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- Über den Vatikanstaat -
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.11.2013
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Einführung

Die ersten Briefmarken des Kirchenstaates erschienen im Jahre 1852 und zählen zum Sammelgebiet "Altitalien". Erst nach den Lateranverträgen und Gründung des Vatikanstaates wurden ab dem 1. August 1929 wieder regelmäßig Briefmarken verausgabt.

In "Die ganze Welt der Philatelie" der Fa. Hermann E. Sieger GmbH heißt es über den Vatikan:

va_159.jpg"Die Briefmarken des Vatikan stehen schon seit vielen Jahren unangefochten mit in der Spitzengruppe der Beliebtheitsstatistik. Der Grund dafür ist ganz einfach: Vatikan-Briefmarken erscheinen in einer relativ geringen Auflage und sind allein schon aus diesem Grund interessant. Vatikan-Briefmarken werden auf der ganzen Welt gesammelt, denn der oberste Hirte der katholischen Kirche, Papst Johannes Paul II. ist ohne Zweifel eine der bekanntesten Persönlichkeiten der Welt. Der Vatikanstaat ist mit 0,44 qkm der kleinste Staat der Erde - seine Bedeutung aber ist die einer Großmacht. Eine überaus beliebte Ergänzung der Vatikan-Briefmarken sind die Belege von den Reisen des Papstes - Briefe, Karten und Aerogramme mit bunter Frankatur und interessanten Sonderstempeln - die Belege einer missionarischen Tätigkeit, die die ganze Erde umfaßt. Vatikan, ein Sammelgebiet, das stets im Brennpunkt des Weltinteresses steht."

Der Monatsaufwand wird mit ca. 4,20 Euro angegeben und dem Sammelgebiet insgesamt wird die Note "1" zugewiesen.

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Statistische Angaben

va_160.jpgDie Vatikanstadt ist der kleinste eigenständige Staat der Welt. Er liegt innerhalb des Stadtgebiets von Rom in Italien. Zur Vatikanstadt gehören der Petersdom, der Petersplatz, sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern. Als orthodoxe Entsprechung zu diesem katholischen Staat kann man die Mönchsrepublik im griechischen Berg Athos ansehen, die jedoch keine staatliche Unabhängigkeit für sich reklamiert.

Fläche: 0,44 qkm
Einwohner: (2000) 464
Bevölkerungsdichte: 1.055 Einwohner pro qkm
Staatsform: Absolute Wahlmonarchie, Souveränes Bistum
Staatsoberhaupt: Papst Johannes Paul II.
Amtssprache: Latein, Italienisch
Unabhängigkeit 11. Februar 1929 (Lateranvertrag)
Währung: 1 Euro = 100 Cent

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Landkarte des Vatikanstaats

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Wappen des Vatikanstaats

Das Staatswappen des Vatikanstaats zeigt auf rotem Grund zwei gekreuzte Schlüssel und darüber die Papstkrone.

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Staat und Recht

Der Staat der Vatikanstadt steht unter der Autorität des Heiligen Stuhls (nach internationalem Recht ein weiteres souveränes, jedoch nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt). Staatsoberhaupt ist der Papst. Bestimmte Besitzungen des Heiligen Stuhls in und um Rom haben gemäß den Lateranverträgen exterritorialen Status, ohne aber Teil vatikanischen Territoriums zu sein. Für die Sicherheit des Staates sind die Schweizer Garde und das vatikanische Gendarmeriekorps zuständig.

va_1080.jpgDer Papst besitzt als Staatsoberhaupt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates). Außer in den Fällen, in denen der Papst einen Auftrag sich selbst oder besonderen Regierungsmitgliedern vorbehalten will, regiert eine besondere Kommission, deren Mitglieder auf fünf Jahre gewählt werden und deren Leiter der Kardinalssekretär ist. Während der Sedisvakanz, also der Zeitspanne zwischen dem Tod des Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, übernimmt das Kardinalskollegium die Amtsgeschäfte, wobei natürlich die vordringliche Aufgabe die Ausrichtung der Papstwahl, die im so genannten Konklave stattfindet, zu sehen ist. Dieses muß spätestens 20 Tage nach dem Tod des Papstes beginnen. Gesetzliche Bestimmungen, die vom Kardinalskollegium während der Sedisvakanz erlassen wurden, sind nur in dringlichen Fällen zulässig, in ihrer Wirksamkeit auf die Dauer der Sedisvakanz begrenzt, es sei denn, daß sie durch den neu gewählten Papst nach den Vorschriften des kanonischen Rechts bestätigt werden. Die Rechte und Pflichten des Kardinalskollegiums während einer Sedisvakanz sind übrigens in der Apostolischen Konstitution "Universi Dominici Gregis" ("UDG") genau beschrieben und von Papst Johannes Paul II. im Jahr 1996 neu gefaßt worden.

Die Judikative besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Appellations- und einem Kassationshof. Urteile werden im Namen des Papstes gefällt. Dieser hat nach dem Staatsgrundgesetz das Recht in jedweder Straf- oder Zivilsache und in jedweder Phase allumfassend einzugreifen. Er kann beispielsweise die Entscheidungsbefugnis in einem Prozess einer speziellen Instanz oder auch sich selbst übertragen. Rechtsmittel sind in solchen Fällen nicht mehr zulässig.

Der Staat der Vatikanstadt nimmt in der Regel keine diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten auf, sondern überläßt dies dem Heiligen Stuhl. Er ist somit auch kein Mitglied der Vereinten Nationen, während der Heilige Stuhl permanenten Beobachterstatus genießt.

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Geographie

- Das Staatsgebiet innerhalb Roms -

Das Territorium der Vatikanstadt wurde in Verhandlungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der faschistischen Regierung des Königreichs Italien, welche in die Unterzeichnung der Lateranverträge (1929) mündeten, festgeschrieben.

Auf dem Territorium der Vatikanstadt befinden sich unter anderem:

- der Petersdom
- die Sixtinische Kapelle
- die Vatikanischen Museen (die Vatikanischen Sammlungen)
- die Vatikanische Bibliothek
- das Vatikanische Geheimarchiv
- die Vatikanische Pinakothek
- der Vatikanische Bahnhof, der den Vatikan mit Waren versorgt
- die Vatikanischen Gärten

va_1081.jpgSchweizergardisten bewachen die Zugänge zur Vatikanstadt. Gemäß den Lateranverträgen blieben der Petersdom und der Petersplatz weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich. Die Sicherung des letzteren (obwohl Teil vatikanischen Territoriums) übernehmen normalerweise italienische Polizeikräfte. Ihre Autorität endet jedoch am Fuße der Treppen, die Richtung Basilika führen. Für die Dauer spezieller Zeremonien kann der Petersplatz für die Öffentlichkeit gesperrt werden. In solchen Fällen muß sich die italienische Exekutive vom Platz auf italienisches Territorium zurückziehen.

Der genaue Grenzverlauf zwischen der Vatikanstadt und Italien ist beim Camposanto Teutonico und der Audienzhalle Pauls VI. nicht eindeutig kartiert und wird je nach Quelle unterschiedlich verzeichnet. Da jedoch der Vatikan in diesem Bereich zwar an italienisches Territorium grenzt, dieses sich aber im exterritorialen Besitz des Heiligen Stuhls befindet, ist dieser unklare Grenzverlauf eigentlich ohne praktische Relevanz.

- Sonstige Besitzungen -

va_1082.jpgNeben der Schaffung des Staates der Vatikanstadt übertrugen die Lateranverträge dem Heiligen Stuhl auch den Besitz mehrerer Gebiete und Gebäude innerhalb und außerhalb Roms.

Viele dieser Areale genießen einen exterritorialen Status und sind deshalb weder Teil vatikanischen Territoriums noch im Besitz der Vatikanstadt (als staatliches Völkerrechtssubjekt). Vielmehr bleiben sie Bestandteil italienischen Territoriums und haben damit einen ähnlichen Status wie andere ausländische diplomatische Vertretungen innerhalb Italiens, die ebenfalls außerhalb der Jurisdiktion des Gastlandes stehen. Da aber sowohl die Vatikanstadt als auch diese exterritorialen Gebiete unter der Kontrolle des und im Besitz vom Heiligen Stuhl (als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt) stehen, sind diese in das vatikanischen Post- und Fernmeldewesen sowie in das vatikanische Rechtssystem integriert.

Folgende Gebiete und Gebäude haben exterritorialen Status:

1, innerhalb des Stadtgebiets von Rom:
- die Patriarchalbasiliken San Giovanni in Laterano, Santa Maria Maggiore und San Paolo fuori le mura
- der Palast der Glaubenskongregation und der Campo Santo Teutonico in der Nähe des Petersdom
- der Palazzo di Propaganda Fide an der Piazza di Spagna
- das Gebiet, welches den nordwestlichen Teil des Gianicolo-Hügels einnimmt
- der Palazzo di San Callisto in Trastevere
- der Palazzo della Cancelleria am Corso Vittorio Emanuele II.
- sowie zahlreiche weitere Gebäude, welche Dikasterien der Kurie beherbergen.

2. außerhalb von Rom:
- der Papstpalast, die Villa Barberini und die Villa Cybo in Castel Gandolfo (Sommerresidenz des Papstes)
- das Sendezentrum von Radio Vaticano in Santa Maria di Galeria

Die Gesamtfläche dieser exterritorialen Areale beträgt 0,7 qkm.

Außerdem ist jede Kirche innerhalb Italiens, in welcher der Papst religiöse Zeremonien durchführt und zu denen die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat, während dieses Zeitraums exterritorial.

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Bevölkerung

va_1083.jpgVon den etwa 1.000 Menschen, die im Vatikan leben, haben ungefähr 600 die vatikanische Staatsbürgerschaft (darunter sind ca. 100 Schweizer Gardisten und ca. 50 Laien). Von den 3.000 Angestellten im Vatikan lebt außer den Kardinälen, Prälaten und Schweizergardisten praktisch niemand im Vatikan selbst. Im Vatikan sind die meisten Personen als Regierungsmitglieder, Zeremonienmeister, Verkäufer, Restauratoren, Köche, Büroarbeiter, Drucker, Angestellte der staatseigenen Bank (Vatikanbank) oder Putzpersonal tätig.

Die Angestellten sind grob in fünf Gruppen zu unterteilen. Hierzu zählen ...

Hauspersonal: Köche, Reinigungskräfte, Kammerdiener, etc.
Geistlichkeit: Priester, die auch einen Großteil der Verwaltungs- und kunsthistorischen Aufgaben übernehmen
Sicherheit: Schweizer Garde, Päpstliche Gendarmerie und Aufsichtspersonal für Kirchen und Museen

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Wirtschaft und Finanzen

va_1084.jpgDie Haupteinnahmequellen des Vatikanstaats sind die Geschäfte innerhalb des Vatikans, die Lebensmittelhändler, Souvenirstände und freiwillige Spenden. Im Jahr werden etwa 85 Millionen Euro an den Vatikan gespendet. Andere Einnahmequellen sind der Verkauf von Vatikanmünzen und Briefmarken an Sammler und das Vermieten von rund 2.400 Häusern außerhalb des Vatikans, die ebenfalls ein regelmäßiges Einkommen garantieren. Auch besitzt der Vatikan Gold, das er in New York lagert, Immobilien im Wert von 1,5 Milliarden Euro sowie unbezahlbare Kunstschätze, von denen der Papst sagt: "Sie sind unverkäuflich, sie gehören allen Menschen". Der Gewinn im Jahr 2000 beträgt 9 Millionen Euro.

Den Einnahmen von 214 Millionen Euro standen Ausgaben von 205 Millionen Euro gegenüber. Die Hauptausgaben fallen für ganz Alltägliches an: Da der Vatikan über keinerlei eigene Ressourcen in Form von Ackerland, Bodenschätzen oder Energiequellen verfügt, müssen Wasser, Strom, Nahrungsmittel, und sonstige Güter des täglichen Gebrauchs importiert werden. Den größten Ausgabenposten bilden jedoch die Gehälter für die Angestellten sowie deren Renten und die Finanzierung von Auslandsvertretungen.

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Geschichte

- Einführung -

Der Kirchenstaat war das ehemalige Herrschaftsgebietes des Papstes, das 756 durch die Pippinsche Schenkung aus dem Ländereien des Bischofs von Rom (Patrimonium Petri) entstanden ist. Er wurde 1870 endgültig dem italienischen Staat einverleibt. In den Lateranverträgen wurde geregelt, daß die Vatikanstadt als Nachfolger des Kirchenstaates den einem Nationalstaat vergleichbaren Status erhält.

- Patrimonium Petri -

Der Amtssitz der Päpste war bis ins 14. Jahrhundert nicht der Vatikan, sondern der Lateranpalast. "Vatikan" bezeichnete zunächst einen am rechten Tiberufer gelegenen Hügel Roms (mons vaticanus). Dort befand sich in der Antike der Zirkus des Kaisers Nero, in dem Martyrien und Hinrichtungen zahlreicher Christen und Juden stattgefunden haben sollen. Nördlich des Zirkus befand sich ein kleiner Friedhof, auf dem angeblich der Apostel Petrus begraben wurde. Schon wenig später baute man dort eine erste Kirche, und im 4. Jahrhundert ließ Kaiser Konstantin an ihrer Stelle eine große Grabeskirche errichten - St. Peter.

va_1085.jpgSeit dem 4. Jahrhundert wuchs der Grundbesitz der römischen Kirche in Italien durch Schenkungen zahlreicher Güter in Süd- und Mittelitalien und auf Sizilien an. Die Patrimonium Petri (Vermögen des Petrus) genannten Besitzungen machten den Bischof von Rom im 6. Jahrhundert zu einem der größten Grundbesitzer in Italien. Durch die von Papst Gregor I. während seiner Amtszeit durchgeführte Reform und den Wechsel zu einer straffen Zentralverwaltung bekam das Patrimonium Petri viel mehr den Charakter eines Herrschaftsgebildes. Unter Berufung auf eine Urkunde Konstantins, die Konstantinische Schenkung erhoben die Päpste Anspruch auf eine unabhängige geistliche und weltliche Landesherrschaft. Obwohl die Konstantinische Schenkung 1440 als Fälschung entlarvt wurde blieb sie jahrhundertelang Grundlage für den päpstlichen Herrschaftsanspruch in Italien.

Zu Anfang des 8. Jahrhunderts kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der weströmischen Kirche, den Langobardenkönigen und dem oströmischen Kaiserreich, in deren Folge viele Besitzungen wieder verloren gingen. Es verblieb lediglich der Dukat (byzantinischer Verwaltungsbezirk) Rom als Herrschaftsgebiet.

- Die Pippinsche Schenkung -

Als Pippin III. 751 zum König der Franken gewählt wurde ließ er sich von Papst Zacharias die Wahl bestätigen. Dadurch wurden die Karolinger als Königsgeschlecht bestätigt. Die Expansionsbestrebungen des Langobardenkönigs Aistulf in Italien bewogen Papst Stephan II. 754 dazu, sich von Byzanz abzuwenden und die Franken als Gegenleistung für deren Legitimierung um Schutz zu bitten.

va_1086.jpgPippin versprach als christlicher König, die von den Langobarden zurückeroberten Gebiete dem Nachfolger Petri zu übereignen. In der Urkunde von Quierzy 754 garantiert er dem Papst das Dukat Rom, das Exarchat Ravenna die Pentapolis, Tuszien, Venetien, Istrien und die Herzogtümer Spoleto und Benevent als kirchliche Territorien. Diese Urkunde begründete als Pippinsche Schenkung die Grundlage des Kirchenstaates. Der genaue Text ist nicht bekannt, die Schenkungsurkunde ist nicht erhalten.

Die Kaiserkrönung von Pippins Sohn, Karl dem Großen, durch Papst Leo III. am Weihnachtstag 800 kann mehr oder weniger als Gründungszeitpunkt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation als Nachfolger des antiken römischen Reiches gelten. Die Krönung begründete auch die besondere Schutzbeziehung zwischen dem heiligen römischen Reich und dem Kirchenstaat.

756 erwarb der Kirchenstaat das Exarchat Ravenna durch Schenkungen, bis 787 kommen Sabina, Südtuszien und einige kleinere Territorien dazu. Der Kirchenstaat reichte nun von Küste zu Küste. 1201 kam das ihm garantierte Herzogtum Spoleto hinzu. In der Goldbulle von Eger erkannte Kaiser Friedrich II. den Kirchenstaat offiziell an.

Im 15. Jahrhundert kamen weitere Gebiete um Parma, Modena, Bologna, Ferrara, Romagna und Perugia hinzu. Der Kirchenstaat reichte nun bis an die Grenzen des Pippinschen Schenkungsversprechens und hatte unter Papst Julius II. seine größte Ausdehnung erreicht.

Die Bedeutung des Kirchenstaates als territoriales Herrschaftsgebilde sinkt ab dem 16. Jahrhundert wieder, er konnte sich im Ringen um die Herrschaft in Italien nicht über andere Territorialherren in Italien erheben und war immer von anderen Großmächten abhängig.

va_1087.jpgEnde des 18. Jahrhunderts wurde das Territorium im Verlauf der französischen Revolution und der restriktiven napoleonischen Kirchenpolitik wieder stark verkleinert. Die Städte Modena, Bologna, Ferrara und Romagna wurden 1797 durch Napoleon ausgegliedert und bildeten die neugegründete Cispadanische Republik, ein Jahr später wurde in Rom die Römische Republik ausgerufen. 1809 säkularisierte Napoleon den Kirchenstaat und bildete das Königreich Italien aus der cispadanischen und der transpadanischen Republik, dem auch die römische Republik eingegliedert wurde. Der Kirchenstaat war damit ganz im Königreich Italien aufgegangen.

- Der Kirchenstaat nach 1815 -

va_1088.jpgNach dem Sturz Napoleons wurde Europa auf dem Wiener Kongreß im Sinne der Restauration neu geordnet und dabei der Kirchenstaat in seinen Grenzen von 1797 als Enklave innerhalb des Königreichs Italien wieder eingerichtet. Am 9. Februar 1849 wurde er als Republik ausgerufen. Da seine politische und wirtschaftliche Situation aber instabil war, wurde seine Fläche 1860 auf das einstige Patrimonium Petri reduziert. Das Verhältnis zu Italien war weiterhin ungeklärt und 1870 besetzte und annektierte das Königreich Italien die noch verbleibenden Gebiete.

- Der Vatikanstaat -

vabm_land/va_1089.jpgErst durch die so genannten Lateranverträge von 1929 zwischen Papst Pius XI. und dem italienischen Staat wurde der Kirchenstaat wieder als souveräner Staat festgelegt. Laut diesen Verträgen umfaßt er aber nur noch das von einer Mauer begrenzte Gelände um den Petersdom. Laut Vertrag beschränkt sich das weltliche Territorium der römischen Kirche auf die Vatikanstadt. Dem Vatikan als Nachfolger des Kirchenstaates wurde volle Souveränität zugesichert und ein internationaler Status, der dem einer eigenständigen Nation gleichkommt.

...wird fortgesetzt ...

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