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- Deutsches Reich -
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.05.2009
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Einführung Kaiserzeit Deutsche Reichspost Weimarer Republik Postgeschichte der Weimarer Republik Drittes Reich Flugpost- und Zeppeline nach unten

Einführung

1862 wurde Otto von Bismarck preußischer Ministerpräsident. Der "Eiserne Kanzler" arbeitete zielstrebig an der Einheit Deutschlands, wobei er sich eine "kleindeutsche Lösung" unter Führung Preußens ohne den Vielvölkerstaat Österreich vorstellte.

Eine erste wichtige Etappe war 1864 der Krieg Österreichs und Preußens gegen Dänemark, der im Frieden von Wien mit der Abtretung der Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen endete.

1866 fand ein Krieg zwischen Preußen und seinen Verbündeten gegen Österreich statt. Im Frieden von Prag stimmte Österreich der Auflösung des Deutschen Bundes und der geplanten Neuordnung Deutschland ohne österreichische Beteiligung zu.

1866/67 wurde der Norddeutsche Bund mit den Staaten Braunschweig, Bremen, Hamburg, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Preußen und Sachsen gegründet, der ab dem 1. Januar 1868 auch eigene Briefmarken verausgabte; zuvor hatte Preußen bereits die Post von Hannover, Schleswig-Holstein und von Thurn & Taxis übernommen. Nur die süddeutschen Staaten standen noch außen vor.

1870 bis 1871 kam es zum Krieg gegen Frankreich, an dem sich auch - womit Frankreich nicht gerechnet hatte - die süddeutschen Staaten an der Seite des Norddeutschen Bundes beteiligten. Frankreich mußte Elsaß-Lothringen abtreten und Bismarck erreichte den Zusammenschluß der süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bund zum Deutschen Reich. Am 18. Januar 1871 wurde König Wilhelm I. von Preußen in Versailles zum Deutschen Kaiser ausgerufen.

Bei der Schaffung des Deutschen Reiches spielten auch die Briefmarken eine symbolträchtige Rolle: die Marken der einzelnen süddeutschen Staaten und des Norddeutschen Postbezirks wurden ungültig und am 1. Januar 1872 erschienen die ersten Briefmarken mit der Inschrift "Deutsche Reichs-Post". Die Königreiche Bayern und Württemberg behielten allerdings ihre Posthoheit bis 1920 und in den "Reichslanden" Elsaß-Lothringen erschienen Briefmarken in Franc-Währung.

Philatelistisch gesehen sind dies für das Deutsche Reich die Marken, die von der Deutschen Reichspost verausgabt wurden. Vom 01.01.1872 bis zum 01.04.1902 trugen die Marken des Deutschen Reiches die Inschrift "Reichspost" ohne Landesangabe und ab der Germania-Ausgabe vom 01.04.1902 die Inschrift "Deutsches Reich".

Insgesamt katalogisiert der Michel-Katalog (in den Hauptnummern) 910 Ausgaben (darun-ter 10 Blocks). Hinzu kamen 177 Dienstmarken, 17 Feldpostausgaben und 16 Emissionen "Deutsche Seeposten" (die Besetzungsausgaben der beiden Weltkriege, sowie die Themen Deutsche Kolonien und Auslandspostämter, Deutsche Abstimmungsgebiete und Saarland werden in eigenen Kapiteln abgehan-delt). Nennenswert sind auch die vielen Ganzsachen und Markenheftchen.

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Kaiserzeit

- Überblick -

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Zeitlich läßt sich das Sammelgebiet in drei Epochen einteilen:

- die Kaiserzeit von 1871 bis 1918
- die Weimarer Republik von 1919 bis 1932
- das Dritte Reich von 1933 bis 1945

Die erste Ausgabe vom 1. Januar 1871 (der sog. Reichsadler mit kleinem Brustschild im Prägedruck) erschien in Groschen- und Kreuzerwährung, wie dies zuvor im Norddeutschen Postbezirk üblich war. 1872 folgte eine neue Ausgabe mit geändertem Reichsadler (der sog. Reichsadler mit großem Brustschild, ebenfalls im Prägedruck).

Am 1. Januar 1875 wurde die Währung von Groschen und Kreuzern auf Mark und Pfennige umgestellt (wobei allerdings Mischfrankaturen 1875 noch zulässig waren, die unter Sammlern sehr begehrt sind) und am 1. Juli 1875 trat das Deutsche Reich dem Weltpostverein bei.

1900 erschien die Ausgabe "Reichspost" mit dem "Germania"-Motiv. Die hohen Werte zu 1,-, 3,- und 5,- DM zeigten die Bildmotive "Reichspostgebäude Berlin", "Enthüllung des Denkmals Kaiser Wilhelm I." und "Reichsgründungs-Gedenkfeier". Die Marke zu 2,- DM zeigte symbolisch die Vereinigung von Nord und Süd und die Inschrift "Seid einig, einig, einig". Neu war, daß zum ersten Male geschichtliche oder postgeschichtliche Motive dargestellt wurden.

Während die Marken von Bayern und Württemberg den Monarchen zeigten, erschienen die beiden Deutschen Kaiser nicht auf Briefmarken. Einerseits wollte man auf die Empfindlichkeiten der Einzelstaaten Rücksicht nehmen und zum anderen gibt es von Kaiser Wilhelm II. die Anekdote, daß er "nicht von hinten beleckt und von vorne beklopft" werden wollte.

Die Germania-Serie galt von 1900 bis 1920 und es erschienen verschiedene Ausgaben und Ergänzungswerte. Wie die Brustschilde für die erste Zeit des Kaiserreiches, so ist die Germania für die zweite Epoche das prägende Motiv. Vorbild war die Schauspielerin Anna Führing, die von dem Maler Paul Eduard Waldraff porträtiert wurde. Erwähnenswert ist auch die Flugpost-Serie vom 10. Juni 1912, von der es auch Aufdruckmarken "Gelber Hund" und "E EL P." gibt (Mi-Nr. I - VI).

- Von der Reichsgründung zur Währungsunion -

Als am 18. Januar 1871 König Wilhelm I. von Preußen im Spiegelsaal von Versailles zum Deutschen Kaiser ernannt wurde, schlossen sich 22 Fürstentümer und drei freie Städte zum Deutschen Reich zusammen. Neben der politischen Einheit entstand ein einheitlicher Wirtschafts- und Zollraum. Auch postalisch vollzog sich die Einheit, da mit Inkrafttreten der Verfassung am 4. Mai 1871 die Deutsche Reichspost den am 1. Januar 1868 gegründeten Norddeutschen Postbezirk ablöste.

dtr_klbrustnr2.jpgAm 1. Januar 1872 erschienen die ersten Marken, die als die sog. "Kleinen Brustschilde" bekannt sind. Auf den Marken, die von dem Grafiker Heinrich G. Schilling entworfen wurden, wurde der preußische Adler abgebildet. Es handelte sich um einen kombinierten Buch- und Prägedruck: im 1 Schritt wurden im Buchdruck die farbigen Rahmen aufgedruckt, bevor im zweiten Schritt das Wappenbild eingeprägt wurde.

dtr_grbrust19.jpgAber schon ein halbes Jahr später erschien eine neue Markenserie, deren Ausgaben als "Große Brustschilde" bezeichnet werden. Grund für die Neuausgabe war die Empfehlung von Heraldikern und Historikern, anstelle des Preußen-Adlers doch lieber das Hohenzollern-Wappen abzubilden und die veränderte Ausgabe erschien am 1. Juni 1872.

Die Währungsunion ließ allerdings noch auf sich warten: im Norden galt die Thaler-Währung (1 Thaler = 30 Groschen) und im Süden die Gulden-Währung (1 Gulden = 60 Kreuzer). Deshalb gab es die Kleinen und Großen Brustschilde auch in beiden Währungen. Obwohl die Marken nur im jeweiligen Währungsbereich gültig waren, gibt es zahlreiche bedarfsgerecht frankierte und korrekt postalisch frankierte Mischfrankaturen. Die Postbeamten nahmen aus Servicegründen nämlich auch nicht gültige Marken an und frankierten entsprechend mit gültigen Postwertzeichen nach, wenn das aufgeklebte Porto nicht ausreichte. Da dies recht selten vorkam, sind derartige Exponate heiß begehrt und meist recht teuer.

Erst am 1. Januar 1875 vollzog sich die Währungsunion auf den Briefmarken und die neuen Postwertzeichen trugen nun die neue Währung des Reiches (1 Mark = 100 Pfennige). Gleichzeitig verloren die Kreuzer-Ausgaben ihre Gültigkeit, wohingegen die Groschen-Marken - mit Ausnahme der Anfang 1875 außer Kurs genommenen 1/4- und 1/3-Groschen-Werte - noch bis zum 31. Dezember 1875 weiter verwendet werden durften.

- Die Ausgaben "Pfennige" und "Pfennig" als Symbol der neuen Währung -

dtrpfennig.jpgDie neue Währung führte dazu, daß am 1. Januar 1875 neue Briefmarken erschienen, die ebenfalls vom Grafiker der Brustschildmarken entworfen wurden. Bei den beiden niedrigen Portostufen, die für Drucksachen und Postkarten vorgesehen waren, dominiert die Wertziffer das Markenbild, während bei den übrigen Nominalen ein Reichsadler unter der Kaiserkrone im Vordergrund steht. Die Währung lautete auf "Pfennige" und die Marken wurden - wie schon die Brustschildmarken - im Prägedruck hergestellt.

dtr_mark.jpgEs gibt von fast allen Marken dieser Ausgabe Farbvarianten, weil mehrere Ausgaben hergestellt wurden. Ebenfalls am 1. Januar 1875 erschien eine Marke zu 2,- Mark, die mehr als 25 Jahre gültig war.

1880 wurde eine Neuauflage herausgegeben, wobei das Wort "Pfennige" durch "Pfennig" ersetzt wurde. Diese Ausgabe war bis 1890 gültig und weist in Bezug auf Papier, Farben und Gummierungen zahlreiche Unterschiede auf, weil es mehrere Einzelauflagen gab. Es erschienen auch Ganzsachen!

Eine Besonderheit der Serien "Pfennige" bzw. "Pfennig" ist, daß die Marken in Bogen zu je zweimal 50 Marken gedruckt wurden und die Halbbogen jeweils durch einen Zwischensteg verbunden sind. Die Marken wurden auch in den deutschen Auslandspostämtern in China und in der Türkei verwendet.

- Die Ausgabe "Krone und Adler" als Symbol der Gründerzeit -

dtr_krone.jpgNach der Thronbesteigung von Kaier Wilhelm II. im Dreikaiserjahr 1888 erschien am 1. Oktober 1889 eine neue Dauerserie, die 13 Jahre lang im Einsatz blieb: die Marken der Serie "Krone und Adler" erschien ebenfalls in vielen Teilauflagen mit zahlreichen Farbvarianten.

dtr_adler.jpgDie Zeichnung der Marken zu 3 bzw. 5 Pfennig zeigt unter einer auf einem Blüten- und Eichenlaubzweig ruhenden Kaiserkrone in einem Oval die Wertziffer, bei den übrigen Marken wurde der gekrönte Reichsadler mit einem ornamentalen Rahmen gewählt. Von der Gestaltung her ähnelt der Schild mit dem Adler dem Motiv der "Großen Brustschilde", die Marken wurden allerdings nicht im Präge-, sondern im Buchdruck hergestellt.

Wie bei den "Pfennig"-Marken wurden auch hier zwei Halbbogen zu je 50 Marken gedruckt, die durch einen Zwischensteg miteinander verbunden sind. Die senkrechten Paare mit Zwischensteg sind sehr beliebt bei Sammlern, zumal einige Farbvarianten auf kompletten Briefen recht selten sind.

Ein Besonderheit der Serie "Krone und Adler" sind die verschiedenen Stärken des Markenpapiers, sowie die Farbvarianten. Außerdem gibt es bei vielen Marken Unregelmäßigkeiten im Markenbild, die aber meist erschwinglich sind und Glanzstücke einer Sammlung sein können. Die Marken der "Krone und Adler"-Serie sind Zeugnis der wachsenden Wirtschaftskraft des Deutschen Reiches und Symbol der sogenannten "Gründerzeit"!

- Die Germania-Ausgaben als Symbol der Einheit -

dtr_germ20pf.jpgDaß die deutsche Monarchie keine lange Tradition vorweisen konnte, äußerte sich - wie im vorigen Kapitel beschrieben - auch auf den Briefmarken. Die Ausgaben von 1875, 1880 und 1889 übermittelten als Botschaft die Existenz des neuen Reiches. Während in den anderen Ländern es eine Selbstverständniskeit war, den Monarchen abzubilden, beschränkte man sich unter Wilhelm I. und Friedrich III. auf nationale Symbole.

dtr_germ1m.jpgPolitische Akzente setzte erst Wilhelm II. Das Reichspostamt in Berlin, das auf der 1,-Mark-Marke (Mi.-Nr. 63) zu sehen ist, war ein Symbol der Gründerzeit. Auch der Wert zu 3,- Mark (Mi.-Nr. 65) mit der Abbildung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals war eine Selbstdarstellung des aufstrebenden Reiches. Daß das Staatsgebilde trotzdem noch nicht sehr gefestigt war und der Zusammenschluß des Norddeutschen Bundes mit den süddeutschen Staaten noch nicht automatisch auch die geistige Vereinigung bedeutete, zeigt die Inschrift auf der 2,-Mark-Marke (Mi-Nr. 64) "Seid einig, einig, einig".

dtr_germ2m.jpgDas Bildnis der Schauspielerin Anna Führing als Verkörperung der Göttin Germania zeigt den aktuellen Stil der damaligen Gebrauchsgrafik mit leichten Jugendstilelementen. Dieses Motiv wurde zum Markensymbol des Deutschen Kaiserreiches schlechthin. Bis heute blieb keine Dauerserie so lange gültig. Wilhelm II. sah sich als Gestalter der neuen Nation, weshalb er nicht nur die Errichtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler förderte, sondern auch auf die Briefmarkengestaltung persönlich Einfluß nahm.

dtr_germ3m.jpgDer Neoklassizismus hatte Vorbilder in der griechischen und römischen Klassik, sowie in der Renaissance. Harmonie und Ästhetik hatten einen hohen Stellenwert: die Reichskrone mit dem Siegerkranz und die theatralische Haltung der Germania sollten das Volk auf die Ideale des Reiches einstimmen. Der Geist dieser Zeit hielt sich auf den Briefmarken bis zum Jahre 1921, als man sich mit Überdrucken behalf, die ihren Ursprung aber in der starken Geldentwertung hatten. Weder der Ausbruch des 1. Weltkrieges, die Revolution der Arbeiter und die Meuterei der Marine Ende 1918, der Waffenstillstand, die Abdankung des Kaiseres, der Versailler Vertrag, noch die Ausrufung der Republik im Jahre 1919 lösten eine Abkehr vom Germania-Motiv aus.

dtr_germ5m.jpgAls während des Weltkriegs die Kolonien schon verloren waren, wurden noch Kolonialmarken herausgegeben und durch die Reichspost an die Sammler verkauft. Das Festhalten an der Germania war vielleicht auch ein stiller Protest gegen die alliierten Siegermächte? Hier äußert sich auch das Festhalten der Eliten an den alten Werten und Normen.

Die erste Serie erschien am 1. Januar 1900 und trägt die Inschrift "REICHSPOST". Ab dem 1. April folgten vier weitere Werte im größeren Format, die schon genannten Marken mit Nominalen von 1 bis 5 Mark. Es erschienen auch Ganzsachen!

Nachdem Württemberg am 31. März 1902 auf eigene Briefmarken verzichtet und nur noch Ausgaben für den dienstlichen Postverkehr verwendete, erschien eine weitere Serie mit der Inschrift "DEUTSCHES REICH", die erste Ausgabe mit der Inschrift "REICHSPOST" durfte noch bis zum Jahresende verwendet werden. Beide Ausgaben wurden ohne Wasserzeichen verausgabt.

Die Ausgaben ab 1905 verwendeten nach und nach das Wasserzeichen "Rauten". Da mit Beginn des Ersten Weltkrieges viele Rohstoffe knapp wurden, waren auch die Briefmarken von dieser Rohstoffknappheit betroffen: man unterscheidet deshalb bei der "Germania"-Serie zwischen Friedens- und Kriegsdruck, wobei letztere Ausgabe auf qualitativ schlechtem, stumpf und glanzlos wirkendem Papier mit meist verschwommenem Markenbild erschien und das Wasserzeichen häufig nur schwer zu erkennen ist.

Von praktisch allen Motiven gibt es Typenunterschiede im Markenbild und es gibt auch viele Farbvarianten. Der bekannteste Plattenfehler ist die 3-Pfennig-Marke von 1902 mit der Inschrift "DFUTSCHES REICH", der jeweils zweimal je Bogen vorkommt.>

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Offizielle Bezeichnung für die Postverwaltung nach Gründung des Deutschen Reiches der Jahre 1871 bis 1919. Diese übernahm die Posthoheit der Einzelstaaten (außer Bayern und Württemberg, die weiter eigene Postwertzeichen verausgaben durften).

Die Reichspost ging durch Umbenennung am 12.05.1871 aus der Norddeutschen Post hervor. Ihr Zuständigkeitsbereich entsprach zunächst dem des früheren Norddeutschen Postbezirks, erweitert um Elsaß-Lothringen. Einen Sonderstatus hatten zunächst noch die Länder Baden, Bayern und Wprttemberg. Ab 01.01.1872 verzichtete Baden zugunsten der Reichspost auf eine eigene Postverwaltung. Zum selben Datum erschienen auch die ersten Briefmarken mit der Aufschrift "Deutsche Reichspost". Zum 01.04.1902 gab auch Württemberg seine eigene Postverwaltung auf, obwohl eine eigene Behördenpost noch bis 1920 bestand. Die Postwertzeichen des Norddeutschen Bundes waren bis zur Herausgabe von Freimarken der Reichspost am 01.01.1872 weiterhin gültig.

Schon kurz nach der Einrichtung der Deutschen Reichspost wurde durch das Amtsblatt 3 vom 23.05.1871 die Klasseneinteilung geändert und die Unterteilung in Postämter I. und II. Klasse wurde aufgehoben. Aus den Postexpeditionen I. Klasse wurden Postverwaltungen. Die Postexpeditionen II. Klasse wurden entweder in Postexpeditionen oder in die neue Form der Postagentur umgewandelt.

Im Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Deutschen Reiches waren u. a. das Porto für Briefe, das Paketporto, das Porto für Wertsendungen und die Provision für Zeitungen ab dem 01.01.1872 ent-halten. Die Reform der Maße und Gewichte erforderte eine neue Postordnung, die am 08.12.1871 er-schien. Die Einführung von Postkarten mit eingedrucktem Wertzeichen erfolgte am 01.01.1873. Am 01.10.1873 wurden Postkarten mit bezahlter Rückantwort eingeführt wurden. Gleichzeitig gab es "Post-Paketadressen" (Paketkarten) zum Preise von 3 Pfennig (Pfg.) für 5 Stück.

Zum 01.01.1874 gab es einen neuen Pakettarif. Pakete bis 5 kg im Nahbereich kosteten (10 Meilen) 2 1/2 Sgr, darüber hinaus 5 Sgr., Pakete über 5 kg, die ersten 5 kg wie oben, danach für jedes weitere kg bis 10 Meilen (I Zone) 1/2 Sgr, bis 20 Meilen (II. Zone) 1 Sgr, bis 50 Meilen (III. Zone) 2 Sgr, bis 100 Meilen (IV. Zone) 3 Sgr, bis 150 Meilen (V. Zone) 4 Sgr, über 150 Meilen (VI. Zone) 5 Sgr. Für unfrankierte Pakete bis 5 kg und unfrankierte Wertbriefe wurde ein Zuschlag von 1 Sgr. gefordert. Gleichzeitig, zum 01.01.1874, wurde das Wertbriefporto erhöht. Die nächste weitgreifende Änderung des Tarifwesens brachte die Einführung der Markwährung zum 01.01.1875.

Die neue Postordnung zeichnete sich dadurch aus, daß Fremdworte wie "Recommadieren" durch "Einschreiben", "Expressboten" durch "Eilbote", "Postmandat"" in "Postauftrag", "poste restante" durch "postlagernd"" usw. ersetzt wurden. Ab Januar 1875 werden daher meist neue, in der Reichsmarkwährung lautende Postwertzeichen (Freimarken, Franko-Kuverts, Postkarten, gestempelte Streifbänder) und Formulare zu Postanweisungen eingeführt. Aus "Eisenbahnpostämtern" wurden am 05.01.1875 "Bahnpostämter", aus "Eisenbahn-Postbüros" "Bahnposten". Mit dem 01.07.1875 wurde auch in Württemberg die Reichsmarkwährung eingeführt.

Mit dem 01.01.1876 kam die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens vom Ressort des Reichskanzlers unter Leitung des General-Postmeisters. Er war damit Chef einer obersten Reichsbehörde. Aus den "Post- und Telegraphen-Direktionen" wurden "Ober-Postdirektionen". Ihnen unterstellt waren die Postämter, Telegraphenämter und Postagenturen. Die Postämter wurden am 08.01.1876 wieder in drei Klassen eingeteilt. Dem Postamt I. Klasse stand der Postdirektor vor, der ehemaligen Postverwaltung, jetzt Postamt II. Klasse, ihr stand der Postmeister vor. Die Postämter III. Klasse, geleitet von einem Postverwalter, waren vorher Postexpeditionen. Bei den Postagenturen gab es keine Veränderung. In gleicher Form wurden die Telegraphenämter eingeteilt.

Wegen des am 01.04.1879 in Kraft tretenden Pariser Weltpostvertrages wurde eine neue Postordnung notwendig. Der General-Postmeister erhielt zum 23.02.1880 die Amtsbezeichnung Staatssekretär, sein General-Postamt die Bezeichnung Reichs-Postamt. 1881 kam es bei der Umgestaltung des Landpost-dienstes zur Einrichtung von Posthilfsstellen. Am 01.06.1896 wurde die Sendungsart "Postaufträge zu Bücherpostsendungen" aufgehoben.

Eine umfangreiche Änderung der Postordnung trat zum 01.01-1899 in Kraft. Das Meistgewicht einer Warenprobe wurde von 250 auf 350 g erhöht. Auf der Außenseite von Briefen, Postkarten, Drucksachen und Warenproben waren, unter Bedingungen, Abbildungen zulässig. Das Höchstgewicht für Mischsendungen wurde von 250 auf 350 g erhöht. Der Meistbetrag für Postanweisungen und Postnachnahmen wurde von 400 auf 800 Mark erhöht. Für jedes Paket war eine besondere Einlieferungsgebühr von 20 Pf im Voraus zu entrichten. Der Absender konnte gegen eine im Voraus zu entrichtende Gebühr von 20 Pf einen Rüclschein auch später als bei der Einlieferung der Sendung verlangen.

Die Postordnung vom 20.03.1900, in Kraft getreten am 01.04.1900, brachte eine wesentliche Neugestaltung. Bei Postkarten waren Bilderschmuck und Aufklebung auf der Rückseite zugelassen. Das Gewicht der Mischsendungen (Drucksachen, Warenproben und nun auch Geschäftspapiere) wurde von 350 g auf 1 kg erhöht. Die Gebühr für Bahnhofsbriefe betrug 4 Mark die Woche. Bei Briefen mit Zustellungsurkunde konnte der Absender sich künftig auch in privaten Angelegenheiten der vereinfachten Zustellung bedienen. Für Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben im Orts- und Nachbarortsverkehr wurden ermäßigte Gebühren festgesetzt. Zum 01.08.1903 trat eine eigene Rohrpostordnung in Kraft.

Weitere wichtige Änderungen der Postordnung waren zum 01.07.1906 erschienen. Die besondere Gebühr im Orts- und Nachbarortsverkehr wurde auf Briefe beschränkt. Das Porto für Briefe blieb unverändert bei frankiert 5 Pf, unfrankiert bei 10 Pf und bei unzureichend frankierten Briefen wurde die Gebühr für unfrankierte Briefe abzüglich des Betrags der verwendeten Postwertzeichen berechnet. Vom 10.10.1907 durfte auch die linke Seite der Vorderseite einer Postkarte beschrieben werden. Durch Gesetz vom 30.03.1900 war der Reichskanzler ermächtigt worden, "den Postscheckverkehr einzuführen". Es wurden neun Postscheckämter im Reichspostgebiet, drei in Bayern und eines in Württemberg eingerichtet. Mit der "Änderung der Postordnung" zum 01.01.1913 wurden Blindenschriftsendungen, bisher als Drucksache zugelassen, eingeführt. Das Meistgewicht einer Blindenschriftsendung betrug 3 kg.

Das Postscheckgesetz vom 26.03.1914 änderte die Gebühren. Für eine Einzahlung mittels Zahlkarte, bei Beträgen bis 25 RM - 5 Pfg., bei Beträgen von mehr als 25 RM - 10 Pfg., für jede Auszahlung eine feste Gebühr von 5 Pfg., und außerdem eine Steigerungsgebühr von 1/10 vom Tausend des ausgezahlten Betrags, und für jede Überweisung von einem Postscheckkonto auf ein anderes 3 Pf. Ab August 1914 wur-den die Vorschriften für Postprotestaufträgen aus Elsaß-Lothringen und einigen Kreisen in Ost- oder Westpreußen (z.B. verlängerte Fristen für die erneute Vorzeigung) häufig geändert, denn der 1. Weltkrieg hatte begonnen.

Am 01.08.1916 wurde zur Finanzierung des Krieges eine Reichsabgabe zu Post- und Telegraphengebühren erhoben. Aus diesem Grund war wieder die Postordnung zu ändern. Für unfrankierte Briefe im Orts- und Nachbarortsverkehr waren nicht mehr 10 Pfg, sondern als Nachgebühr das Doppelte der Gebühr oder des Fehlbetrags unter Abrundung auf eine durch fünf teilbare Pfennigsumme zu zahlen. Zum 01.09.1917 wurden noch die Gebühren für die von der Post angebotenen Formulare geändert. Die neue Postordnung wurde zum 01.10.1917 gültig und galt bis in die Nachkriegszeit.

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- Überblick -

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Das Ende des 1. Weltkrieges bedeutete nicht nur politisch eine Zäsur: Kaiser Wilhelm II. und die deutschen Fürsten dankten ab und die Revolution leitete eine unruhige Zeit ein. 1919 trat die Nationalversammlung zusammen und der im gleichen Jahr verabschiedeten Weimarer Verfassung haftete von Beginn an die unversöhnliche Haltung extremer Kräfte an.

Besonders der am 28. Juni 1919 unterzeichnete Vertrag von Versailles war eine schwere Belastung, da Deutschland Posen, Westpreußen und Oberschlesien an Polen, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei, Nordschleswig an Dänemark, Eupen und Malmedy an Belgien und Elsaß-Lothringen an Frankreich abtreten mußte. Das Saarland kam unter französische Besatzung, das Memelland unter alliierte Verwaltung und Danzig wurde "Freie Stadt". Außerdem gab es Volksabstimmungen in Allenstein und Marienwerder, in Oberschlesien und Schleswig.

Deutschland wurden Reparationszahlungen in Höhe von 132 Milliarden Goldmark auferlegt und ca. ein Sechstel des Staatsgebietes ging verloren. Die politischen und wirtschaftlichen Startbedingungen waren also alles andere als gut, zumal die Weltwirtschaftskrise, die Ende November 1923 ihren Höhepunkt und Abschluß fand, besonders Deutschland hart trag.

Die Folgen des sog. "Schanddiktats von Versailles" lassen sich auch in den Markenausgaben dokumentieren. Den betroffenen Territorien ist deshalb ein eigenes Kapitel gewidmet!

dtr_flug349.jpgIn der Weimarer Republik gab es erstmals Flugpostausgaben (z. B.: Mi.-Nr. 344-350), die heute sehr gesucht sind, und auch Sondermarken, die meist als Serien erschienen, wie z. B. Nationalversammlung Weimar (1919/20) und Gewerbeschau München (2.4.1922). Neu sind die vielen Nothilfe-Ausgaben (z. B.: Mi.-Nr. 351-354), bei denen zusätzlich zum Portowert ein Zuschlag verlangt wurde (eine "Unsitte", die sich bis heute erhalten hat).

Ein besonderes Betätigungsfeld für Spezialisten sind die Infla-Marken: Kriegskosten und Reparationszahlungen waren die Ursache der Inflation von August 1922 bis November 1923. 1922 erschienen die ersten Infla-Marken zu 100,-, 200,-, 300,- und 400,- Mark. Ihren Höhepunkt erreichte die Inflation im Oktober und November 1923 mit einer Briefmarke zu 50 Milliarden Mark.

dtr_rente.jpgAm 1. November wurde die Rentenmark eingeführt und ab dem 1. Dezember 1923 gab es wieder Marken zu fünf Pfennigen und einer Mark. 10 "Rentenpfennige" entsprachen 100 Milliarden Reichsmark. Die schon erwähnten Wohlfahrtsmarken wurden in der Zeit der Inflation als zusätzliche Einnahmequelle zur Linderung der Not entdeckt.

Ab 1924 stabilisierten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse und postalisch wurden Sonder-, Wohltätigkeits- und Flugpostmarken neben drei aufeinander folgenden Dauermarken-Serien verausgabe. Alle Ausgaben sind in gestempelter Erhaltung erschwinglich, aber bei den höheren Werten der Wohlfahrtssätze und einigen Wasserzeichen- und Gummierungsabarten gibt es einige sehr teure Marken.

dtr_koeln.jpgBei den Motiven (besonders denen der Dauermarkenserien) spielten Persönlichkeiten der deutschen Geschichte und Kultur, sowie die beiden Reichspräsidenten Friedrich Ebert und Paul von Hindenburg eine große Rolle. Einerseits waren die Motive politisch unverdächtig, andererseits zeigten sie aber auch den Protest gegen die Entmilitarisierung des Rheinlandes durch Ausgabe von Marken mit dem Motiv des Kölner Domes oder des Doms zu Speyer.

- Der Geist von Weimar -

Zur Eröffnung der Weimarer Nationalversammlung erschien eine Sonderserie mit drei allegorischen Darstellungen, die den Neuaufbau symbolisieren sollten: Baum, Baumtriebe und Maurer. Nach der Verfassung der Frankfurter Paulskirche von 1848/49 wurde zum zweiten Mal der Versuch unternommen, unter Einbeziehung aller politischen Kräfte eine Verfassung auszuarbeiten, die vom Konsens bestimmt und nicht von oben oktroyiert sein sollte. Es waren vor allen Dingen drei Dinge, die den sog. "Geist von Weimar" ausmachten:

1. Die Nationalversammlung trat bewußt nicht in Berlin, sondern in Weimar zusammen, um durch die Wahl der Stadt Goethes und Schillers dem Ausland zu demonstrieren, daß sich Deutschland nicht mehr militärischen, sondern geistigen Werten zuwenden wollte;
2. Weimar sollte ein Symbol für die Erneuerung sein: die deutsche Industrie lag am Boden und mußte außerdem von der Kriegs- auf Friedensproduktion umgestellt werden;
3. Es sollte kein revolutionärer Umbruch erfolgen, sondern besonders die Sozialdemokraten wollten mit der Wahl Weimars den Aufbruch zur Demokratie betonen.

Die Weimarer Republik sollte somit demokratisch und republikanisch sein und suchte nach neuen Tugenden, die nach dem verlorenen Krieg neue Motivation geben sollten. Der erste Reichspräsident Friedrich Ebert sicherte in den ersten Jahren zusammen mit dem Heer den inneren Frieden. Die USPD, eine Abspaltung, favorisierte zwar ein Rätemodell nach dem Vorbild der Sowjetunion, aber die SPD trat für einen parlamentarischen Sozialismus ein. Zum ersten Male in der deutschen Geschichte erhielten zudem die Frauen das Wahlrecht. Die Dauermarkenserie von 1921 mit dem Motiv "Arbeiter" stellte Handwerk und Handarbeit in den Vordergrund. Statt Neoklassizismus trat bei der Darstellung jetzt der Expressionismus in den Vordergrund, wie sich an den Ziffernmarken dieser Dauermarkenserie zeigte. Neben der Unsicherheit der politischen Zukunft waren wirtschaftliche und soziale Aspekte ein wichtiges Thema der ersten Jahre.

Das Ergebnis der ersten Wahl, an der sich 19 Parteien beteiligten, von denen aber nur zehn Mandate im Reichstag errangen, war allerdings eine Überraschung. Zwar wurde die SPD stärkste Partei und die USPD gehörte zu den großen Verlierern, aber die Machtverhältnisse waren letztendlich so, daß eine Koalition aus SPD, Zentrum und DDP gebildet werden mußte. Am 11. Februar 1919 wurde Friedrich Ebert Reichspräsident und zwei Tage später Philipp Scheidemann (ebenfalls SPD) Reichskanzler.

Eigentlich war die erste Nachkriegsregierung recht stabil, weil sie über eine solide Mehrheit verfügte. Bei nachfolgenden Wahlen verschob sich das politische Spektrum dann aber immer mehr nach rechts. Ein wichtiger Grund lag in der Erfolgslosigkeit der ersten Regierungen, weil jede Regierung sich mit den Folgen des 1. Weltkrieges konfrontiert sah. Die bedingungslose Kapitulation und die Ansprüche der Alliierten auf Wiedergutmachung waren eine Bürde, an der die Weimarer Republik letztendlich scheitern mußte. Die Friedenbedingungen beglichen vor allen Dingen auch territoriale Ansprüche: alle Gebietsgewinne seit der Gründung des Kaiserreiches (dazu gehörten auch die Kolonien) wurden rückgängig gemacht bzw. wurden im Osten Gebiete vom Reich abgetrennt, die nach Meinung der Sieger nicht zum Reichsgebiet zählten.

Ein weiteres Ziel war, dem Deutschen Reich die Mittel zu nehmen, jeweils wieder einen Krieg zu führen: schwere Waffen waren verboten bzw. mußten ausgeliefert werden, das Heer durfte nur aus 100.000, die Marine aus 15.000 Mann bestehen. Besonders die Reparationen stellten eine fast unerträgliche Last dar. Den Gegnern der Weimarer Republik bot der Versailler Vertrag ein willkommenes Vehikel, um die parlamentarische Demokratie zu diffamieren. Die bürgerliche Führungsschicht lehnte die Republik sowieso innerlich ab.

Vom scheinbaren Aufschwung in den zwanziger Jahren profitierte in Wirklichkeit nur eine kleine Oberschicht, denn dem Großteil der Bevölkerung ging es schlecht. Bereits während des Krieges war die Lebensmittelversorgung praktisch zusammengebrochen und auch die finanzielle Lage sah nicht rosig aus: die Gesamtschulden zu Kriegsende betrugen ca. 148 Milliarden Mark. Zu den Reparationen kamen Zahlungen an Hinterbliebene und Kriegspofer.

Die Verfassung billigte dem Reichspräsidenten eine starke politische Stellung zu, aber dem ersten Präsidenten, dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert gelang es nicht, den politischen und wirtschaftlichen Neubeginn dauerhaft auf den Weg zu bringen. Reichsfinanzminister Erzberger (Zentrum) versuchte, der Verschuldung mit Steuererhöhungen Herr zu werden, in dem er eine progressive Einkommens- und Erbschaftssteuer einführte und auch Kapitalgewinne besteuerte. Die ärmeren Schichten des Volkes aber waren von Hunger und Obdachlosigkeit bedroht. Unter den beiden Reichskanzlern Wirth und Cuno galoppierte die Inflation in astronomische Höhen. Da Geldscheine und Briefmarken mit dem Tempo der Geldentwertung nicht Schritt halten konnten, weil immer schneller neue inflationäre Werte gedruckt werden mußten, wurden diese immer schmuckloser und verdeutlichen auch so den wirtschaftlichen Niedergang der Weimarer Republik.

Den Höhepunkt erreichte die Inflation im Jahre 1923. Während z. B. ein Liter Milch im Juli 1914 0,24 Mark, im Januar 1923 241 Mark und im Juni 1923 1.380 Mark kostete, stieg der Preis bis November 1923 auf 280 Mrd. Mark. Im Jahre 1923 wurden 119 Briefmarken innerhalb eines Jahres herausgegeben, woran man die Brisanz der wirtschaftlichen Lage besonders deutlich ablesen konnte. Die Krise konnte nur durch einen radikalen Einschnitt beendet werden: im November 1923 wurde die "Rentenmark" auf Initiative von Reichsfinanzminister Hans Lothar und dem Reichskommissar für Währungsangelegenheiten und späteren Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schacht eingeführt. 4,2 Bill. RM entsprachen 4,2 Goldmark bzw. 4,2 Rentenmark gleich 1 Dollar.

Mit der Zeit wurde die Symbolik auf den Briefmarken vielfältiger: die Vielzahl der Landsmannschaften, aber auch die kulturellen und historischen Aspekte wurden mehr und mehr auf den Briefmarken gewürdigt. Themen und Gestaltung der Marken unterschieden sich immer mehr von der Kaiserzeit und es wurden mehr und mehr Sondermarken verausgabt. Nachdem die Inflation zuende war, verausgabte die Reichspost zunehmend Marken, die auf die föderale Struktur der Republik hinwies.

Am 30. September 1930 erschien dann in einer Auflage von nur ca. 85.000 Exemplaren die erste Blockausgabe anläßlich der IPOSTA 1930, die aus einem Zusammendruck von vier Werten bestand. Die Markeneditionen der letzten 10 Jahre der Weimarer Republik standen hierbei im krassen Gegensatz zur Realität, da die politischen Verhältnisse immer radikaler wurden und schließlich im Nationalsozialismus gipfelten.

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Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 ist auch Rechtsgrundlage für die Vereinheitlichung des deutschen Post- und Telegraphenwesens nach dem 1. Weltkrieg im Deutschen Reich. Die bis-her selbständigen Post- und Telegraphenverwaltungen Bayerns und Württembergs wurden zum 01.04.1920 an das Reich übergeführt. Das durch die verfassunggebende Nationalversammlung be-schlossene Gesetz über Postgebühren vom 08.09.1919 gestaltete die Gebühren zeitgemäß um und wurde infolge des Währungsverfalls zum Ausgangspunkt einer fast unübersehbaren Reihe beträchtlicher Ge-bührenerhöhungen. Wegen der schnellen Geldentwertung und der enormen Reperationsverpflichtungen wurden die Reichspost und die Reichsbahn schon im November 1923 aus der unmittelbaren Verbindung mit dem allgemeinen Reichshaushalt gelöst worden und waren sich selber überlassen.

Die Einrichtungen der Post waren nach dem Kriege heruntergewirtschaftet. Den Eisenbahnen, sehr wichtig für den Posttransport, ging es nicht besser. Das Postkurswesen abseits der Bahn lag völlig darnieder, wurde aber von der Post gezielt gefördert und erweitert. Die örtlichen Einrichtungen für den Postannah-me-, Ausgabe- und Zustelldienst waren eingeschränkt und wurden in den Jahren der Geldentwertung aus Sparsamkeitsgründen noch weiter verringert. Alle Zweige der Brief-, Paket- und Zeitungspost wiesen einen beträchtlichen Rückgang auf. Der Tiefstand der Leistungen im Postbeförderungsdienst trat in den Jahren 1922 und 1923 ein, wobei auch die Ruhrbesetzung die Wirtschaft ungünstig beeinflußte. Allerdings wurde diese schwierige Zeit auch zur Einrichtung von Postversuchsabteilungen genutzt. In Folge wurden viele Geräte genormt, Förderanlagen neu konzipiert, der Bau von Kraftfahrzeugen für den Postdienst mitgestaltet, leistungsfähige Briefstempelmaschinen gebaut und die Herstellung brauchbarer Freistempel-Maschinen erreicht. Als neue Verkehrsgattung wurde 1920 das Päckchen im allgemeinen Verkehr eingeführt.

Das Bankwesen der Deutschen Reichspost umfaßte den Postanweisungs-, Nachnahme-, Postauftrags- und den Postscheckverkehr. Dieser seit 1909 bestehende Träger des bargeldlosen Zahlungsausgleichs hat die anderen Zweige an Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung weit überflügelt. In den ersten Jahren nach dem Krieg wurde seine Entwicklung durch die Inflation günstig beeinflußt, so daß die Zahl der Post-scheckkunden, die im Jahre 1919 bereits 437.667 betragen hat, bis 1922 auf 913.789 anstieg. Die Entwicklung wurde durch die immer rascher fortschreitende Geldentwertung verlangsamt, aber die Kundenzahl stieg bis November 1923 noch auf 999.196.

Die Fernmeldetechnik machte nach dem 1. Weltkrieg große Fortschritte und führte nach und nach zu einer völligen Umschichtung des Nachrichtenverkehrs. Der Telegraph wurde erst auf nahe, dann auf im-mer größer werdende Entfernungen vom Fernsprecher verdrängt, nachdem sich die Reichweite des Telefons schrittweise ausgedehnt hatte. In dieser Zeit wurde erkannt, daß die unterirdische Leitungsführung der oberirdischen betrieblich und wirtschaftlich überlegen ist. In den Jahren 1920 bis 1922 entstand das sogenannte Rheinlandkabel von Berlin über Hannover an den Rhein und je ein Kabel von Hannover nach Hamburg und Bremen, sowie von Berlin nach Leipzig. Aus dem Kriegsnachrichtendienst heraus entstand der Funkverkehr, der auf große Entfernungen eine unentbehrliche Ergänzung des Drahttelegraphens bildete und schließlich zum Weltfernsprechdienst führte.

Für die weltwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands war ein gut eingerichtetes zuverlässiges Verkehrsnetz die wichtigste Grundlage. Durch den Vertrag von Versailles verlor Deutschland die Seekabel nach überseeischen Ländern, seine Kolonien und einen großen Teil der Handelsschiffe. Zwar hatte der Weltkrieg den Bestand des Weltpostvereins und des Welttelegraphenvereins nicht ernstlich erschüttert, aber der Wiederaufnahme geregelter Verkehrsbeziehungen mit dem Ausland standen starke Hemmungen entgegen. Das Post- und Telegraphenwesen war die erste öffentliche Einrichtung, die geregelte Beziehungen mit dem Ausland erreichen konnte. Schon 1920 trat der Weltpostkongreß zu Madrid unter Be-teiligung Deutschlands zusammen. Neue Wege für den internationa-len Verkehrsaustausch bot die Luftpost, die, 1919 bescheiden begonnen, im ständigen Aufwind lag. Große Schwierigkeiten gab es bei der Einrichtung des zwischenstaatlichen Paketdienstes und eine Überwachung des Außenhandels war noch unerläßlich.

Die Postordnung zum 01.10.1917 brachte nur unbedeutende Änderungen. Zum 01.10.1918 wurden die außerordentlichen Reichsabgaben erhöht und per Gesetz wurden die Tarife neu gestaltet. Die wichtigsten Änderungen waren ...
- der Wegfall der Reichsabgaben, Erhebung der doppelten Gebühr für nicht oder unzureichend freigemachte Briefe und Postkarten und des einfachen Fehlbetrages für gebührenpflichtige Dienstbriefe- und Dienstpostkarten, wobei der Betrag, auch für gebührenpflichtige Dienstsendungen, auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nach oben abgerundet wurde,
- Wegfall der Gebührenermäßigung für Drucksachen und Pakete mit Zeitungen, Zeitschriften oder Nachrichten,
- Wegfall der Gewichtsstufe bis 100 g bei Warenproben,
- Festsetzung des Meistbetrages der Postaufträge zur Geldeinziehung, der Postnachnahme und der Postanweisung von 800 auf 1.000 RM,
- Freimachungszwang für Briefe mit Wertangabe und Pakete jeder Art, auch auf Sendungen von Behörden,
- Herarbsetzung des Meistgewichtes für Pakete auf 20 kg (vorher 50 kg),
- Beigabe einer Paketkarte bei jedem Paket,
- Entfallen des Bestellgeldes, ausgenommen für Eilsendungen und Zeitungen, Einführung von Gebühren für die Rücksendung der Zustellungsurkunde im Ortsverkehr, Behandlungsgebühr für Postvollmachten, Gebühr für umfangreiche Nachforschungen in Höhe der Selbstkosten, Ausfertigung für Doppel zu Einlieferungsscheinen und Postanweisungen, Unterscheidung bei den Paketgebühren nur noch zwischen einer Nahzone bis 75 km und einer Fernzone.

Zum 01.01.1920 wurde per Änderung der Postordnung das Päckchen bis 1 kg eingeführt. Einschreiben, Wertangabe, Nachnahme, das Verlangen eines Rückschein und der Vermerk "postlagernd" waren bei Päckchen unzulässig, Eilzustellung (Gebühr wie für Briefsendungen) war zugelassen und Päckchen galten als Briefsendungen. Ab dem 06.05.1920 waren Päckchen auch in die Freie Stadt Danzig, ins Memelgebiet, nach Westpolen, ins Ausland und ins Saarland zulässig.

Das Gesetz über Postgebühren vom 01.04.1920 sah für unzureichend freigemachte gebührenpflichtige Dienstpostkarten und Dienstbriefe nur noch den einfachen Fehlbetrag und einen Zuschlag von 10 Pf. vor. Mit der Änderung der Postordnung zum gleichen Zeitpunkt wurde eine Paketlagergebühr für jedes Paket, das ohne Verschulden der Post lagerte, neu eingeführt. Eine Änderung der Postordnung vom 01.10.1920 erhöhte den Meistbetrag für Nachnahmen von 1.000 auf 5.000 RM (ab 01.05.1921 wieder 1.000 RM).

Am 21.03.1919 wurde aus dem Reichs-Postamt das Reichspostministerium und am 01.04.1920 gingen das Postwesen von Bayern und Württemberg auf das Reich über. Eine weitere Änderung kam bereits am 01.07.1922, es wurden die Gebühr für Briefe bis 20 g im Ortsverkehr herabgesetzt, gleichzeitig eine neue Gewichtsstufe für Briefe über 20 bis 100 g eingeführt. Drucksachenkarten fielen als Sendungsart weg, nun unterlagen die Karten der Gebühr für Drucksachen bis 20 g (25 g). Bei Drucksachen war eine Vorstufe für Sendungen bis 20 g gebildet. Die bisherige Gewichtsstufe für Pakete über 50 bis 10 kg wurde geteilt in zwei Stufen über 5 bis 7 1/2 kg und über 7 1/2 bis 10 kg. Am 01.10.1922 wurde das Meistgewicht der Blindenschriftsendungen von 3 auf 5 kg erhöht. Bei Drucksachen wurde am 01.03.1922 die erste Gewichtsstufe von 20 auf 25 g erhöht. Die Paketgebühren wurden umgestaltet und seit dem 01.12.1922 durften einzeln versandte, ungeteilte Druckbände über 1 bis 2 kg als Drucksachen aufgegeben werden. Für Pakete wurde ein neue Gewichtsgrenze mit 3 kg zum 15.01.1923 eingeführt.

Zum 01.03.1923 wurde das Höchstgewicht der Briefe auf 500 g festgesetzt sowie ein neuer Gebührensatz über 250 bis 500 g im Orts- und Fernverkehr eingeführt. Der dienstliche Aktenbrief von Behörden fiel als besonderer Versendegegenstand weg. Die Gebühr für Blindenschriftsendungen wurde von 10 Pfennig je 500 g auf 1 Mark je 1 kg erhöht. Die Nachgebühr für nicht- oder unzureichend freigemachte Briefsendungen war vom Doppelten auf das Eineinhalbfache des Fehlbetrages ermäßigt. Für nichtfreigemachte Dienstpostkarten und Dienstbriefe war nur der einfache Fehlbetrag zu erheben, der bisherige Zuschlag von 30 Pfg. fiel weg. Die Berechnung der Eilbestellgebühr wurden vereinfacht. Zum 01.04.1923 wurde bei Warenproben eine Vorstufe bis 100 g eingeführt. Die Paketgebühr wurde auf drei Entfernungsstufen (75 km, über 75 bis 375 km und über 375 km) festgesetzt. Das Paketbestellgeld und die Paketausgabegebühr sind aufgehoben.

Im Jahre 1923 kam es auch zur Einführung einer neuen Klasse von Postagenturen, die sog. Postagenturen mit einfacherem Betrieb. Sie waren nur einige Zeit vor Ankunft und nach Abfahrt der Posten geöff-net, hatten aber im allgemeinen dieselben Annahmebefugnisse wie die Postagenturen mit Vollbetrieb, später erhielten sie die Bezeichnung Poststelle II, Land. Im gleichen Jahr waren aus den selbständigen Stadtpostanstalten Zweigpostämter geworden. Am 01.07.1923 fiel der bisherige niedrigere Gebührensatz für Ansichtskarten, für Grüße mit höchstens fünf Worten, weg. Am 01.09.1923 wurde daher die An-wendung einer Schlüsselzahl für die Festsetzung der Gebühren herangezogen. Diese Schlüsselzahl war an die Personalkosten bei der Postverwaltung angelehnt. Zu einer Verdopplung der Gebühren für Brief-sendungen und Paketen sah man sich zum 01.11.1923 gezwungen. Vom 15.11.1923 an galten im Paketverkehr mit der Freien Stadt Danzig die Bestimmungen über den Auslandsverkehr. Eine erneute Verdop-pelung sämtlicher Gebühren im Inlands- und Auslandsverkehr erfolgte am 20.11.1923. Sechs Tage spä-ter, am 26.11.1923 wurden sämtliche Gebühren im Inlands- und Auslandsverkehr auf das achtfache der zum 12.11.1923 festgesetzten Sätze angehoben.

Am 01.12.1923 wurden die gesetzlich festgelegten Grundbeträge in den für den Dienstgebrauch bestimmten Gebührenübersichten, der Einfachheit halber, mit Rentenmark und Rentenpfennig gezeichnet, weil nach damaliger Voraussicht die Rentenmark in der nächsten Zeit das den Verkehr beherrschende Zahlungsmittel bilden würde. Bei der Bezahlung wurden die Gebühren auf volle Mrd. Mark umgerechnet.

Mit dem Reichspostfinanzgesetz vom 28.03.1924 wurde die Deutsche Reichspost eine Reichsanstalt mit Sondervermögen, verbunden mit der Einrichtung eines Verwaltungsrates. Das Reichspostministerium be-stand seit 01.04.1924 aus den Abteilungen I Postwesen, II Fernsprech- und Telegraphenbauwesen, III Telegraphen- und Funkwesen, IV Personalwesen, V Haushalts-, Kassen- und Postscheckwesen und VI der Abteilung München. Am 25.07.1924 fiel die Klassenbezeichnung der Postämter weg und am 23.12.1924 erhielt die "Reichspost- und Telegraphenverwaltung" die Bezeichnung "Deutsche Reichspost (DRP)".

Als die Postgebühren zum 01.12.1923 auf die Renten- (Gold-) Mark umgestellt waren, konnte die am 01.01.1924 entwertete alte Mark (Papiermark) noch nicht außer Kurs gesetzt werden. Die Papiermark be-hielt neben der Rentenmark als Zahlungsmittel Geltung. Am 01.02.1924 wurde die Vorzeigegebühr für Nachnahmen von 20 Pfg auf 10 Pf. ermäßigt, am 15.02.1924 wurden die Gebühren für Kreditbriefe neu geregelt. Die Gebühren für Drucksachen wurden am 01.06.1924 völlig neu gestaltet. Bei den Paketgebühren wurde als erste Gewichtsstufe wieder das Gewicht von 5 kg eingeführt. Für Wertsendungen wur-de die bisher für Wertbriefe und versiegelte Wertpakete einerseits und für unversiegelte Wertpakete an-dererseits abgestufte Versicherungsgebühr für alle Wertsendungen einheitlich festgesetzt, daneben wurde aber eine abgestufte Behandlungsgebühr für Wertbriefe und versiegelte Wertpakete bis 100 Mark einschließlich (40 Pfg), über 100 Mark (50 Pfg) und für unversiegelte Wertpakete (nur bis 100 Mark zu-lässig) (25 Pfg) eingeführt. Die Einschreibgebühr wurde von 20 auf 30 Pf. erhöht. Am 01.01.1925 wurden die Gewichtsstufen für Briefe von 20 bis 250 g eingefügt. Es gab nun die Gewichtsstufen bis 20 g, 250 g und 500 g. Am 01 04.1925 wurden versuchsweise Wurfsendungen als neue Art von Drucksachen zuge-lassen. Als Gebühr wurden 2 Pfg. der tarifmäßigen Drucksachengebühr, aufgerundet auf volle 10 Pfg. festgesetzt. Zur Senkung der Flugzuschläge kam es am 01.05.1925 für Pakete bis 1 kg von 3 auf 2 Mark und darüber für jedes angefangene ½ kg vom 100 auf 60 Pf. Zum 01.10.1926 wurde versuchsweise die Einführung zur Prüfung und Berichtigung von Anschriften (Anschriftenprüfung) eingeführt. Die Gebühr betrug 2 Pf. für jede Adresse unter Aufrundung des Gesamtbetrags auf volle 100 Pf. Außerdem war die Beförderungsgebühr für die Hin- und Rücksendung als Brief oder Paket bei doppelter Gebühr vorauszuentrichten. Seit dem 01.11.1926 waren bei Wurfsendungen Druckstücke mit angehängter Warenprobe zugelassen, Höchstgewicht 20 g, als Gebühr war ? Pf. der Gebühr für Mischsendungen vorgesehen.

Seit dem 01.01.1927 wurde die Gebühr für Laufschreiben erst erhoben, wenn feststeht, daß die Post unverschuldet ist. Die Gebühr war von 20 auf 50 Pf. erhöht worden. Zum 01.02.1927 waren Wurfsendungen von mehr als 20 bis 50 g zu einer Gebühr von 3 Pfg je Stück zugelassen. Der 01.08.1927 brachte eine Erhöhung der Fernbriefgebühr von 10 auf 15 Pfg. und gleichzeitig wurden viele Gebühren ebenfalls um 50 bis 60 Prozent erhöht. Die Postwurfsendungen waren nun Bestandteil der Postordnung. Als Gebühren wurde für Drucksachen bis 50 g 3 Pf. und für Mischsendungen bis 20 g 6 Pfg festgesetzt. Im Paketverkehr gabt es statt der drei künftig fünf Entfernungsstufen. Für dringende Pakete wurde statt der bis-her gültigen dreifachen Paketgebühr, neben der einfachen Gebühr für gewöhnliche Pakete, ein Zuschlag von 100 Pf. erhoben. Für sperrige Pakete verbleibt es beim alten Zuschlag von 100 Prozent der gewöhnlichen Paketgebühr. Bei Wertsendungen wurde die Versicherungsgebühr mit 10 Pf. je 500, statt bisher 100 RM, erhoben. Im Postanweisungsverkehr wurde eine neue Beitragsstufe zu 10 RM eingeführt. Für die Beförderung der gelben Postscheckbriefe war eine Gebühr von 5 Pf. neu vorgesehen.

Am 01.10.1927 wurden die Bestimmungen über Nachgebühren geändert. Bisher war der eineinhalbfache Fehlbetrag auf 5 Pf., mindestens 10 Pf. aufzurunden, der Mindestbetrag von 10 Pf. fiel weg. Versuchsweise wurde das Verfahren zur "Prüfung von Anschriften" (Anschriftenprüfung) unter Herabsetzung der Gebühr umgestaltet. Die Gebührenerhebung wurde neu geregelt, denn ohne Beförderungsgebühr waren für jede Prüfung der Anschrift 2 Pf., aufgerundet auf volle 10 Pf., aber mindestens 20 (statt bisher 100) Pf. zu zahlen. Für Einzelaufträge waren besondere Postkartenformblätter (sie waren selbst herzustellen) zu verwenden und mit 3 Pf. zu frankieren. Drucksachenkarten waren seit dem 01.07.1928 nicht mehr "offen versandte Karten", sondern "ohne Umschlag versandte Karten". Neu waren am 01.11.1928 die Aus-kunftsstellen über Postwurfsendungen. Die Antworten kosteten einschließlich der Beförderungsgebühr 50 Pf., die als Nachgebühr erhoben werden.

Durch die Postordnung vom 30.01.1929 wurde an dem sachlichen Inhalt der Postordnung vom 22.12.1921 nichts geändert. Es sind jedoch an verschiedenen Stellen überholte Bezeichnungen durch zeitgemäße ersetzt und auch sonst Umstellungen und Änderungen vorgenommen worden. Die Postordnung von 1921 galt bis in Zeit der Deutschen Bundespost, also bis 1963.

Am 01.03.1931 kam es zur Herabsetzung einiger Gebühren. Die Gebühren für Drucksachen bis 20 g galten auch nach dem Saargebiet, Freie Stadt Danzig, Litauen und Memelgebiet, Luxemburg, Österreich und Ungarn. Postwurfsendungen und Pakete über mehr als 10 kg. wurden ebenfalls billiger, um nur die Wichtigsten zu nennen. Am 15.01.1932 wurden die Gebühren für Fernbriefe bis 250 g, für Fernpostkarten und für Pakete ermäßigt. Für Pakete wurde wieder eine Zustellgebühr erhoben. Die Paketabholungvergü-tung fiel weg und der Freimachungszwang für gewöhnliche Pakete wurde aufgehoben. Im Grenzverkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz wurden die Gebühren für Briefe und Postkarten geändert. Die Postkarten zu 8 und 8+8 Rpf. wurden vom 15.01.1932 an zu 6 und 12 Rpf. verkauft.

Seit Beginn des Jahres 1932 wurde der Postpaketverkehr mit dem Ausland durch wirtschaftliche Maßnahmen europäischer und außereuropäischer Länder zum Schutz gegen unerwünschte Einfuhr in steigendem Maße gehemmt. Unter der Bezeichnung "Postzeitungsgut" wurde versuchsweise eine neue Versendungsart für Zeitungen gegen ermäßigte Gebühr zugelassen. Das Postgut folgte, zunächst versuchsweise, am 15.01.1933.

Mit dem 01.08.1933 wurde bei Drucksachen die Anfangsstufe von 20 auf 50g erweitert. Der Zuschlag für sperrige Pakete wurde von 100 auf 50 Prozent ermäßigt. Die Gebühren für Postwurfsendungen für Drucksachen bis 20 g wurden auf 1 1/2 Rpf., für Mischsendungen auf 4 Rpf. gesenkt. Seit dem 01.10.1933 wurde für sperrige Pakete ein Zuschlag von 50 Prozent (vorher 100 Prozent) der Paketge-bühr erhoben.

Am 01.12.1933 traten folgende Veränderungen ein:
a) die Briefgebühr für Sendungen über 20 bis 250g war im Ortsverkehr von 15 auf 16 Rpf. heraufgesetzt und im Fernverkehr von 25 auf 24 Rpf. ermäßigt worden;
b) Die Gebühr für Drucksachen bis 20g war allgemein von 4 auf 3 Rpf. und
c) die Gebühr für Drucksachen-Postwurfsendungen ist von 1 1/2 auf 1 Rpf. ermäßigt worden;
d) den Drucksachen durften unter bestimmten Bedingungen kleine Muster in geringer Stärke beigefügt werden. Für Briefpäckchen ist Einschreiben, Nachnahmebelastung und das Verlangen eines Rückscheins zugelassen.

Im Jahre 1934 wurde die Bezeichnung "Oberpostdirektion" in "Reichspostdirektion" umgewandelt. Auf Grund des "Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung" vom 27.02.1934 wurden die Direktionen in Darmstadt, Halle (Saale), Konstanz, Liegnitz und Minden (Westfalen) zum 1. April aufge-hoben. Mit der "Machtergreifung" der Nationalsozilaisten kam es am 28.02.1933 zur Aufhebung des Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnises. Durch das "Gesetz über die Postabfindung" vom 15.07.1933 erhielten die Länder Bayern und Württemberg eine Postabfindung nach den Vorschriften dieses Gesetzes, als Vergütung für die Übertragung der landesherrlichen Posten und Telegraphen.

Anfang 1934 erhielten die Bildpostkarten für Sammlerzwecke einen Aufdruck, aus dem das Herstellungsjahr und die Nummer der Auflage, des Druckzylinders und des Bildes zu ersehen war. Zum 01.07.1934 wurden die Bestimmungen für Höchst- und Mindestmaße für Briefsendungen, über Drucksachen, Postwurfsendungen, Geschäftspapiere, Päckchen und den Zeitungsvertrieb in einigen Punkten geändert.

Die Rückgliederung des Post- und Fernmeldewesens des Saarlands in die Deutsche Reichspost erfolgte am 01.03.1935. Neue Richtlinien für die Bemessung von Leistungen bei der DRP erschienen am 01.10.1937, wobei die Bemessung sich nach dem Geschäftsaufkommen richtete. Die sich daraus ergebenen Richtlinien für die Bewertung der Dienstposten im Bereich der DRP traten am 14.04.1938 in Kraft. Seit dem 19.03.1938 unterstanden die Österreichische Post- und Telegraphenverwaltung und das Postsparkassenamt der Reichsverwaltung Deutsche Reichspost dem Reichspostminister. Die Einführung neuer Postgebühren für Briefe und Postkarten im Lande Österreich erfolgte am 04.04.1938. Am 01.08.1938 erfolgte die endgültige Einführung neuer Postgebühren und die Angleichung des Postdienstes im Lande Österreich.

Seit dem 15.05.1938 gab es keine Briefpäckchen bis 1 kg mehr. Rohrpost- und Luftpostsendungen wurden am 15.07.1938 in die Postordnung aufgenommen. Die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens in den sudetendeutschen Gebieten Sudetenland wurde am 29.10.1938 in die Reichspostverwaltung eingegliedert. Am 20.10.1939 erfolgte die Überleitung der Post- und Telegraphenverwaltung der bisherigen Freien Stadt Danzig auf das Deutsche Reich. Am 01.01.1940 erfolgte die Einführung des Post- und Fernmelderechts in den eingeglie-derten Ostgebieten.

Der Nachrichtenverkehr wurde am 09.04.1940 in der "Verordnung über den Nachrichtenverkehr" neu geregelt. Der unmittelbare und mittelbare Nachrichtenverkehr mit dem feindlichen Ausland wurde verboten. Der Nachrichtenverkehr mit dem nichtfeindlichen Ausland war grundsätzlich zulässig, wobei keine Nachrichten über die militärische, wirtschaftliche oder politische Lage übermittelt werden durften. Der Inlandsnachrichtenverkehr konnte aus Gründen der Kriegsführung durch das Oberkommando der Wehrmacht Beschränkungen oder Auflagen unterworfen werden.

Die Kriegseinwirkungen verlangten den Ausschluß von sperrigen und umfangreichen Paketsendungen. Vom 15.08.1942 an wurden bis auf weiteres die sperrige Paketsendungen für den Inlandsdienst ausgeschlossen. Vom 12.05.1943 an wurde die förmliche Zustellung von gewöhnlichen Briefen auf Grund einer Verordnung des Reichsministers der Justiz über Kriegsmaßnahmen bis auf weiteres aufgehoben. Am 15.10.1943 trat die Verordnung zur Änderung der Postordnung in Kraft. Es waren nur noch Briefsendungen bis 500 g unter Einschreiben anzunehmen. Päckchen, Bahnhofsbriefe und -zeitungen waren völlig von der Einschreibung ausgenommen. Vom 10.12.1943 an wurde der Einschreibdienst für Briefe an Behörden sowie von und an Dienststellen der NSDAP wieder bis 1.000 g zugelassen.

Eine große Einschränkung im normalen Postverkehr mußte im Amtsblatt 77 vom 14.08.1944 verkündet werden. Nicht mehr zum Versand zugelassen waren Päckchen, Postgüter und dringende Pakete, Pakete einschließlich der versiegelten und unversiegelten Wertpakete, sofern sie nicht unbedingt kriegswichtig waren, Drucksachen, Warenproben, Geschäftspapiere und Mischsendungen. Aufgehoben wurde jede Eilzustellung, die Briefzustellung fand nur noch einmal am Tage und nicht mehr am Sonntag statt, die Briefkastenleerung wurde weitgehend eingeschränkt. Die Zustellgebühr für Pakete fiel weg und die Paketgebühr unterschied nur noch zwei Zonen. In der Nahzone bis 75 km wurden die Paketgebühren der bisherigen Zone 1 erhoben, für die Fernzone, über 75 km, die Gebühren der bisherigen Zone 3. Nicht berührt war die Feldpost und der Dienstpostverkehr. Offene Briefsendun-gen, als Briefe freigemacht, waren nicht zu beanstanden.

Im Januar 1945 kam es zu größeren Einschränkungen durch den Ausfall der meisten Eisenbahnfernzüge. Es wurde nun im Briefdienst nach Orts-und Nachbarortspostdienst einerseits und Fernpostdienst an-dererseits unterschieden. Der Ortsverkehr umfaßte den Orts- und Landzustellbezirk, der Nachbarortsverkehr die Verbindungen mit verkehrsmäßig günstigen Orten. Welche als Nachbarort galten, stellte der Postamtsvorsteher fest. Die Leitung der Post über die Bahnpost war nur erlaubt, wenn genügend Platz in den Bahnpostwagen zur Verfügung stand. Für den Orts- und Nachbarortsverkehr waren nur noch Postkarten und Briefe bis 1.000 g und eingeschriebene Briefe nach der Einschränkung von 1944 zugelassen. Danach war das Höchstgewicht auf 100 g begrenzt und jedes Postamt hatte ein eigenes Kontingent. Eingeschriebene Briefe bis 500 g mußten offen am Schalter eingeliefert werden, damit der Beamte die dringende Notwendigkeit feststellen konnte, um die Beförderung doch noch zulassen zu können. Der Fernpostdienst ließ nur gewöhnliche Postkarten und Briefe bis 20 g für private Versender zu. Behörden konnten Briefe bis 500 g in dringenden kriegs- und lebensnotwendigen Fällen mit Genehmigung der zuständigen RPD versenden und erhalten. Von einem geregelten Postbetrieb konnte nicht mehr geredet werden.

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- Überblick -

dtreich-grossdeutschland.jpg

Mit dem Ende der Besatzung des Rheinlandes im Jahre 1930 änderten sich auch die Briefmarkenmotive: dies äußert sich z. B. in den Zeppelin-Ausgaben, aber bis 1933 blieben die Hinweise auf politische Themen und Bezüge meist versteckt.

Am Ende der Weimarer Republik gab es über 6 Millionen Arbeitslose und die extremistischen Parteien hatten enormen Zulauf. Am 30. Januar 1933 wurde Hitler zum Reichskanzler ernannt und der Reichstag verabschiedete das Ermächtigungsgesetz, Parteien und Gewerkschaften wurden verboten, die Gesellschaft und alle Institutionen gleichgeschaltet.

Die politische Veränderung dokumentierte sich ganz besonders auch auf den Briefmarken, die zunehmend zur Selbstdarstellung des Regimes und seines Machtanspruches instrumentalisiert wurden.

dtr_friedrich.jpgDie Ausgaben "Friedrich der Große" (12.4.1933) und die Fortsetzung der Hindenburg-Serie, sowie die "Nothilfe Wagner" waren noch recht unverdächtig (bis auf die Verwendung des neuen Wasserzeichens Hakenkreuz), aber die Ausgaben "Saarabstimmung" (26.8.1934) und "Saarheimkehr" (16.1.1935) zeugten schon vom neuen Zeitgeist. Mit Veranstaltung der Ostropa 1934 und Ausgabe des Ostropa-Blocks wollte man zudem einerseits an die Erfolge der IPOSTA von 1930 anknüpfen, andererseits aber auch auf die Bedeutung des Ostens für Deutschland aufmerksam machen.

dtr_hj.jpgBis zur Olympiade 1936 hielt man sich mit nationalsozialistischen Motiven noch zurück, von den Ausnahmen "Hitlerjugend" (25.7.1935) und den ersten Sondermarken zu den Reichsparteitagen (30.08.1935 und 03.09.1936), die wie "Hitlers Geburtstag" alljährlich erschienen, abgesehen. Ab 1937 gehörten dann Hitlerporträts auf den Briefmarken zum Alltag und 1941 erschien dieses Porträt auch auf einer Dauermarkenserie.

Ab 1938 wurden Briefmarken nicht nur als Propagandaquelle verstärkt genutzt, es erschien kaum noch eine Marke ohne z. T. erhebliche Zuschläge (z. B.: Mi.-Nr. 588-597). Die Expansionspolitik spiegelte sich ebenfalls auf den Marken wieder, wie z. B. 1938 der Anschluß Österreichs und die Eingliederung des Sudetenlandes und 1939 die Eingliederung Danzigs. Den Besatzungsausgaben des 2. Weltkrieges wird deshalb ebenfalls ein eigenes Kapitel gewidmet.

dtr_luebeck1943.jpgAls sich Ende 1943 bereits die Niederlage abzeichnete, änderte sich die Landesbezeichnung auf den Briefmarken: die Marken bis zum Ende des 3. Reiches trugen ab jetzt die Inschrift "Großdeutsches Reich". Die drohende Niederlage zeigte sich aber auch schon auf den Briefmarken, wie sich z. B. an der Parole "Ein Volk steht auf" des Volkssturmes zeigt. Einige Marken sind auf echten Bedarfsbriefen äußerst selten.

dtr_volk1944.jpgMit der Ausgabe "SA und SS" vom 21.4.1945 endet das Sammelgebiet "Deutsches Reich". Die postalische Verwendung dieser im April 1945 erschienenen Ausgabe läßt sich bis heute nicht eindeutig belegen. Interessant aus der Endzeit sind Briefe und Poststücke, die vor der Kapitulation am 8. Mai 1945 aufgegeben wurden, aber erst Wochen oder Monate nach Kriegsende zugestellt werden konnten und mit entsprechenden Vermerken versehen sind.

Insgesamt läßt sich über die Marken des 3. Reiches sagen, daß sie sehr sorgfältig gestaltet wurden und meist im hochwertigen Stichtiefdruck hergestellt wurden. Die ersten Ausgaben haben relativ niedrige Auflagen und sind in postfrischer Erhaltung nicht leicht zu bekommen. Das Spitzenstück ist wohl der am 29. November 1933 verausgabte Block zum 10-jährigen Bestehen der "Deutschen Nothilfe", von dem es nur 64.000 Exemplare gab. Für die sorgfältige Herstellung der Marken spricht auch, daß es von diesem Sammelgebiet nur sehr wenige Plattenfehler gibt.

- Der Nationalsozialismus und die Gleichschaltung des öffentlichen Lebens -

Bei der Reichstagswahl am 6. November 1932 erhielt die "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei" zwar nur 33,5% der gültigen Stimmen, aber Reichspräsident Paul von Hindenburg mußte nach dem Rücktritt des Reichskanzlers General von Schleicher Adolf Hitler zum Nachfolger ernennen. Der 30. Januar wurde von den Nationalsozialisten als "Machtergreifung" interpretiert und schon wenig später begannen sie, den Staat nach ihren Vorstellungen umzugestalten.

Die sogenannte "Machtergreifung" Hitlers und seiner Nationalsozialisten bedeutete dabei in jeglicher Hinsicht eine tiefe Zäsur: das gesamte öffentliche Leben in Wirtschaft, Politik und Kultur wurde "gleichgeschaltet", d. h.: vom nationalsozialistischen Geist durchdrungen.Die Entwicklung machte auch vor den Briefmarken nicht halt.

Die Nationalsozialisten hatten schon sehr früh die Möglichkeiten der Briefmarken als Instrument der Propaganda und Selbstdarstellung erkannt. Ab 1933 blieben die Marken noch weitgehend politisch unverdächtig und spiegelten noch nicht die politischen Umwälzungen wieder, aber die Umgestaltung der Gesellschaft zu einem von der nationalsozialistischen Ideologie durchdrungenen Staat deutete sich schon mit der Dauermarkenserie "Hindenburg" auf Wasserzeichenpapier mit dem Hakenkreuz an. Die Wagner-Serie zeigte schon erste Merkmale auf die zukünftige Gestaltung deutscher Briefmarken. Ab 1934 erschienen dann mit Ausgabe der Marken zum Reichsparteitag die ersten rein politisch motivierten Briefmarken. Bis zu den Olympischen Spielen im Jahre 1936 verzichtete man allerdings noch wohlweislich auf Personenkult auf den Marken. Die Spiele waren natürlich eine willkommene Gelegenheit zur Selbstdarstellung und auch philatelistisch nutzte man das Ereignis, indem man gleich zwei Blocks verausgabte (Block 5 und Block 6).

Ab 1937 wurden Ausgaben mit dem Abbild Hitler zu einem immer wiederkehrenden Motiv und 1941 löste die Dauermarkenserie "Adolf Hitler" das Hindenburg-Motiv ab. Die meisten Neuerscheinungen waren zudem keine Dauermarken mehr, sondern - meist mit kräftigen Zuschlägen versehene - Sondermarken. Die Instrumentalisierung der Briefmarke als Propaganda-Objekt zeigte sich auch in der Ästhetik: architektonischer Kolossalstil mischte sich mit völkisch verbrämtem Gedankengut. Partei, Führer und Volk fanden sich immer häufiger auf den Marken und dienten somit praktisch als Instrument zur Volkerziehung. Die Ausgaben zur Saarabstimmung, zur Volksabstimmung in Österreich, zur Abstimmung im Sudetenland und die Wiedereingliederung Danzigs waren willkommene Anlässe, die Erfolge der Nationalsozialisten in der Außenpolitik zu feiern. Die schon erwähnten Zuschläge auf den Briefmarken zeigen außerdem, daß man die Briefmarkensammler als "Dukatenesel" entdeckt hatte, da diese natürlich gerne ihre Sammlungen vollständig hatten und somit gezwungen waren, die teuren Neuausgaben zu erwerben.

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Flugpost- und Zeppelinausgaben

- Überblick -

Eine postalische Besonderheit des Deutschen Reiches waren die Flugpost- und Zeppelinausgaben. Erstmals erschienen derartige Ausgaben im Jahre 1912 (Mi.-Nr. I-VI) und 1919 (Mi.-Nr. 111-112) zeigte man neben symbolischen Darstellungen wie Brieftaube oder Posthorn auch ein Flugzeug.

Populär wurden diese Ausgaben, als man ab 1928 Briefmarken mit Zeppelin-Motiven als Symbol des technischen Fortschritts regelmäßig verausgabte. Besonders das Luftschiff "Graf Zeppelin LZ 127" wurde zu einem Symbol, das nach dem verlorenen 1. Weltkrieg von neuem Selbstbewußtsein zeugte. Gewürdigt wurden besondere Zeppelinflüge nach Südamerika, zum Nordpol und auch zur Weltausstellung in Chicago.

- Die Bedeutung der Zeit der Zeppeline für die Philatelie -

Die Zeit des regelmäßigen Luftpostverkehrs begann am 5. Februar 1919 mit der Aufnahme des Postverkehrs zwischen Berlin und Weimar und durch das Luftverkehrsgesetz vom 1. August 1922 wurde die rechtliche Basis geschaffen.

Auch zwischen Friedrichshafen und Staaken bei Berlin wurde Post per Luft befördert: das Luftschiff "Bodensee" startete morgens um 9.00 Uhr in Friedrichshafen und landete in Staaken um ca. 15.00 Uhr. Am Folgetag flog es wieder zurück. Da die Strecke fahrplanmäßig exakt abgeflogen wurde, entstand damals der Ausdruck "pünktlich wie der Zeppelin".

Da die Alliierten im Versailler Vertrag nicht nur die Versenkung der deutschen Seeflotte festgeschrieben hatten, sondern auch den Luftschiffverkehr verboten und die Zeppeline als Entschädigung beschlagnahmten, mußten neue Zeppeline gebaut werden. Die "Bodensee" ging nach Italien und die "Nordstern" an Frankreich. Weil die USA leer ausgingen, wurde ein Reparationsluftschiff gebaut, das 1924 nach Lakehurst überführt wurde. Somit kam es zur ersten Atlantiküberquerung durch ein Luftschiff.

Ab 1928 wurde für die Luftpostbeförderung ein Leichtbrief entwickelt: der Berliner Papierfabrikant Max Krause schaffte es, ein spezielles Papier zu herzustellen, so daß zwei Bögen samt Briefmarke nicht mehr als fünf Gramm wogen. Dieser Luftpostbrief setzte sich bald als internationaler Standard durch. Die Fahrt des LZ 126 zwischen dem 12. und 15. Oktober 1924 in drei Tagen und neun Stunden über den Atlantik nach Lakehurst mit 150 KG Briefen und Postkarten hatte den Leistungsbeweis der Luftschiffe erbracht.

Die Reederei in Friedrichshafen erhielt bald die Erlaubnis, wieder deutsche Verkehrsluftschiffe zu bauen. Ein Spendenappell Dr. Eckeners brachte 2,5 Mill. Mark und 1927 wurde das LZ 127 "Graf Zeppelin" fertig. Nach der Atlantiküberquerung wurde nun auch eine Südamerikaroute eingerichtet: Die Fahrt von Friedrichshafen nach Recife in Brasilien dauerte 70 Stunden (für die gleiche Strecke benötigte ein Schnelldampfer ab Hamburg 12 Tage). Speziell für das LZ 127 "Graf Zeppelin" wurde eine eigene Luftpostserie herausgegeben, die sowohl bei den Postkunden als auch bei den Sammlern sehr beliebt war. Die Einnahmen aus der Luftpostbeförderung deckten bald 40 Prozent der Fahrtkosten.

Weitere Leistungsbeweise und Rekorde folgten: in 20 Tagen, 4 Stunden und 113 Minuten flog das LZ 127 1929 vom 7. August bis zum 4. September von Friedrichshafen über Sibirien, Japan, den Stillen Ozean, Nordamerika und den Atlantik einmal um die Erde, wobei 35.000 Kilometer zurückgelegt wurden. Diese Fahrt begründete den Aufstieg des Briefmarkenhauses Hermman E. Sieger, das spezielle Belege entwarf. Am 26. März wurden während einer Mittelmeerfahrt über Palästina vier Postsäcke zu je 50 Pfund an Fallschirmen abgeworfen. 1928 und 1929 wurden 116.985 Flugkilometer zurückgelegt, 1.535 Passagiere und 5.118 KG Post befördert: die Luftpost war endgültig ein wichtiges Teilgebiet der Postbeförderung geworden.

Der fahrplanmäßige Verkehr nach Südamerika begann am 18. Mai 1930. Neben Recife wurde auch Rio de Janeiro angefahren: am 26. April 1930 erschien hierzu eine eigene Ausgabe mit der Inschrift "Südamerika-Fahrt". Da immer mehr Fernfahrten nachgefragt wurden, verdoppelte sich die jährliche Fahrleistung bis 1936 und der Südamerikaverkehr erreichte einen vierzehntägigen Rhythmus.

1931 fand eine weitere spektakuläre Fahrt statt, als das Luftschiff "Graf Zeppelin" zwischem dem 24. und 31. Juli 1931 den Nordpol überquerte. Auch hierzu gab es eine Luftpostserie, die den Aufdruck "Polar Fahrt 1931" trug. Hauptsächlich diente die Fahrt der Karthographie und wurde größtenteils durch die Beförderung von Sammlerbelegen finanziert, die im Eismeer mit dem russischen Eisbrecher "Malygin" ausgetauscht wurden. Die Route führte über Franz-Joseph-Land, Nordland, Taimyr und Nowaja Semlja. Zwischen 1928 und 1936 legten die Zeppeline insgesamt ca. 2 Mill. Kilometer zurück und beförderten über 15.500 Passagiere.

1933 folgte dann die Fahrt zur Weltausstellung in Chicago, wozu ebenfalls ein Serie erschien, die den Aufdruck "Chicagofahrt Weltausstellung 1933" erhielt. Erstmals wurde das Luftschiff "Hindenburg" eingesetzt, das 250 Meter lang war und luxuriös wie ein Ozeandampfer ausgestattet war. Am 1. August 1936 überflog das LZ 129 "Hindenburg" das Reichssportfeld anläßlich seiner Olympiasonderfahrt und beförderte 120.00 Briefe und Postkarten.

Obwohl die Zeppeline mit leicht brennbarem Wasserstoff betrieben wurden, gab es bis 1937 kein einziges Unglück. Tragisch endete allerdings am 6. Mai 1937 die Landung der "Hindenburg" in Lakehurst, als der Wasserstoff in einer Höhe von nur noch 60 Metern in Brand geriet. Diese Katastrophe zementierte eigentlich auch das Ende der Zeppeline und ihrer Bedeutung für den Luftverkehr: die Technik der Flugzeuge hatte sich immens weiterentwickelt. Für Kriegsanforderungen waren sie sowie geeigneter als die langsamen und unbeweglichen Luftschiffe und mit Beginn des 2. Weltkrieges war die Zeit der Zeppeline endgültig zuende.

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