungswesens dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt, standen aber sonst unmittelbar unter dem General-Postamt. Die Verwaltung der Postwärterämter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschäftigung übertragen. Später erhielten die Postwärterämter den Namen Post-Expeditionen. In kleineren Orten wurden Briefsammlungen eingerichtet. Der Geschäftskreis beschränkte sich auf die Abfertigung des Postboten oder auf die Abgabe der vorhandenen Briefe an die durchgehenden Posten, die Sammlung und Aushändigung der Lokalkorrespondenz und auf die Berechnung des eingenommenen Portos. Zur Portoberechnung wurden die Luftlinienentfernungen aller Postorte des Landes voneinander ermittelt. Die Vermessung und Herstellung, der dazu notwendigen genauen Karten, dauerte von 1823 bis 1825. Zur Feststellung der Entfernungen waren 8 Landmesser 1 1/2 Jahre unterwegs und hatten 1.386.596 Entfernungen festzustellen.
Um 1825 wurden die ersten preußischen Poststempel eingeführt. Die Briefsammlungen und Postwärterämter erhielten einen Zweizeiler mit der Angabe von Tag und Monat in Ziffern unter dem Ortsnamen. Bei den Zweizeilern für die Postämter erfolgte die Angabe des Monats, abgekürzt, in Buchstaben.
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Über die Ursprünge und die Entwicklung des preußischen Postwesens |
Die Anfänge des preußischen Postwesens reichen bis in das 13. Jh. zurück, denn bereits der Deutsche Ordens hatte 1276 eine stationsweise Beförderung des Briefwechsels der Ordensbrüder und Ritter unter einander und weiter organisiert. Diese von dem Ordenssitz Marienburg ausgehenden Einrichtungen gelten als Grundlage des preußischen Postwesens.
Nach der Auflösung des Deutschen Ordens durch den Krakauer Friedensschluß 1525 wird von einem Fortbestehen dieser Botenpost nicht mehr berichtet, sondern nur von landesherrlichen Botensendungen. Die Dorfschulzen in Ostpreußen und Preußisch-Litauen waren damals verpflichtet, die Briefe und Verfügungen von Amt zu Amt zustellen zu lassen. Man nannte diese Einrichtung Ämterposten.
Schon Anfang des 16. Jh. wird erstmals als Benennung die Bezeichnung "Postboten" verwendet. 1550 kam unter der Herrschaft Joachims II. und seines Bruders, des Markgrafen Joachim V. zu Küstrin, die erste Botenordnung heraus. In jedem Orte mußte sich ein Bote aufhalten, der die ihm von dem ankommenden Boten übergebenen Briefe bei Tage oder Nacht umgehend zur nächsten Station beförderte. Auf jedem dieser Botenwechsel nahm ein Postverwalter das abgekommene Briefpaket an, registrierte es in einem Buch und händigte es dem abgehenden Boten mit einem Postzettel, in dem Stunde der Ankunft und des Abgangs vermerkt waren.
1610 etablierte Kurfürst Johann Sigismund für die 1608 ererbten Länder Cleve, Mark und Ravensburg eine Botenpost. Der Amtmann Ohm aus Zehden hatte die ihm zugebrachten Briefe nach Preußen durch reitende Boten von Stadt zu Stadt weiterzubefördern. Der Briefempfänger hatte einen Empfangsschein auszustellen, der zurückzubringen war. Diese "erste errichtete Reitpost" in Brandenburg und Preußen war fünf Jahre vor der Erhebung des Grafen von Taxis als Reichs-General-Erb-Postmeister in Deutschland begründet worden.
Am 20.06.1610 erließ der Kurfürst "eine neue Post- und Boten-Ordnung", die den vereidigten Kanzlei- oder Postboten genau vorschrieb, wieviel Lohn und Zehrgeld nach Entfernung und Jahreszeit ihnen zustand. Mit dem Amtsantritt des Kurfürsten Friedrich Wilhelm wurde die reitende Post wesentlich erweitert und 1646 wurde eine reitende Botenpost bis Rußland und nach Warschau eingerichtet. Es war also möglich, mit der gleichen Post einen Brief aus Rußland bis nach Cleve zu befördern.
Das 17. und der Anfang des 18. Jh. brachten eine stetige Weiterentwicklung der Preußischen Post. Am 10.08.1712 erschien die lange vorbereitete "Neue Post-Ordnung" - ein neues, der Zeit angepaßtes Postgesetz. Den vorhandenen 99 Postämtern wurde eine nach den Ortsentfernungen berechnete Post-Taxe zugefertigt. 1711 und 1712 brachten das Fahren mit Postpferden unter dem Namen "Extra-Post" als landesherrliche Einrichtung und damit als Teil des Postwesens. Das Fahren mit "Lohnfuhren" wurde als ein bürgerliches Gewerbe betrachtet und unterlag daher besonderen Vorschriften.
Eine erneute Erweiterung der Posten kam mit dem Regierungsantritt Friedrichs des Großen 1748, aber auch 1766, der Zeit der französischen Post-Regie. Bernard und de la Hogue wurden zu Intendanten und Moret zum Regisseur sämtlicher Post-Anstalten eingesetzt. Diese drei Franzosen beriefen Beratungen der preußischen Postbeamten ein. Die Post-Commission führte die neuen Einrichtungen ein, die bis zum Kriegsjahr 1808 Bestand hatten. Die neuen Einrichtungen waren die Verfassung der Posthaltereien und ein fester, dem Wechsel der Kornpreise angepaßter Zahlungssatz als Postfuhrgehalt, sowie die erhöhten Sätze der jedem Postamt zugefertigten Post-Taxe. Das Umladen der Frachtstücke wurde abgeschafft, dafür wurden durchlaufende Wagen angeschafft, die von Station zu Station gingen. Eine sehr umständliche Dienst-Unterweisung wurde verfaßt. Das Reglement für die Fuhrleute und das Extrapostwesen wurde geschaffen. Die Portofreiheit wurde eingeschränkt. Dies alles war die Arbeit von drei Jahren, dann wurden die französischen Beamten entlassen. Die Zeit der französischen Regie war vorüber, die Vorschriften blieben bestehen.
Am 18.11.1782 wurde die "Neue Postordnung" erlassen. Mit dem Schluß des achtzehnten und dem Anfang des neunzehnten Jh. trat eine fast völlige Umstellung des preußischen Postwesens ein. Zuerst wurden die Stationsentfernungen in Meilen angegeben, damit jeder Reisende ausrechnen konnte, wieviel er für den Weg zu zahlen hatte. Die bisher streitigen Sätze wurden nun durch geometrische Vermessung der Hauptwege geschlichtet. Auf die Brief-Taxen hatte diese Vermessung noch keinen Einfluß. Außerdem wurde das Postfuhrwesen verbessert. Die Weiterverpachtung der Posthaltereien wurde einer genauen Kontrolle unterzogen. Durch diese verbotene Praxis war es immer wieder zu Beschwerden gekommen, da die Unterpächter neben dem eigenen Auskommen noch eine Pacht an den eigentlichen Pächter zu zahlen hatten und dies durch Einsparungen bei Wagen und Kutscher erreichen mußten. Die Fuhr- und Rittgehälter wurden den örtlichen Kornpreisen angepaßt. Die Rechte und Pflichten des Extrapostwesens wurden mit Verordnung vom 22. Oktober 1800 geregelt, da es hier oft zu Streit gekommen war. Die Postinspectoren wurden überprüft und neue eingestellt. Sie hatten in ihrem Bezirk durch ständige Reisen das Postwesen zu überprüfen, den Postlauf auf seine Zweckmäßigkeit, die Postbeamten auf ihre Amtsführung, und neue Postanlagen und Postenläufe in Vorschlag zu bringen. Diese Männer waren für die Post als erste Vertreter der Ober-Post-Behörde verantwortlich. Letztlich wurden die seit 1788 angewendeten Post-Taxen neu geordnet.
Durch den Luneviller Frieden von 1801 und den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 wurde Preußen zu einem der Haupt-Post-Staaten. Seit 1825 war es gestattet, Land-, Fuß-Boten oder Briefträger einzustellen. Sie stellten zwei- bis dreimal in der Woche Briefe, Adressen, Zeitungen und Amtsblätter gegen ein Bestellgeld in der Umgegend des Postbezirks zu und nahmen, wieder gegen ein Bestellgeld, solche Sendungen an. Die Landbriefträger wurden von der Postanstalt unter Vertrag genommen und besoldet, das Bestellgeld floß in die Postkasse und sollte die Kosten für diesen Service decken.
Am 04.04.1823 wurde das General-Postamt in Berlin unter dem General-Postmeister von Nagler selbständig. Es unterstand unmittelbar dem König und alle Postanstalten wurden dem General-Postamt in Berlin unterstellt. Mit der Bildung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, 1848, mit der Post als 1. Abteilung, Postdepartement, wurde die Stelle des General-Postmeisters nicht mehr besetzt, denn seine Aufgaben übernahm der Minister. Seit dem 01.10.1849 war die oberste Leitung der Post auf den Handelminister von der Heydt übergegangen. Unter ihm wirkte General-Postdirektor Schmückert, der bereits unter seinem Vorgänger von Nagler an der Gestaltung der Post teilhatte.
Am 06.04.1850 kam der erste Deutsch-Österreichische Postvertrag zustande, als G. H. Schmückert Leiter des Generalpostamts der General-Postdirektor war. Mit ihm begann eine Neuordnung des Postwesens, sowohl in der Verwaltung als auch im Dienstbetrieb, denn nun wurden 26 Oberpostdirektionen gegründet und die Verwaltung wurde somit dezentralisiert. Am 15.11.1850 gab die preußische Post ihre ersten Briefmarken heraus. Zur Entwertung wurde ein Vierringstempel herausgegeben. Eine Nummer in der Mitte des Stempels war jeweils einem Postbüro zugeordnet. Bei der Einführung wurden die Nummern alphabetisch vergeben.
Am 01.09.1852 trat das Gesetz über das Postwesen in Kraft, das den Postzwang für Reisende und für Pakete über 20 Pfund (vorher 40 Pfund) aufhob. Ein Vertrag zwischen der preußischen Staatregierung und dem Fürsten von Thurn und Taxis führte zur Übertragung des gesamten Fürstlich Thurn und Taxischen Postwesens auf den preußischen Staat. Die Übernahme wurde im Postamtsblatt Nr. 19 von 1867, unter der Amtsblattverfügung Nr. 40 bekanntgegeben. Die von bisher Thurn und Taxis ausgeübten Postgerechtsame in achtzehn Ländern waren auf Preußen übergegangen. In einem Publikandum vom 26.07.1867 wurde die Verfassung des Norddeutschen Bundes veröffentlicht. Artikel 4, Ziffer 10 betraf die Post- und Telegraphengesetzgebung als Bundessache und Abschnitt VIII das Post- und Telegraphenwesen. Ab 1870 galt auch in Preußen die Postordnung des Deutschen Reiches.
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Die Postgeschichte des Postamtes Camp (zur Zeit des Königreichs Preußen)
Die Camper Poststempel bis zur Gründung des Deutschen Reiches |
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Preußischer Nummerstempel "231" für Camp; verwendet in der Zeit vom 15.11.1850 bis zum 31.03.1859 |
Zweizeiliger Rechteckstempel von Camp; ebenfalls 1850er Jahre |
Dreizeiliger Kastenstempel von Camp ab 1860er Jahre |
Übersicht der Postgebühren in Preußen |
Die Postgebühren innerhalb Preußens betrugen vom 1.1.1850 bis zum 30.4.1861 ...
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Gewicht
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Bis 10 Meilen
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10-20 Meilen
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Über 20 Meilen
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Unter 1 Loth
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1 Sgr.
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2 Sgr.
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3 Sgr.
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Bis 2 Loth
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2 Sgr.
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4 Sgr.
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6 Sgr.
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Bis 3 Loth
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3 Sgr.
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6 Sgr.
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9 Sgr.
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Bis 4 Loth
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4 Sgr.
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8 Sgr.
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12 Sgr.
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Bis 8 Loth
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5 Sgr.
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10 Sgr.
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15 Sgr.
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Bis 16 Loth
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6 Sgr.
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12 Sgr.
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18 Sgr.
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Gewicht
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Bis 10 Meilen
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10-20 Meilen
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Über 20 Meilen
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Unter 1 Loth
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1 Sgr.
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2 Sgr.
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3 Sgr.
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Bis 15 Loth
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2 Sgr.
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4 Sgr.
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6 Sgr.
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Für spezielle Versandformen (z. B. zur Abholung vom Postamt durch den Empfänger, Massensendungen, Kreuz- und Streifbandsendungen, Wertbriefe etc.) galten besondere Spezialtarife. Für den Postverkehr mit Staaten des Deutsch-Österreichischen Postvereins galten Zuschläge bzw. die Portogebühren der Thurn- & Taxis-Post.
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Die Königlich Preußische Postexpedition in Camp (bis zum 31.12.1867) |
Das Königreich Preußen besaß eine eigene Posthoheit vom 18.1.1701 bis zum 31.12.1867. In Raum der ehemaligen Bürgermeistereien Camp, Hoerstgen, Lintfort, Kamperbruch, Rossenray und Saalhof, die am 1. April 1934 zur Großgemeinde Kamp-Lintfort zusammengeschlossen wurden, gab es um 1900 die drei Postexpeditionen Camp, Hoerstgen und Kamperbruch.
Am 1. Januar 1802 war ein Postkutschendienst eingerichtet worden, der Geldern, Rheinberg und Moers miteinander verband und auch Personen beförderte. In Kamperbrück gab es eine Haltestelle am Haus Müsers. Erst fast 50 Jahre später, am 26. März 1851 wurde in Hoerstgen beim Landbriefsammler Achterrath eine zweite und am 15. November 1854 eine dritte Haltestelle am Schulhaus in Kamperbruch errichtet. Vor dieser Zeit wurden die Briefe von Klosterboten, die als besonders zuverlässig galten, besorgt.
Die älteste Postexpedition (nebenberuflich verwaltete Poststelle) war in Camp. Das genaue Gründungsdatum ist aktenkundig nicht belegt, dürfte aber ca. 1850 gewesen sein. Lt. Aufzeichnungen der Oberpostdirektion Düsseldorf aus dem Jahre 1876 befand sich in Camp eine Postexpedition und ein Postbriefkasten, mit täglich zweimal ein- und ausgehenden Landposten.
Die erste Briefmarke von Preußen erschien am 15. November 1850. Vom 15.11.1850 bis 31.03.1959 wurde ein Vierringstempel mit den Nummern 1 - 1964 und 1967 verwendet. Die Verteilung der Nummernstempel erfolgte Ende 1850 in alphabetischer Reihenfolge der Ortsnamen in der damaligen Schreibweise. "Camp" (Rheinland) verwendete den Stempel mit der Nummer "231", der - auf Grund des geringen Postaufkommens - äußerst selten ist. Die Marke ist die Michel-Nr. 2a hellgraurot bis hellrosa zu 1 Silbergroschen.
Es bestand damals kein Frankaturzwang: am Schalter aufgegebene Briefe, für die das Porto in bar entrichtet wurde, mußten nur bis zum 15.9.1851 mit Briefmarken beklebt werden. Nach diesem Tage wurde es untersagt und erst Anfang der 1860er Jahre fand wieder die Verrechnung durch Marken statt.
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"Mit Bezug auf die Verordnung der Königl. Regierung vom 21. Juni 1832 ad 3 u. 5 / Altgelt S167 / ersuche ich Euer Hochwürden ergebenst um gefällige Mittheilung, wann die Ferien bei den Elementarschulen Ihres Bezirks ihren Anfang nehmen und von welcher Dauer sie sein werden.Geldern, den 22. Juni 1853, der Landrath i. V. der Kreissekretär Schwartz
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An den Schulpfleger Herrn Pfarrer Wellesen, Hochwürden zu Eyll
Zudem ich Ihnen vorstehenden Erlaß, woran ich unterm 28. Juli vom Königl. Landrahtsamte bin erinnert worden, herimit in Abschrift zugehen lasse, bitte ich, mir den Anfang und die Dauer, welche sich jedoch gesetzlich nicht über 3 Wochen ausdehenen darf, gütigst baldmöglichst mittheilen. Regierung vom 3. Dez. 1839 / Altgelt S. 201 / desmal am Schluße des Schulsemesters eine öffentliche Entlassungs-Prüfung im Beisein des Schulvorstandes abzuhalten ist.
Der Schulpfleger Wellesen"
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1828 schon wurden vom Preußischen General-Postamt Briefausgabestempel eingeführt und später durch Ortstempel als Ankunftsstempel ersetzt. Beim nachfolgenden Brief ist ein Ausgabestempel (Ausg. 11.10. Nr.) abgeschlagen. Dieser Stempel besagt, daß der Brief am 11.10.1866 beim ersten Bestellgang dem Herrn Hubert als Adressaten zugestellt wurde.
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Ein am Schalter aufgegebener Tax-Brief nach Moers aus dem Jahre 1866, für den das Porto in bar entrichtet werden mußte. Bei dem Rechteckstempel ist zu beachten, daß sich in der 3. Zeile das Aufgabedatum befindet, jedoch steht rechts die Jahreszahl und nicht - wie üblich - die Uhrzeit
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… und hier ein weiteres Beispiel des Stempels ohne Stundenangabe vom 10.10.1866 auf einer Ganzsache
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Der folgende Brief wurde am 27.12. (lt. Ankunftstempel) in Krefeld zugestellt. Das Besondere ist das Aufgabedatum (26.12.1867), was zeigt, daß in Camp derzeit also auch am 2. Weihnachtstag Postsendungen aufgegeben bzw. bearbeitet wurden.
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Brief von Camp nach Crefeld, frankiert mit 2 Silbergroschen und entwertet mit dem dreizeiligen Kastenstempel "Camp, R. B. Düsseldorf, 26.12.67, 3-4 Uhr"
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Übersicht über das Postaufkommen in Camp im Jahre 1861 |
Durch Ministerial-Rescript vom 11. April 1859 wurden die Landräte angewiesen, in dem jedes Mal auf die Volkszählung folgenden Jahre eine Darstellung der statistischen Verhältnisse ihrer Kreise zu liefern. Dieser Verpflichtung kam auch der damalige Landrat von Ernsthausen in seiner "Statistischen Darstellung des Kreises Moers" nach. Die Darstellung beschäftigt sich auch mit dem Postaufkommen. Demnach sind bei der Postanstalt im Camp im Jahre 1861 angekommen: |
Postaufkommen / Inland Camp 1861 |
portopflichtige & -freie Briefpost-Gegenstände (excl. barer Einzahlungen) aus |
portopflichtige & -freie Fahrpost-Gegenstände aus dem Inlande und zwar: |
Briefe mit baren Einzahlungen (einschl. geb.-freie) aus dem Inlande |
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Packete ohne declarirten Werth |
Briefe & Pakete mit declarirtem Werthe |
Briefe & Paket-Sendungen mit Post-Vorschuß |
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dem P.-vereins-Geb. & dem -Auslande (Stück) |
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Summar. Gewichts-Betrag (Pfund) |
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Summar. Werth-Betrag (Thlr.) |
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Summar. Vorschuß-Betrag (Thlr.) |
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Summar. Betrag der eingez. Summen (Thlr.) |
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Postaufkommen / Postvereinsgebiet/-Ausland Camp 1861 |
portopflichtige und portofreie Fahrpost-Gegenstände aus dem Postvereins-Gebiete und dem Postvereins-Auslande, und zwar: |
Zahl der aus dem Orte mit den Posten abgereisten Personen |
Packete ohne declarirten Werth |
Briefe & Pakete mit declarirtem Werthe |
Briefe & Paket-Sendungen mit Post-Vorschuß |
Briefe mit baren Einzahlungen |
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Summar. Gewichts-Betrag (Pfund) |
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Summar. Werth-Betrag (Thlr.) |
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Summar. Vorschuß-Betrag (Thlr.) |
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Summar. Betrag der eingez. Summen (Thlr.) |
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Auch die Höhe der Einnahmen und die Zahl der Beschäftigten ist bekannt: |
Einnahmen / Beschäftigtenzahl Camp 1861 |
Etats-mäßige Einnahme pro 1861 (Thlr.) |
Unter den etatsmäßigen Einnahmen ad 20 ist einbegriffen |
Zahl der bei der Postanstalt am Schlusse des Jahres beschäftigt gewesenen |
Zahl der im Orte aufgestellten Briefkasten |
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Ein-nahme an Frei-marken & Franko-Cou-verts (Thlr.) |
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Pers.-geld ein-schl. Über-fracht-porto (Thlr.) |
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Kleine Abhandlung zur Postgeschichte des Norddeutschen Postbezirks
Der Norddeutsche Postbezirk |
Der Norddeutsche Postbezirk wurde in Artikel 48 der Verfassung des "Norddeutschen Bundes" als einheitliche Staatsverkehrsanstalt für das Post- und Telegraphenwesen eingerichtet. Die Verfassung, das Postgesetz, das Posttaxgesetz, das Reglement zum Taxgesetz und andere Verwaltungsgesetze des Norddeutschen Bundes traten am 01.01.1868 in Kraft.
Der Norddeutsche Postbezirk als Zusammenschluß von altdeutschen Staaten bestand zwischen dem 01.01.1868 und dem 31.12.1871 von bis dahin selbständigen Postverwaltungen. Dem Norddeutschen Postbezirk gehörten folgende Staaten an: Braunschweig, Bremen, Hamburg, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Preußen und Sachsen. Ab dem 04.05.1871 ging die gesamte Post auf das Deutsche Reich über. |
Über das Postwesen des Norddeutschen Postbezirks |
Eine wichtige Aufgabe des sog. "Norddeutschen Bundes" war die Organisation des Postdienstes und die Verausgabung von Briefmarken, womit der Norddeutsche Postbezirk am 01.01.1868 begann. Problematisch waren die verschiedenen Währungen, die in den einzelnen Staaten verwendet wurden. Im Norden wurden deshalb die Marken in "Kreuzern" verausgabt und im Süden in "Groschen". Alle Marken enthielten die Inschrift "NORDDEUTSCHER POSTBEZIRK". Zusätzlich gab es eine spezielle Marke für Hamburg mit der Inschrift "STADTPOSTBRIEF HAMBURG".
Im Frühjahr 1869 erschienen Marken mit Zähnung, wobei auf die Markenmotive der ersten Ausgabe zurückgegriffen wurde. Das Postgebiet ging nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 im Deutschen Reich auf, das seine ersten Briefmarken am 01.01.1872 verausgabte.
Die Organisationsform der Post in Preußen wurde damals auf alle Bundesstaaten übertragen. Unter Leitung des Bundeskanzlers Bismarck wurde das Post- und Telegraphenwesen vom General-Postamt und der General-Direktion der Telegraphen verwaltet. Dem Generalpostamt waren die Oberpostdirektionen, die Ober-Postämter in Lübeck, Bremen und Hamburg mit ihren nachgeordneten Postanstalten untergeordnet. Alle Post- und Telegraphendienststellen erhielten die Eigenschaft einer Bundesbehörde. Die Einnahmen flossen in die Bundeskasse. Leiter des Postwesens war Heinrich von Stephan.
Neue Oberpostdirektionen entstanden zum 01.01.1868 in Braunschweig, Leipzig, Oldenburg und Schwerin. Am 10. Juni wurde die Oberpostdirektion Stralsund geschlossen. Im nächsten Jahr fielen die Oberpostdirektionen Minden (Westfalen) zum 24. April und Bromberg zum 22. September weg. In Straßburg (Elsaß, 01.10.1870) und Nanzig (Nancy) (06.10.1870) wurden vorläufige Oberpostdirektionen errichtet. Beide wurden am 13.10.1870 nach Metz verlegte. Kurz vor Ende des Norddeutschen Postbezirks erhielt die Oberpostdirektion Aachen den Aufhebungsauftrag zum 28.12.1870. |
Die Postgeschichte des Postamtes Camp (zur Zeit des Norddeutschen Postbezirks)
Übersicht der Postgebühren des Norddeutschen Postbezirks |
Die Postgebühren des Norddeutschen Bundes im Inland vom 1.1.1868 bis zum 31.12.1874 betrugen ...
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Briefe
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Gewicht
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Gebühr
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Bis 1 Loth / 15 Gramm
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1 Gr. bzw. 3 Kr.
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Über 1 Loth bis 250 Gr.
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2 Gr. bzw. 7 Kr.
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Correspondenzkarten/Postkarten
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Datum
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Gebühr
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Bis 30.6.1872
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1 Gr. bzw. 3 Kr.
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Ab 1.7.1872
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½ Gr. bzw. 2 Kr.
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Drucksachen
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Datum / Gewicht
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Gebühr
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Bis 30.6.1872
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Je 2,5 Loth / 40 Gr.
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1/3 Gr. bzw. 1 Kr.
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Bis 30.6.1872
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Über 200 Gr. - 500 Gr.
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2 Gr. bzw. 7 Kr.
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Ab 4.11.1871
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Über 200 Gr. - 500 Gr.
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3 Gr. bzw. 11 Kr.
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Ab 1.7.1872
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Je 50 Gr.
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1/3 Gr. bzw. 1 Kr.
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Ab 1.7.1872
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Über 200 Gr. - 500 Gr.
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3 Gr. bzw. 11 Kr.
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Für spezielle Versandformen (z. B. Zustellgebühren für Ortssendungen, für Sendungen in den eigenen Landzustellbezirken, Wertbriefe, Eilzustellungen etc..) galten besondere Spezialtarife.
Für den OPD-Bezirk Berlin (der für Preußen zuständig war) galten besondere Gebühren:
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Briefe
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Gewicht
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Gebühr
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Bis 15 Gramm
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1 Gr.
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Über 15 Gr. bis 250 Gr.
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2 Gr.
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Correspondenzkarten/Postkarten
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Datum
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Gebühr
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Bis 30.6.1872
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1 Gr.
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Einschreibegebühr
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Datum
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Gebühr
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Bis Ende der Posthoheit des Norddt. Postbezirks
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1 Gr.
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Die Postexpedition in Camp zur Zeit des Norddeutschen Postbezirks (1868-1870) |
Durch den Deutschen Krieg von 1866 war der Deutsche Bund zerschlagen worden und noch vor Kriegsende (nämlich am 18. August 1866) schlossen Preußen und 17 weitere deutsche Staaten sowie die Hansestädte einen Vertrag zur Gründung des Norddeutschen Bundes. |
In unserem Stadtgebiet wurde aber nicht nur Post innerhalb Deutschlands, sondern auch ins Ausland verschickt, wie der folgende Brief zeigt. Bei dem roten Stempel "P D" (französisch für "paye à destination", zu deutsch "Porto bezahlt bis zum Bestimmungsort") handelt es sich um einen Nebenstempel, der besagt, daß die Gebühr vom Absender bis zum Wohnort des Empfängers vorausbezahlt wurde. Dies war besonders beim grenzüberschreitenden Postverkehr wichtig, jedoch nicht immer möglich. Der Empfänger hätte sonst eine entsprechende Nachgebühr zu bezahlen, die durch Transitgebühren sehr hoch ausfallen konnte. |
Postalisch wurde der "Norddeutsche Postbezirk" gegründet und die bis dahin eigenständigen Postbezirke der Königreiche Preußen und Sachsen, der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg sowie der Freien Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck wurden lt. "Gesetz über das Postwesen im Gebiet des Norddeutschen Bundes" vom 2.11.1867 und das "Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Norddeutschen Bundes" vom 4.11.1867 mit Wirkung vom 1. Januar 1868 zusammengeführt.
Für den Gebrauch im Innendienst wurden in Preußen noch bis zum 28.2.1869 die Marken mit den Michel-Nummern 20 und 21 weiterverwendet. Ansonsten wurden - bis zur Gründung des Deutschen Reiches am 1.1.1871 - eigene Marken des Norddeutschen Postbezirks verausgabt, die bis zum 31.12.1874 Gültigkeit besaßen.
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Die Serie "Alt-Camp" des BMSV Kamp-Lintfort von 1964 e.V. aus dem Jahr 2011
Zwischen Januar und April 2011 erschien eine zwölfteilige Serie mit Marken Individuell der Deutschen Post AG zum Thema "Alt-Camp", die alte Camper Motive ab der Jahrhundertwende zwischen dem 19. und 20. Jh. bis Ende der 1920er Jahre zeigt. Die Auflage betrug jeweils 140 Stück.
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- Motiv "Drogerie van Gemmern" -
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- Motiv "Hotel Crooenbroeck" -
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- Motiv "Hotel Wittfeld" -
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- Motiv "Immunitätskreuz" -
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- Motiv "Kloster Kamp (Nordseite)" -
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- Motiv "Kloster Kamp (Ostseite)" -
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- Motiv "Kloster Kamp (Südseite)" -
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- Motiv "Kloster Kamp (Westseite)" -
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Die Deutsche Reichspost (bis zur Jahrhundertwende)
Offizielle Bezeichnung für die Postverwaltung nach Gründung des Deutschen Reiches der Jahre 1871 bis 1919. Diese übernahm die Posthoheit der Einzelstaaten (außer Bayern und Württemberg, die weiter eigene Postwertzeichen verausgaben durften).
Die Reichspost ging durch Umbenennung am 12.05.1871 aus der Norddeutschen Post hervor. Ihr Zuständigkeitsbereich entsprach zunächst dem des früheren Norddeutschen Postbezirks, erweitert um Elsaß-Lothringen. Einen Sonderstatus hatten zunächst noch die Länder Baden, Bayern und Württemberg. Ab 01.01.1872 verzichtete Baden zugunsten der Reichspost auf eine eigene Postverwaltung. Zum selben Datum erschienen auch die ersten Briefmarken mit der Aufschrift "Deutsche Reichspost". Zum 01.04.1902 gab auch Württemberg seine eigene Postverwaltung auf, obwohl eine eigene Behördenpost noch bis 1920 bestand. Die Postwertzeichen des Norddeutschen Bundes waren bis zur Herausgabe von Freimarken der Reichspost am 01.01.1872 weiterhin gültig.
Schon kurz nach der Einrichtung der Deutschen Reichspost wurde durch das Amtsblatt 3 vom 23.05.1871 die Klasseneinteilung geändert und die Unterteilung in Postämter I. und II. Klasse wurde aufgehoben. Aus den Postexpeditionen I. Klasse wurden Postverwaltungen. Die Postexpeditionen II. Klasse wurden entweder in Postexpeditionen oder in die neue Form der Postagentur umgewandelt.
Im Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Deutschen Reiches waren u. a. das Porto für Briefe, das Paketporto, das Porto für Wertsendungen und die Provision für Zeitungen ab dem 01.01.1872 enthalten. Die Reform der Maße und Gewichte erforderte eine neue Postordnung, die am 08.12.1871 erschien. Die Einführung von Postkarten mit eingedrucktem Wertzeichen erfolgte am 01.01.1873. Am 01.10.1873 wurden Postkarten mit bezahlter Rückantwort eingeführt wurden. Gleichzeitig gab es "Post-Paketadressen" (Paketkarten) zum Preise von 3 Pfennig (Pfg.) für 5 Stück.
Zum 01.01.1874 gab es einen neuen Pakettarif. Pakete bis 5 kg im Nahbereich kosteten (10 Meilen) 2 1/2 Sgr, darüber hinaus 5 Sgr., Pakete über 5 kg, die ersten 5 kg wie oben, danach für jedes weitere kg bis 10 Meilen (I Zone) 1/2 Sgr, bis 20 Meilen (II. Zone) 1 Sgr, bis 50 Meilen (III. Zone) 2 Sgr, bis 100 Meilen (IV. Zone) 3 Sgr, bis 150 Meilen (V. Zone) 4 Sgr, über 150 Meilen (VI. Zone) 5 Sgr. Für unfrankierte Pakete bis 5 kg und unfrankierte Wertbriefe wurde ein Zuschlag von 1 Sgr. gefordert. Gleichzeitig, zum 01.01.1874, wurde das Wertbriefporto erhöht. Die nächste weitgreifende Änderung des Tarifwesens brachte die Einführung der Markwährung zum 01.01.1875.
Die neue Postordnung zeichnete sich dadurch aus, daß Fremdworte wie "Recommadieren" durch "Einschreiben", "Expressboten" durch "Eilbote", "Postmandat"" in "Postauftrag", "poste restante" durch "postlagernd"" usw. ersetzt wurden. Ab Januar 1875 werden daher meist neue, in der Reichsmarkwährung lautende Postwertzeichen (Freimarken, Franko-Kuverts, Postkarten, gestempelte Streifbänder) und Formulare zu Postanweisungen eingeführt. Aus "Eisenbahnpostämtern" wurden am 05.01.1875 "Bahnpostämter", aus "Eisenbahn-Postbüros" "Bahnposten". Mit dem 01.07.1875 wurde auch in Württemberg die Reichsmarkwährung eingeführt.
Mit dem 01.01.1876 kam die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens vom Ressort des Reichskanzlers unter Leitung des General-Postmeisters. Er war damit Chef einer obersten Reichsbehörde. Aus den "Post- und Telegraphen-Direktionen" wurden "Ober-Postdirektionen". Ihnen unterstellt waren die Postämter, Telegraphenämter und Postagenturen. Die Postämter wurden am 08.01.1876 wieder in drei Klassen eingeteilt. Dem Postamt I. Klasse stand der Postdirektor vor, der ehemaligen Postverwaltung, jetzt Postamt II. Klasse, ihr stand der Postmeister vor. Die Postämter III. Klasse, geleitet von einem Postverwalter, waren vorher Postexpeditionen. Bei den Postagenturen gab es keine Veränderung. In gleicher Form wurden die Telegraphenämter eingeteilt.
Wegen des am 01.04.1879 in Kraft tretenden Pariser Weltpostvertrages wurde eine neue Postordnung notwendig. Der General-Postmeister erhielt zum 23.02.1880 die Amtsbezeichnung Staatssekretär, sein General-Postamt die Bezeichnung Reichs-Postamt. 1881 kam es bei der Umgestaltung des Landpostdienstes zur Einrichtung von Posthilfsstellen. Am 01.06.1896 wurde die Sendungsart "Postaufträge zu Bücherpostsendungen" aufgehoben.
Eine umfangreiche Änderung der Postordnung trat zum 01.01-1899 in Kraft. Das Meistgewicht einer Warenprobe wurde von 250 auf 350 g erhöht. Auf der Außenseite von Briefen, Postkarten, Drucksachen und Warenproben waren, unter Bedingungen, Abbildungen zulässig. Das Höchstgewicht für Mischsendungen wurde von 250 auf 350 g erhöht. Der Meistbetrag für Postanweisungen und Postnachnahmen wurde von 400 auf 800 Mark erhöht. Für jedes Paket war eine besondere Einlieferungsgebühr von 20 Pf im Voraus zu entrichten. Der Absender konnte gegen eine im Voraus zu entrichtende Gebühr von 20 Pf einen Rücschein auch später als bei der Einlieferung der Sendung verlangen. |
Die postgeschichtliche Entwicklung in Kamp-Lintfort von der Gründung des Deutschen Reiches bis zur Jahrhundertwende
Die Camper Poststempel ab Gründung des Deutschen Reiches |
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Seltener, zweizeiliger Stempel "CAMP a/ Nied.-Rhein" aus den 1880ern |
Camper Einkreisstempel; verwendet in der Zeit ab dem 1.4.1900; er war auch im April 1932 noch im Gebrauch! |
Übersicht der Postgebühren des Deutschen Reiches bis 1900 |
Die Postgebühren des Deutschen Reiches im Inland betrugen vom 1.1.1875 bis zum 31.3.1900 ...
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Briefe
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Gewicht
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Gebühr
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Bis einschließlich 15 Gramm
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10 Pfg.
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Über 15 bis einschließlich 250 Gr.
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20 Pfg-
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Ortbriefe, Briefe im Landbestellbezirk
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5 Pfg-
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Unfrankierte Briefe
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Zuschlag 10 Pfg.
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Unzureichend frankiert Briefe
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Fehlporto + Zuschlag 10 Pfg.
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Postkarten
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Gewicht
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Gebühr
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Generell
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5 Pfg.
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Drucksachen
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Bis einschließlich 50 Gr.
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Ab 1.1.1875
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3 Pfg.
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Ab 1.1.1890
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3 Pfg.
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Über 50 bis einschließlich 100 Gr.
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5 Pfg.
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Über 50 bis einschließlich 250 Gr.
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10 Pfg.
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Über 100 bis einschließlich 250 Gr.
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10 Pfg.
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Über 250 bis einschließlich 500 Gr.
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20 Pfg.
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20 Pfg.
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Über 500 bis einschließlich 1.000 Gr.
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30 Pfg.
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30 Pfg.
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Für besondere Versendungsarten (z. B. Eilzustellung, Rückschein, etc.) galten besondere Gebühren. Bei Auslandspostsendungen waren die Gebühren für Briefe, Postkarten und Pakete bis zum 30.6.1875 (Inkrafttreten des Vertrages über den "Allgemeine Postvereine" - als Vorläufer des Weltpostvereins unterschiedlich, danach galt eine festgelegte Gebührenordnung:
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Briefe je 15 Gr.
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20 Pfg.
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Postkarten
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10 Pfg.
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Drucksachen je 50 Gr.
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5 Pfg.
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Einschreibgebühr
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20 Pfg.
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Rückschein
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20 Pfg.
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Das Postamt Camp bis zur Jahrhundertwende |
Am 1. August 1878 wurde die Kamper Posthaltestelle in eine Postagentur (Postnebenagentur) umgewandelt. Sie war im Bowenschen Haus (Gaststätte Kleinlosen) untergebracht, aber schon am 1. August 1879 wurde sie auf den Abteiplatz verlegt und dem Postagenten Werner Jockram übertragen. Nach dem Tod vor Werner Jockram verwaltete der Sohn Wilhelm die Postagentur bis 1937. Die Postsendungen gingen einmal täglich von Geldern und Moers ein. Am 1.9.1881 wurde eine Telegraphenbetriebsstelle mit beschränktem Tagesdienst bei der Postagentur Camp errichtet. Da wegen des Beginns der Abteufarbeiten auf der Zeche ein starker Zuzug neuer Arbeitskräfte der Dienst des Postagenten Jockram stark erschwert wurde, wurden seine monatlichen Bezüge (Lohn und Miete) im Jahre 1899 auf 45,- RM angehoben Bis zum 31.7.1904 war das Postamt Moers das Abrechnungsamt für Camp. Ab dem 1.8.1904 wurde Camp dem Postamt Rheinberg unterstellt.
Mit der Gründung des Deutschen Reiches am 1.1.1871 änderte sich zunächst für den Norddeutschen Postbezirk nichts, da auch den süddeutschen Ländern Baden, Bayern und Württemberg Sonderrechte zugestanden worden waren. Es gab zunächst noch vier Postverwaltungen, die eigene Briefmarken verausgaben durften. Mit Erlaß vom 12.5.1871 wurde das Bundeskanzleramt zum Reichskanzleramt und dessen II. Abteilung wurde so vom Generalpostamt des Norddeutschen Postbezirks zu dem der Deutschen Reichspost. Die Ausgabe eigener Briefmarken wurde am 27.4.1871 verfügt, aber die ersten Briefmarken mit der Inschrift "Deutsche Reichspost" wurden erst am 1.1.1872 verausgabt.
Bis zum 31.12.1874 galten zunächst noch die alten Postgebühren. Bis zum 31.12.1871 durften noch die Marken des Norddeutschen Postbezirks weiterverwendet werden. Daß es aber auch zur Zeit des Deutschen Reiches noch Briefe ohne Briefmarken gab, zeigt das folgende Beispiel. Der Brief ist mit einem roten Auslagenstempel versehen, wobei der Begriff "Auslage" mit "Postvorschuß" (einer Art Vorläufer der Nachnahme) zu erklären ist. Er unterschied sich von dieser aber dadurch, daß der Betrag nicht erst nach Einzug beim Empfänger an den Absender überwiesen, sondern schon bei der Briefaufgabe ausgehändigt wurde: die Post trat also in Vorleistung und war eigentlich nur für Behörden zulässig, aber auch bei Privatpersonen zulässig. 1856 wurde in Preußen die Nachnahme eingeführt, die auch heute noch üblich ist. |
Das Postaufkommen in Camp (ausgenommen Wertsendungen) setzte sich im Jahr 1876 wie folgt zusammen:
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17.600 eingegangene Briefe
10.300 aufgegebene Briefe
2.000 eingegangene Pakete
1.100 aufgegebene Pakete
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Postalische Belege wie z. B. Postzustellungsurkunden gab es natürlich auch aus Camp. Auf einer Zustellungsurkunde bestätigt der Postbote zu Camp, Herr Hellenbrand, daß er den Brief dazu eigenhändig dem Adressaten übergeben hat. Der Gerichtsvollzieher Baedekerl in Rheinberg mußte 30 Pfg. Nachporto entrichten.
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Aus den 1880er Jahren gibt es auch einen sehr seltenen Beleg mit einem zweizeiligen Stempel "CAMP a/ Nied.-Rhein". Der Brief zeigt auf der Rückseite das Siegel des" Königlich-Preußischen Bürgermeisteramtes Camp":
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Brief mit dem seltenen Stempel "CAMP a/ Nied.-Rhein" (Rückseite) mit dem Amtssiegel der Bürgermeisterei Camp
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Zur Zeit des Deutschen Reiches wurden auch schon Postkarten als Ganzsachen verwendet. Bis zum 31.12.1874 gab es im Deutschen Reich noch zwei Währungen: im Norden 1 Thaler = 30 Groschen und im Süden 1 Gulden = 90 Kreuzer.
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Am 1.1.1875 wurde als einheitliche Währung 1 Mark = 100 Pfennig eingeführt. Ab Juni 1882 wurde auf Karten unten rechts eine drei- oder vierstellige Zahlenkombination gedruckt, wobei die erste Ziffer den Monat, die beiden letzten Ziffern das Druckjahr bezeichnet. Die folgende Karte wurde also im Januar 1894 gedruckt.
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Postkarte, entwertet mit Rechteckstempel "Camp, RGB Düsseldorf" vom 22.3.1884; der Ankunftstempel "Leipzig I" datiert vom 23.3.1884
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Nach dem Vierringstempel aus Preußen mit der Nummer "231" und dem Kastenstempel kam in Camp ein Einkreisstempel zum Einsatz, der vom 1.4.1900 bis zum 1.8.1916 verwendet wurde.
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Postkarte mit Marke der Ausgabe "Germania Reichspost" mit Einkreisstempel "Camp", der am 20.7.1900 zwischen 7 und 8 Uhr entwertet wurde; der Ankunftstempel "Duisburg" datiert vom 21.7.1900, 12-1 Uhr mittags
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Sog. "Damenbrief", von Camp nach Berlin-Wilmersdorf gelaufen; abgestempelt am 18.2.1902
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An die Stelle der kaiserlichen Postwagen, die zwischen Kamp und Moers bzw. Geldern verkehrten, trat am 15.8.1904 die Privatpost Kamp-Rheinberg, die von Clemens Müsers in Kamperbrück, Hoerstgener Straße, betrieben wurde. Am 1.4.1905 wurde die Privatpostverbindung Kamp-Geldern eröffnet, die ebenfalls durch Clemens Müsers gestellt wurde.
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Die Hoerstgener Poststempel des 19. Jahrhunderts" |
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Einkreisstempel von Hoerstgen ab 1888 (hier vom 31.01.1900) |
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Hoerstgener Zweikreisstempel ab 1900 (hier vom 31.7.1907) |
Die Errichtung einer Postagentur in Hoerstgen am 1. Mai 1888 |
Die Postagentur Hoerstgen wurde am 1.5.1888 zur Entlastung der Postnebenstelle Camp errichtet und von dem Postagenten Johann Buyken geführt. Abrechnungsamt war bis zum 30.4.1910 das Postamt Geldern. Anschließend war das Postamt Moers zuständig. Postsendungen kamen inzwischen zweimal täglich durch die "Kaiserliche Post" aus Geldern und Rheinberg an.
Johann Buyken führte die Poststelle in Hoerstgen seit der Eröffnung bis zum Jahre 1892. Danach verwaltete Heinrich Pousen die Postagentur. Er blieb bis 1937 im Amt.
Am 29. Juni 1890 erhielt Hoerstgen auch eine Telegraphenbetriebsstelle mit beschränktem Tagesdienstbetrieb. Aus der Frühzeit zeugt eine Karte mit den Kreisstempeln von Camp (vom 6.6.1902 / 9-10 Uhr nachmittags) und Hoerstgen (vom 7.6.1902 / 2-6 Uhr nachmittags):
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Postkarte aus Ebernburg über Camp (Bornhofen / Rheinland) nach Hoerstgen
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Die Postagentur in Kamperbruch |
Die Postagentur in Kamperbruch wurde am 1. April 1901 gegründet und bestand bis zu ihrer Auflösung am 1. Oktober 1920. Sie war beim Landwirt Heinrich Hendricks, Rheinberger Straße 37 untergebracht. Am 26. Mai 1902 wurde dort eine öffentliche Fernsprech- und Telegraphenunfallmeldestelle eröffnet.
Der Stempel vom 7.6.1904 / 7 - 6 V auf einer roten 10-Pfennig-Germania-Marke des Deutschen Reiches stammt aus der Frühzeit dieser Postagentur, der beim Landwirt Hendricks untergebracht war.
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Karte aus Camperbruch, gestempelt am 20.11.1907 20.11.1907
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Die Serie "Alt-Hoerstgen" des BMSV Kamp-Lintfort von 1964 e.V. aus den Jahren 2012/13
Zwischen dem 10.10.2012 und 14.03.2013 erschien eine neunteilige Serie mit Marken Individuell der Deutschen Post AG zum Thema "Alt-Hoerstgen", die alte Motive um die Wende des 19. / 20. Jh. zeigt. Die Auflage betrug jeweils 140 Stück.
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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Gasthof Jansen" -
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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Hauptstraße" -
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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Haus Frohnenbruch" -
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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Hotel zur Post" -
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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Jüdischer Friedhof" -
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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Evangelische Kirche" -
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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Molkerei" -
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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Ortsansicht" -
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- Briefmarke aus "Deutschland" mit dem Motiv "Weidtmann-Orgel" -
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Johann Tilmann Noebels - ein Pionier der Telekommunikation aus Saalhoff
Johann Tilmann Noebels (geb. 28.10.1850 in Saalhoff, gest.09.05.1934 in Issum) war der Sohn von Johann Theodor Noebels und Katharina Noebels (geborene Sparla). Seine Eltern besaßen eine kleine Land- und Schankwirtschaft in Saalhoff auf dem heutigen Eschweg 128 im gleichnamigen Stadtteil der Stadt Kamp-Lintfort.
Da der Vater früh verstarb, führte die Mutter den Hof samt Schankwirtschaft zunächst alleine weiter, verkaufte ihn aber, weil von den Kindern niemand den Hof übernehmen wollte.
Johann Tilmann besuchte bis 1864 die Volksschule in Saalhoff und war danach von Ostern 1864 bis Juni 1866 auf einer sog. Praeparandenschule, um sich auf das Lehrerseminar in Moers vorzubereiten, und machte am 23. Juni die sog. Aspirantenprüfung. Weil erst er nach dem vollendeten 17. Lebensjahr in das Lehrerseminar aufgenommen werden konnte, arbeitete er zunächst als Hilfslehrer in Moers und Saalhoff. Dabei reifte bei ihm die Überzeugung, daß der Lehrerberuf doch nicht das richtige für ihn wäre und er nicht sein ganzes Leben in einem Klassenzimmer verbringen wollte.
Zunächst wollte er das Abitur nachholen, wobei er aber wegen fehlender Fremdsprachenkenntnisse nicht ein Gymnasium, sondern nur eine höhere Realschule besuchen konnte. Ab Herbst 1867 bereitete er sich in einer Privatschule in Menzelen auf die Oberstufe vor und im Herbst 1869 wurde er in die Realschule 1. Ordnung in Münster aufgenommen. Dort lernte er auch Latein und machte im Herbst 1872 sein Abitur. |
Nach dem Abitur trat er in den höheren Postdienst ein und absolvierte eine dreijährige Ausbildung in verschiedenen Postämtern in Moers und Oberhausen sowie bei der Bahnpost. Die Postsekretärsprüfung bestand er am 27. November 1875 und er wurde Postpraktikant. Er mußte allerdings warten, bis eine derartige Stelle frei wurde. Deshalb arbeitete er übergangsweise am Hauptpostamt in Düsseldorf und absolvierte zwischendurch vom 1. Oktober 1876 bis zum 30. September 1877 beim Feldartillerie-Regiment 22 in Münster seinen Wehrdienst.
Wegen seiner Fähigkeiten wurde er am 13. März 1878 nach Berlin versetzt und durchlief verschiedene Ämter, wie z. B. das Haupt-Telegraphenamt. Im Jahre 18979 besuchte er die Telegraphenschule und wurde in die General-Telegraphendirektion versetzt, wo er als Postsekretär fest angestellt wurde. Am 3. Mai 1881 heiratete er in Alpen Helene Forthmann, die ihm kurz danach die Tochter Maria gebar.
Nicht nur familiär, sondern auch beruflich blieb ihm das Glück treu. Am 5. Mai 1883 legte er die Postverwaltungsprüfung ab, um in den höheren Postdienst wechseln zu können und bald darauf wurde seine Tochter Clara geboren. Am 1. Oktober 1883 wurde er zum Postinspektor ernannt und zog mit seiner Familie nach Aachen, wo 1885 die Kinder Carl und Frieda geboren wurden. Am 1. April 1888 wurde er zum Geheimen Expedierenden Sekretär ernannt und wurde erneut nach Berlin versetzt, wo ihm der Generalpostmeister Heinrich von Stephan, der sein direkter Vorgesetzter war, die Redaktion des "Archivs für Post und Telegraphie" übertrug.
1889 erhielt Noebels die Dienstauszeichnung 2. Klasse der Landwehr. Normalerweise hätte er dazu an einem Feldzug teilnehmen müssen, aber im Krieg 1870/71 war er freigestellt worden, weil schon vier ältere Brüder Wehrdienst leisteten. 1878/79 hatte er es aber durch Wehrübungen zum Unteroffizier und Vizefeldwebel gebracht und 1879 wurde er Reserve-Leutnant. Wohl wegen der Teilnahme an zwei sechswöchigen Wehrübungen 1881 und 1883, die ihm die Ernennung zum Feldtelegraphie-Inspektor einbrachten, erhielt er die Auszeichnung.
Die Jahre 1888 bis 1894 waren eine Zeit familiärer Schicksalsschläge, den von fünf geborenen Kindern starben schon vier innerhalb des ersten Lebensjahres (1888 Paul, 1889 Pauline, 1890/91 eine weitere Pauline und 1893/94 ein weiterer Paul). Nur die 1892 geborene Emilie überlebte.
1890 trat er in den von Werner von Siemens gegründeten Elektronischen Verein ein, im dem sich Leute trafen, die sich für Elektrotechnik interessierten. 1991 wurde er Schriftführer. Heinrich von Stephan blieb das Spezialwissen Noebels nicht verborgen, so daß er ihn 1890 zum Vorsteher des Telegraphenbetriebsbüros ernannte. Als er 1894 zum Postrat ernannt wurde und in Braunschweig eine leitende Position übernehmen sollte, lehnte er dies mit der Begründung ab, daß es in der protestantischen Stadt keine katholische Schule für die Kinder gab.
So durfte er in Berlin bleiben und erhielt mit A. Schluckebier und O. Jentsch den Auftrag, neue Vorschriften für die Prüfung von Telegraphenbeamten und Postbeamten auszuarbeiten. Das Ergebnis war im Jahre 1900 ein "Handbuch zur Vorbereitung auf die Prüfung der Telegraphenbeamten". Mit seinen Kollegen zusammen erarbeitete er auch den zwölften Band des "Handbuchs der Elektrotechnik" und 1905 erschien von ihm noch das Buch "Haustelegraphie und private Fernsprechanlagen. Mit besonderer Berücksichtigung des Anschlusses an das Reichsfernsprechnetz", so daß man Noebels aus gutem Grund zu den Pionieren der Einführung der Telefonie in Deutschland zählen kann.
1894 erhielt er die Kaiser-Wilhelm-Erinnerungsmedaille, weil er während der Feiern zum 100. Geburtstag des Kaisers Dienst tat. 1900 folgte der Rote Adlerorden IV. Klasse und 1908 der Kronenorden III. Klasse.
1904 wurde er zum Geheimen Rechnungsrat und 1906 zum Leiter des Telegraphenbaubüros ernannt, wo er bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1908 verblieb. Seinen Lebensabend verbrachte er ihn Issum, wo sein Bruder lebte und er schon 1906 eine Villa gekauft hatte, in die seine Familie 1907 einzog. Johann Tilmann Noebels blieb nach bis 1908 in Berlin, um seinen Dienst zu verrichten. Er verstarb am 9. Mai 1934 in Issum im Alter von 84 Jahren als angesehenes Mitglied seiner Gemeinde.
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