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Einführung
Die erste Marke der damaligen Kaiser- und Königreiches Österreich-Ungarn erschien am 16. Juni 1850 und zeigte das Wappen des Kaiserreiches. Bis heute erschienen ca. 2.500 Briefmarken und die Marken dieses Sammelgebietes zeichnen sich besonders durch ihre hervorragende Gestaltung und seriöse Ausgabepolitik aus.
Im Jahre 2000 wurde das Ereignis "150 Jahre Österreichische Briefmarken" anläßlich der WIPA 2000 in Wien groß gefeiert. Zwar erschien - wie in Deutschland - zu diesem Ereignis auch eine Dokumentation, die die österreichische Geschichte dieser 150 Jahre einerseits und andererseits die Entwicklung der österreichischen Briefmarken von den klassischen Ausgaben des 19. Jahrhunderts bis hin zu den Ausgaben des 21. Jahrhunderts darstellt, aber die Auflage dieser, von der Österreichischen Staatsdruckerei in Wien hergestellten Dokumentation war bei einer Auflage von nur 10.000 Exemplaren viel zu gering, um die Nachfrage zu decken. Vor allen Dingen die Sammler aus dem Ausland gingen leer aus.
Die vorliegende Dokumentation soll diese schmerzliche Lücke schließen: sie will auf unterhaltsame Weise den Leser über unser Nachbarland und seine Geschichte informieren, ihn aber auch für die Briefmarken, die - gerade wegen ihrer hervorragenden Gestaltung und soliden Wertbeständigkeit - eine ideale Ergänzung zu den Sammelgebieten Deutschland, Liechtenstein und Schweiz sein können, begeistern.
Die Geschichte Österreichs blickt auf eine lange Tradition als europäische Großmacht während der Kaiserzeit zurück. Nach dem 1. Weltkrieg wurde dieses Machtgebilde zerschlagen und die einzelnen Nationen des ehemaligen Vielvölkerstaates gingen fortan eigene Wege. Es folgte die Zeit der 1. Republik, bis Österreich von Hitler okkupiert und im Jahre 1939 ins Deutsche Reich eingegliedert wurde. Nach der Befreiung durch die Alliierten verpflichtete sich Österreich zu strikter Neutralität. Im Jahre 1989 fand die 2. Republik dann den Weg in die Europäische Union und gehört seit 2002 zum Kreis der EURO-Länder.
Abgerundet wird die vorliegende Dokumentation durch eigene Kapitel über die Nebengebiete wie z. B. Österreichisch-ungarische Feldpost und Lokalausgaben. Auch die Portomarken usw. werden gesondert behandelt.
In "Die ganze Welt der Philatelie" der Fa. Hermann E. Sieger GmbH heißt es über Österreich:
"Schon im Mittelalter sprach man von 'Felix Austria', dem 'glücklichen Österreich' - diese Redensart bezog sich auf die Heiratspolitik des österreichischen Herrscherhauses. Sie gilt aber nach wie vor für die österreichische Philatelie. Österreichische Marken stehen seit vielen Jahren unangefochten mit an der Spitze der Beleibtheitsliste. Österreichische Marken gehören anerkanntermaßen zu den schönsten Ausgaben der Welt und die österreichische Staatsdruckerei gilt als beste Wertzeichendruckerei überhaupt. Wenn Sie österreichische Marken sammeln, werden Sie nie eine Enttäuschung erleben, denn die österreichische Post ist sorgfältig darauf bedacht, den Sammler nciht zu überfordern. Man reglementiert und verwaltet in Wien in der Postgasse nicht mit tierischem ERnst, sondern mit österreichischem Charme und musikalischer Leichtigkeit, die in den Briefmarken zum Ausdruck kommen".
Der Monatsaufwand wird mit ca. 3,50 Euro angegeben und dem Sammelgebiet insgesamt wird die Note "1-2" zugewiesen.
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Statistische Angaben
Die Republik Österreich ist ein Staat in Mitteleuropa. Österreich grenzt im Nordwesten an Deutschland, im Nordosten an die Tschechische Republik und die Slowakische Republik, im Osten an Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien, im Südwesten an die Schweiz und Liechtenstein.
Fläche: 83858 qkm
Einwohner: (1999) 8,177 Mio.
Hauptstadt: Wien
Verwaltungsgliederung: 9 Bundesländer
Amtssprache: Deutsch
Nationalfeiertag: 26. Oktober
Währung: seit 2002 Euro, Untereinheit = 100 Euro-Cent; davor 1 Schilling (S) = 100 Groschen (Gr, g)
Zeitzone: MEZ
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Landkarte von Österreich
Wappen von Österreich
Das Staatswappen wurde durch ein Gesetz vom 01.05.1945 eingeführt und basiert auf dem Staatswappen von 1919. Es zeigt einen schwarzen Adler mit einem rot-silber-roten Brustschild. In den Fängen hält er einen Hammer und eine Sichel, die die Arbeiter und Bauernschaft symbolisieren. Die Mauerkrone steht für das Bürgertum. Die gesprengte Eisenkette drückt die Befreiung vom Nationalsozialismus aus.
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Staat und Recht
Österreich ist eine parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik. Die Verfassungsordnung basiert auf dem Bundesverfassungsgesetz von 1920 in der Fassung von 1929, das am 1.5.1945 wieder in Kraft gesetzt wurde. Staatsoberhaupt ist der auf sechs Jahre direkt gewählte Bundespräsident. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und benennt den Bundeskanzler sowie auf dessen Vorschlag die übrigen Mitglieder des Kabinetts, das vom Vertrauen des Nationalrats abhängig ist. Die Legislative besteht aus dem Nationalrat (183 Abgeordnete, auf 4 Jahre direkt gewählt) und dem die Länderinteressen wahrenden Bundesrat (64 Mitglieder, von den Länderparlamenten gewählt). Die von Nationalrat und Bundesrat gemeinsam gebildete Bundesversammlung tritt nur zur Vereidigung des Bundespräsidenten sowie zum Beschluß über eine Kriegserklärung zusammen. Jedes Bundesland wird durch eine Landesregierung unter Vorsitz des vom Landtag gewählten Landeshauptmanns verwaltet. Wichtigste Parteien sind die Sozialdemokratische (bis 1991 Sozialistische) Partei (SPÖ), Österreichische Volkspartei (ÖVP), Freiheitliche Partei (FPÖ) und Grüne Alternative.
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Geographie und Klima
Österreich erstreckt sich von Westen nach Osten zwischen Bodensee und Neusiedler See über rund 570 km. Rund zwei Drittel des Landes liegen in den Ostalpen. Getrennt durch Längstalzüge gliedern sich die österreichischen Alpen in drei Großräume: die Nördlichen Kalkalpen mit zahlreichen Alpenrandseen, ferner die zum Teil vergletscherten Zentralalpen, in denen die höchste Erhebung des Landes, der Großglockner (3.798 m über dem Meeresspiegel), liegt, schließlich die Südalpen, zu denen u.a. die Karnischen Alpen und Karawanken gehören.
Nördlich der Alpen breitet sich bis zur Donau das Alpenvorland aus mit dem Innviertel und dem Hausruck. Nach Nordosten erfolgt über das Tullner Becken der Übergang zum Karpatenvorland mit dem westlichen Teil des Weinviertels. Im Mühl- und Waldviertel hat Österreich Anteil am Böhmischen Massiv (im Plöckenstein 1.378 m über dem Meeresspiegel). Im Osten liegt das Wiener Becken; in der Grazer Bucht hat Österreich noch Anteil am Pannonischen Becken. Das Gebiet um den Neusiedler See zählt zum Kleinen Ungarischen Tiefland. 96 % des Landes entwässern zur Donau. Österreich liegt im Übergangsbereich vom ozeanischen zum kontinentalen Klima, größtenteils mit vorherrschenden Westwinden und Niederschlägen bis 1500 mm pro Jahr. Im Alpenbereich herrscht alpines Klima mit Niederschlägen bis 3000 mm. Im Wiener Becken fallen dagegen nur 500 - 600 mm. Rund 42 % der Landesfläche sind mit Wald bedeckt. Die Waldgrenze liegt bei 1500 - 2200 m über dem Meeresspiegel.
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Bevölkerung, Religion und Bildung
Rund 98 % der Österreicher sind deutschsprachig, daneben gibt es Minderheiten von Kroaten, Slowenen, Ungarn, Tschechen. Slowenisch und Kroatisch sind zum Teil als zusätzliche Amtssprachen zugelassen. Die Gebirgsregionen sind dünn besiedelt; fast 60 % der Alpenfläche sind so gut wie unbesiedelt, unterhalb 500 m über dem Meeresspiegel wohnen über 70 % der Einwohner; die größte Bevölkerungsdichte haben Vorarlberg, Oberösterreich und der Ballungsraum Wien (20 % aller Einwohner). Rund 65 % der Bevölkerung leben in Städten. Rund 74 % der Bevölkerung gehören der katholischen Kirche an, knapp 5 % protestantischen Kirchen (die meisten als Lutheraner und Reformierte der Evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich). Rund 2 % der Bevölkerung sind Muslime. Die jüdischen Gemeinden zählen rund 8.000 Mitglieder (rund 6.500 in Wien). Es besteht allgemeine Schulpflicht vom 6. bis 15. Lebensjahr. Die Analphabetenquote beträgt 1 %. Weiterführende und höhere Ausbildung erfolgt an Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Fachschulen, Akademien, sechs Kunsthochschulen (darunter drei Musikhochschulen) und zwölf Universitäten.
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Wirtschaft und Verkehr
Österreich ist Mitglied der Euro-Zone und ein leistungsfähiger Industriestaat, dessen regionale Wirtschaftsstruktur durch die unterschiedlichen geographischen Gegebenheiten bestimmt wird. Rund 44 % der Landesfläche werden landwirtschaftlich genutzt. Vorherrschend im Alpenraum sind Viehzucht und Milchwirtschaft. Ackerbau wird besonders im Gebiet nördlich der Donau, im Burgenland und in der Südsteiermark betrieben; angebaut werden v.a. Mais, Gerste, Weizen, Kartoffeln, Zuckerrüben, Futterpflanzen, Obst und Wein. Große Bedeutung hat die Forstwirtschaft. Die Industriegebiete konzentrieren sich v.a. um die großen Städte, besonders im südlichen Wiener Becken, oberösterreichischen Alpenvorland, steierischen Mur- und Mürztal, Grazer Becken und Unterinntal. Da der Abbau von einheimischen Bodenschätzen unrentabel geworden ist, müssen zwei Drittel des Bedarfs an mineralischen Rohstoffen eingeführt werden.
Abgebaut werden Eisenerz, Braunkohle, Erdöl und Erdgas, Magnesit, Quarzsand, Gips, Blei- und Zinkerze, Graphit und Kaolin und der Salzbergbau hat an Umfang gewonnen. Die wichtigsten Industriezweige sind Nahrungs- und Genußmittelindustrie, Maschinen- und Fahrzeugbau, Metall-, Erdölverarbeitung, chemische, elektrotechnische, Textil-, Bekleidungs-, Leder-, Papier- und Holzindustrie. Die Elektrizitätsgewinnung beruht zu 65 % auf Wasserkraft, der Rest auf Wärmekraft. Die Kraftwerksleistung beträgt rund 16.000 MW.
Der Fremdenverkehr hat große wirtschaftliche Bedeutung: rund 18 Mio. Auslandsgäste jährlich, davon etwa die Hälfte aus Deutschland. Die meistbesuchten Bundesländer sind Tirol, Salzburg, Kärnten, Vorarlberg, Wien. Die Außenhandelsbilanz zeigt seit Jahren eine negative Tendenz. Die wichtigsten Exportgüter sind Maschinen, Halbfertigerzeugnisse, Textilien, Rohstoffe, Nahrungs- und Genußmittel. Importiert werden u.a. Maschinenbau- und Industrieerzeugnisse, Rohstoffe, Pkw u.a. Transportmittel. Haupthandelspartner sind Deutschland u.a. EU-Länder, Schweiz, Japan, USA.
Österreich ist ein wichtiges Transitland, v.a. für den Nord-Süd-Verkehr über die Alpen, woraus sich zunehmend große verkehrstechnische und ökologische Probleme ergeben. Man ist bemüht, weitere Teile des Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Das Eisenbahnnetz umfaßt 6.257 km, wovon die Österreichischen Bundesbahnen 5.643 km betreiben. Es gibt über 300 Seilbahnen, 400 Sessel- und rund 2.500 Schlepplifte. Das Straßennetz hat eine Länge von 107.838 km, davon 1.613 km Autobahnen und 10.269 km Bundesstraßen. Wichtigste Binnenwasserstraße ist die Donau, größte Güterumschlagplätze sind Linz und Wien. Internationale Flughäfen in Wien-Schwechat, Salzburg, Graz, Klagenfurt, Linz und Innsbruck.
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Geschichte
- Die baierische und babenbergische Herrschaft -
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Die Geschichte Österreichs beginnt mit der Festigung einer dauernden Herrschaft der Baiern im Donau- und Alpengebiet zu Beginn des 6. Jahrhunderts. Zum baierischen Stammesbereich gehörten damals schon das westliche Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Tirol. Im 8. Jahrhundert kam Kärnten hinzu. 787/788 gliederte Karl der Große das Stammesherzogtum in das Fränkische Reich ein. Nach der Niederwerfung der Awaren (791/796) konnte das baierische Herrschaftsgebiet auch nach Osten und Südosten erweitert werden. Eine Reihe von Marken (u.a. die Awarische Mark) schützten das Land. Otto der Große erneuerte das System der Marken und schuf die Ostmark (996 "Ostarrichi" genannt) gegen die Ungarn, die sich allmählich donauabwärts vorschob.
Aus den Marken entstanden später die Länder Österreich, Steiermark und Krain. Otto II. trennte Kärnten als selbstständiges Herzogtum von Bayern ab. Als geistliche Territorien entwickelten sich Salzburg, Trient, Brixen und Aquileja. Das führende Geschlecht im deutschen Südosten wurden die Babenberger (seit 976 Markgrafen, seit 1156 Herzöge von Österreich), die 1192 auch die Steiermark erwarben (seit 1180 Herzogtum). Als die Babenberger 1246 erloschen, bemächtigte sich der böhmische König Ottokar II. Premysl 1251/54 der Herrschaft in Österreich, gewann 1260 die Steiermark, erbte 1269 Kärnten und Krain. Erst Rudolf I. von Habsburg machte der böhmischen Macht in den Donau- und Alpenländern ein Ende. 1282 verlieh er die Herzogtümer Österreich und Steiermark seinen Söhnen Albrecht I. und Rudolf II., während Kärnten mit Krain den Grafen von Görz und Tirol überlassen wurden.
Als Träger der Römischen Königskrone betrachteten die Habsburger die österreichischen Länder als ihren Hausmachtbereich. Albrecht II. erwarb 1335 Kärnten und Krain, Rudolf IV. 1363 Tirol. Durch Teilungen (1379 und 1406/11) entstanden drei habsburgisch-österreichische Ländergruppen: die niederösterreichischen Länder (Niederösterreich und Oberösterreich), die innerösterreichischen Länder (Krain, Steiermark, Kärnten, Inner-Istrien, Triest) und die vorderösterreichischen Länder (Tirol, Vorarlberg, die schwäbischen und elsässischen "Vorlande", der [nach der Niederlage von Sempach] Restbesitz im Norden der Schweiz). Durch Erbvertrag mit den Luxemburgern wurde Albrecht V. nach dem Tod seines Schwiegervaters, Kaiser Sigismunds, 1437/38 König von Böhmen und Ungarn, 1438/39 Römischer König (als Albrecht II.). Nach Erlöschen der albertinischen Linie folgten in Böhmen und Ungarn einheimische Könige. Maximilian I. einigte (1491) alle österreichischen Erblande (seit 1453 Erzherzogtum) wieder und gegen Frankreich behauptete er die burgundischen Länder (seit 1477). 1500 erbte er Görz. Die Heirat seines Sohnes, Philipps des Schönen, mit Johanna der Wahnsinnigen (1496) sicherte den Habsburgern Spanien mit seinen italienischen Besitzungen und den amerikanischen Kolonien.
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- Der Aufstieg zur Großmacht -
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Karl V., der Enkel Maximilians, überließ 1521 seinem jüngeren Bruder Ferdinand I. die österreichischen Erblande einschließlich Tirols. Damit wurde Ferdinand (seit 1531 Römischer König, seit 1556/58 Kaiser) der Stammvater der österreichischen Linie der Habsburger. Nach dem Tod des letzten Jagiellonen, Ludwigs II., in der Schlacht von Mohács 1526 wählten ihn auch die Böhmen und Ungarn (Kroaten) zum König (1526/27). Aus den Türkeneinfällen (erste Belagerung Wiens 1529; Errichtung der österreichischen Militärgrenze) ergab sich die Notwendigkeit einer länderübergreifenden funktionsfähigen Staatsorganisation. Die von Ferdinand geschaffenen kollegialen Zentralbehörden blieben nach Abspaltung kaiserlicher Reichsbehörden bis 1848 erhalten. Unter den Söhnen Ferdinands I. wurden die habsburgischen Lande 1564 nochmals und nach dem Tod Maximilians II. 1619 ein letztes Mal geteilt.
Die adligen Stände wurden zu Vorkämpfern der Reformation, die zunächst wegen des Vordringens der Osmanen geduldet wurde (Ausbreitung bis 1572/78). Mit den gegenreformatorischen Maßnahmen Ferdinands II. ab 1590/95 begann die Abkehr von der Politik der Zugeständnisse. Der 1. kaiserliche Türkenkrieg (1593/1606) war begleitet von der Erhebung protestantischer ungarischer Magnaten unter I. Bocskay (1604/06). Kaiser Rudolf II. (seit 1576) begünstigte die Rekatholisierung, doch mußte er 1609 ("Majestätsbrief") den böhmischen Ständen Religionsfreiheit gewähren. Als 1618 die Gegenreformation voll einsetzte, formierte sich die vom protestantischen Adel geführte böhmische Konföderation mit dem Ziel, die böhmischen und niederösterreichischen Länder zu einem antihabsburgischen ständischen Bund zusammenzuschließen. Der böhmische Aufstand 161820 führte zum Dreißigjährigen Krieg. Ferdinand II. (seit 1619 Kaiser) behauptete die Macht des Hauses Österreich unter starken Eingriffen in die Landrechte (1627/28; u.a. Beseitigung des böhmischen Wahlkönigtums, Vertreibung des alten Adels).
Nach dem Westfälischen Frieden 1648 verlagerten die Habsburger in der Zeit Ferdinands III. (seit 1637 Kaiser) ihre Politik fast völlig auf Österreich und dynastische Interessen. Sozialökonomische Strukturveränderungen, so das Entstehen von Großgrundherrschaften v.a. in den böhmischen Ländern, verschlechterten die grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisse (Steigerung der Fronen). Leopold I. (Kaiser seit 1658) stellte sich seit 1663 den Osmanen entgegen. Im "Großen Türkenkrieg", der 1683 mit der Abwehr der Türken vor Wien in der Schlacht am Kahlenberg begann, wurde bis 1699 (Frieden von Karlowitz) ganz Ungarn (einschließlich Kroatien) zurückerobert. Der Spanische Erbfolgekrieg (1713/14) sicherte Österreich die Herrschaft über die spanischen Nebenländer, darunter die reichen spanischen Niederlande. Der Türkenkrieg 1714/18 brachte Nordserbien, Nordbosnien, die Kleine Walachei und das Banat unter österreichische Herrschaft, durch Tausch gegen Sardinien auch Sizilien. Damit erreichte Österreich seine größte territoriale Ausdehnung. Die Politik Karls VI. zielte auf eine Sicherung dieses Bestandes, die Pragmatische Sanktion sollte auch die weibliche Thronfolge garantieren.
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- Das Zeitalter des Absolutismus (1740-1804) -
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Maria Theresia, die Tochter Karls VI., mußte dennoch ihre Ansprüche im Österreichischen Erbfolgekrieg (1740/48) verteidigen. Sie verlor zwar Schlesien (Schlesische Kriege), doch bestätigte der Aachener Frieden (1748) die Reichskrone und die Großmachtstellung Österreichs. Mit dem Siebenjährigen Krieg (1756/63) begann der Gegensatz zur neuen Großmacht Preußen. Mit einer grundlegenden Staatsreform vollzog Maria Theresia einschneidende Eingriffe in die historische Landesverfassung, deren Sonderrechte die Monarchie schwächten: Die Länder verloren ihr Recht auf eigene Verwaltung und die Stände ihr Mitspracherecht in der Wiener Zentrale, Verwaltung und Justiz wurden getrennt und durch Vereinigung der Hofkammern der österreichischen und böhmischen Erblande eine neue Zentralbehörde für die politische, Finanz- und Militärverwaltung geschaffen. Diese Institutionalisierung der monarchisch-staatlichen Verwaltung setzte sich auf der Länderebene fort. Der Adel wurde zum Dienst für die Monarchie verpflichtet. Da die Staatsreform nur für die böhmisch-österreichischen Erblande galt, wurde der spätere österreichisch-ungarische Dualismus bereits fixiert.
Maria Theresias Sohn, Joseph II., der, seit 1765 Mitregent, 1780 die Alleinherrschaft antrat, versuchte, im Sinne des aufgeklärten Absolutismus (Josephinismus) aus den habsburgischen Ländern einen Einheitsstaat mit deutscher Amtssprache zu schaffen. Sein Plan, die österreichischen Niederlande gegen Bayern zu tauschen, scheiterte. Er hob 1781 die Leibeigenschaft auf und löste viele Klöster auf. Andere Reformen scheiterten an der heftigen Abwehr in Ungarn und den österreichischen Niederlanden. Sein Bruder und Nachfolger Leopold II. (179092) versuchte einen Kompromiß, doch bahnte sich schon 1794/95 die Abwendung vom aufgeklärten Absolutismus an. In der Auseinandersetzung mit Frankreich stand Österreich nach dem Ausscheren Preußens im Basler Frieden 1795 allein. Die Zerstörung des europäischen Gleichgewichts in den Französischen Revolutionskriegen und in den Napoleonischen Kriegen führte zu großen Territorialverlusten und zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches (1806).
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- Das Kaiserreich Österreich (1804/66) -
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Am 11.8.1804 nahm Kaiser Franz II. den erblichen Titel eines "Kaisers von Österreich" (als Franz I.) an. Die staatsrechtliche Stellung der Länder der Habsburgermonarchie blieb unverändert. Bis 1809 verlor Österreich an Napoleon I. die österreichischen Niederlande, Vorderösterreich, Tirol, Krain, Teile Oberösterreichs, Kärntens, Kroatiens und die Erwerbungen aus der 3. Polnischen Teilung. Seit 1810 beziehungsweise 1813 betrieb K. W. Fürst von Metternich als Außenminister die Rettung Österreichs als Großmacht, zunächst in Anlehnung an Napoleon I. (Heirat mit der Kaisertochter Marie Louise), dann im Kampf gegen ihn. Erst im August 1813 schloß sich Österreich in den Befreiungskriegen der Koalition gegen Napoleon an.
Die Neuordnung Europas nach dem Sturz Napoleons I. auf dem Wiener Kongress 1814/15 brachte für Österreich die Rückgabe der abgetretenen Teile seiner Erblande, Salzburgs und Dalmatiens, dazu erhielt es Venetien und die Lombardei. Dagegen verzichtete es auf seinen südwestdeutschen Besitz. Unter Metternich (seit 1821 Staatskanzler) nahm Österreich im Europa der Restaurationszeit eine führende Stellung ein (Heilige Allianz). Es war Präsidialmacht des Deutschen Bundes und hatte auch in Italien durch die habsburgischen Nebenlinien die Vormacht. Im Inneren bekämpfte Metternich alle liberalen Bestrebungen (Karlsbader Beschlüsse), v.a. unterdrückte er die nationalen Bewegungen der nichtdeutschen Völker der Donaumonarchie.
Nach 1830 verhärtete sich die Politik der Wiener Regierungszentrale, die unfähig war, den tiefen sozialen Wandel des 19. Jahrhunderts zu bewältigen. Das Verlangen des Besitz- und Bildungsbürgertums, aber auch eines Teils des Adels nach Systemveränderungen und die Auswirkungen der Wirtschaftskrise seit den 1840er-Jahren förderten den Ausbruch der Märzrevolution von 1848. Sie verband sich mit dem Aufbegehren der unterdrückten Nationalitäten und erschütterte die gesamte Monarchie. Der Ausbruch der Revolution in Wien am 13.3. führte sofort zum Sturz Metternichs. Am 25.4. wurde für die nicht ungarischen Länder eine liberale Verfassung erlassen, während Ungarn zu Österreich im Verhältnis der Personalunion stehen sollte.
Zur gleichen Zeit trat die Frankfurter Nationalversammlung zusammen, in Mailand und Venedig siegte die nationale Revolution. Unter dem Druck einer Massenbewegung sollten der neue Reichstag als verfassunggebendes Parlament berufen und der Wahlzensus beseitigt werden. In Prag forderte ein Aufstand v.a. nationale Rechte der böhmischen Länder, doch wurde er von Fürst Windischgrätz blutig niedergeschlagen (11.-17.6.). Auch in Italien erlangte die österreichische Staatsmacht mit den Militäraktionen von Graf Radetzky wieder die Oberhand. In Ungarn bereitete sich seit März 1848 der offene Bürgerkrieg vor, zwischen der kaiserlichen Regierung und dem ungarischen Reichstag kam es im September zum Bruch. Eine neue Erhebung in Wien wurde am 31.10. mit der Erstürmung der Stadt durch die Truppen des Fürsten Windischgrätz (des Älteren) beendet. Mehrere Führer des Aufstands, so R. Blum, wurden standrechtlich erschossen. Schon vorher hatte ein kaiserliches Manifest den Reichstag zum 15.11. nach Kremsier berufen. Am 21.11. wurde F. Fürst zu Schwarzenberg Ministerpräsident. Kaiser Ferdinand I. dankte am 2.12.1848 zugunsten seines Neffen Franz Joseph I. ab. In Kremsier konnte sich die Regierung mit dem Reichstag nicht verständigen, sie löste ihn auf und oktroyierte am 4.3.1849 eine konstitutionelle Gesamtstaatsverfassung (Märzverfassung).
Ungarn, das sich unter L. Kossuth für unabhängig erklärt hatte (14.4. 849), wurde im August 1849 mit russischer Hilfe unterworfen. Schwarzenberg brachte die Versuche der Frankfurter Nationalversammlung, anstelle eines Deutschen Bundes einen Bundesstaat (mit oder ohne Österreich, Großdeutsche, Kleindeutsche) zu errichten, zum Scheitern und erzwang 1850 (Olmützer Punktation) die Wiederherstellung des Deutschen Bundes. Die Spannungen zwischen Preußen und Österreich wuchsen. Mit dem "Silvesterpatent" 1851 hob Schwarzenberg die Märzverfassung mit den Grundrechten auf. Nach seinem Tod betrieb A. von Bach als Innenminister einen entschiedenen bürokratischen Zentralismus. In der Außenpolitik erwies sich die bewaffnet-neutrale und vermittelnde Haltung Österreichs im Krimkrieg als verhängnisvoll: Österreich zog sich dadurch die dauernde Feindschaft Rußlands zu.
In Italien erreichte der sardisch-piemontesische Minister Graf Cavour ein Bündnis mit dem Frankreich Napoleons III., das Österreich 1859 bei Magenta und Solferino schwere Niederlagen zufügte, wobei Österreich die Lombardei verlor. Der wachsende Widerstand Ungarns gegen das neoabsolutistische System führte zur Verfassungsänderung im Oktoberdiplom von 1860, das unter Wahrung der vollen Krongewalt durch dezentralisierte Verwaltung der Länder die Macht der zentralistischen Bürokratie beschränken sollte. Das nach dem Scheitern dieses Konzepts (besonders in Ungarn) verkündete Februarpatent (1861) kehrte zur zentralistischen Reichsgewalt zurück, modifiziert durch eine nichtparlamentarische Konstitutionalisierung des Reichsrats und ein Verwaltungssystem abgestufter Autonomie. Der Deutsche Krieg 1866 gegen Preußen führte zum Verlust Venetiens und gefährdete die Großmachtstellung Österreichs (Ausscheiden aus dem Deutschen Bund). Damit wurde die Nationalitätenfrage zum Reichsproblem.
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- Österreich-Ungarn (1867-1918) -
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Der österreichische Ministerpräsident F. Graf Beust schloß 1867 den Ausgleich mit Ungarn ab. Die Sonderverfassung Ungarns von 1848 wurde wieder hergestellt. So entstand die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Die innere Geschichte Transleithaniens (Ungarn mit seinen Nebenländern) entwickelte sich fortan selbstständig, dagegen wurde Zisleithanien (österreichische Reichshälfte) immer stärker in den Nationalitätenkampf verwickelt. Die deutsche liberale Verfassungspartei erreichte eine allgemeine Liberalisierung, auch eine Verbesserung der Finanzlage. Doch widersetzten sich die Tschechen dem deutsch-zentralistischen System und forderten 1868 die Eigenstaatlichkeit der böhmischen Länder. Den Polen in Galizien musste die polnische Amtssprache zugestanden werden. Im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 blieb Österreich neutral.
Im Inneren versuchte Kaiser Franz Joseph I. weiterhin vergeblich, einen Ausgleich mit Tschechen und Polen zu erreichen: föderalistische Programme scheiterten auch am Widerstand der Deutschliberalen und der Ungarn. Das Dreikaiserbündnis (Deutsches Reich, Rußland, Österreich-Ungarn) wurde durch den Widerspruch österreichischer und russischer Interessen auf dem Balkan erschüttert, doch erreichte Österreich auf dem Berliner Kongreß (1878) die Zustimmung zur Besetzung und Verwaltung der türkischen Provinz Bosnien und Herzegowina. Mit der Regierungsübernahme durch E. Graf Taaffe änderte sich die Nationalitätenpolitik, er erließ Verordnungen über die Doppelsprachigkeit der Behörden für Böhmen und Mähren (1880), für die slowenischen Gebiete (1882) und für Österreich-Schlesien (1882). In Prag wurde 1882 eine tschechische Universität errichtet. Doch gelang ihm die Entspannung nicht auf Dauer und 1893 musste er zurücktreten.
Die ohne Kontakte mit deutschen Parteien gewährten Zugeständnisse von Ministerpräsidenten Graf Badeni (1895/97) an die Tschechen (Wahlrechtsreform, Sprachverordnungen, 1899 wieder aufgehoben) verschärften den Nationalitätenstreit, der nun den Gesamtstaat bedrohte. Um 1880 hatte nach Lockerung des Wahlzensus die Bildung neuer Parteien begonnen: die auf das Kleinbürgertum, später auf die Bauern gestützte Christlichsoziale Partei unter K. Lueger, die Sozialdemokratische Partei unter V. Adler, die 1911 in eine deutsche und eine tschechische Partei zerfiel, die Liberalen, die sich in radikale (Alldeutsche Vereinigung) und gemäßigte Gruppen aufgliederten. Bei den ersten allgemeinen, gleichen und direkten Wahlen (1907) zum Reichstag siegten die Massenparteien: Christlichsoziale Partei, Sozialdemokratische Partei, deutschnationale Gruppen (u.a. Alldeutsche Vereinigung, seit 1910 Deutscher Nationalverband).
Die Außenpolitik Österreich-Ungarns hatte durch den Abschluß des Zweibunds mit dem Deutschen Reich 1879 eine neue Grundlage erhalten. 1882 folgte der Dreibund mit dem Deutschen Reich und Italien, ein Bündnis, das von Anfang an durch die italienische Irredenta belastet war. Serbien gab unter der Dynastie Karadordevic (seit 1903) die Anlehnung an Österreich auf und arbeitete, von der russischen Diplomatie gefördert, auf die Trennung der südslawischen Gebiete von der Habsburgermonarchie hin. Die Annexion Bosnien und Herzegowinas durch Österreich (1908) verschärfte den Gegensatz zu Serbien und löste eine europäische Krise aus. In den Balkankriegen (1912/13) verhinderten v.a. die Warnungen der deutschen Regierung ein österreichisches Eingreifen. Erst die Ermordung des Thronfolgers Franz Ferdinand in Sarajevo (28.6. 1914) durch großserbische Nationalisten löste die Kriegserklärung an Serbien aus (Anlaß zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs). Im Inneren hatte die Monarchie mit größten Schwierigkeiten zu kämpfen. T. Masaryk und E. Benes wirkten, vom Ausland förmlich anerkannt, für die politische Unabhängigkeit der Tschechen. 1916 starb Kaiser Franz Joseph I., sein Großneffe bestieg als Karl I. den Thron. Durch einen baldigen Friedensschluß (Geheimverhandlungen mit Frankreich durch Sixtus, Prinz Bourbon-Parma) und eine föderalistische Neuordnung suchte er den Bestand Österreich-Ungarns zu retten, doch vollzog sich mit dem militärischen Zusammenbruch im Oktober/November 1918 die Auflösung der Habsburgermonarchie.
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- Die erste Republik (1918/37) -
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Der Waffenstillstand wurde noch von der letzten kaiserlichen Regierung unterzeichnet (3.11.), sie trat am 11.11. zurück, am gleichen Tag verzichtete Karl I. auf den Thron. Die Provisorische Nationalversammlung (bestehend aus den 1911 gewählten deutschen Reichsratsabgeordneten) proklamierte die "Republik Deutschösterreich" und erklärte sie zum Bestandteil der "Deutschen Republik". Der Sozialdemokrat K. Renner bildete als Staatskanzler aus allen in der Nationalversammlung vertretenen Parteien eine Koalitionsregierung, die in der Folgezeit das Verhältniswahlrecht (anstelle des Mehrheitswahlrechts) und das Stimmrecht für Frauen einführte.
Aus den Wahlen vom 16.2.1919 ging die Sozialdemokratische Arbeiterpartei Österreichs als stärkste politische Kraft hervor. Die neue Nationalversammlung bestätigte die Staatsbildung und annullierte u.a. durch das Habsburgergesetz die monarchischen Strukturen. Mit Sozialgesetzen (u.a. Achtstundentag, Regelung von Frauen- und Kinderarbeit) suchte die Regierung die sozialen Spannungen abzubauen und die revolutionären Strömungen einzudämmen. Die Errichtung einer Räterepublik wurde verhindert. Nach alliierter Einlösung der Territorialforderungen der CSR (Sudetenland) und Italiens (Südtirol) konnte sich Österreich nur in den Abstimmungsgebieten in Südkärnten und Deutsch-Westungarn (Burgenland) behaupten, auch Vorarlberg blieb bei Österreich. Dagegen wurde der Verzicht auf Südtirol und die sudetendeutschen Gebiete im Versailler Vertrag (1919) und im Vertrag von Saint-Germain-en-Laye (1919) festgeschrieben, die beide zugleich den Anschluß an das Deutsche Reich verboten. Österreich wurde in den Völkerbund aufgenommen.
Der deutsche Reststaat der einstigen Donaumonarchie, territorial ein Achtel der Gesamtmonarchie, erhielt grundlegend veränderte politische, wirtschaftliche und soziale Strukturen; als Nachfolgestaat war er mit hohen Reparationsleistungen belastet, die den politischen und wirtschaftlichen Neubeginn erschwerten. Am 1.10.1920 trat die neue demokratische Verfassung in Kraft. Die Wahlen vom 17.10.1920 veränderten durch den Sieg der bürgerlichen Parteien die innenpolitische Situation. Die Christlichsoziale Partei (CP) setzte sich als stärkste politische Kraft durch und stellte, in Koalition mit kleinen bürgerlichen Parteien wie der Großdeutschen Volkspartei (GVP) und dem Landbund (LB), meist den Bundeskanzler. Die Sozialdemokraten standen seit 1920 in Opposition, bauten jedoch ihre Machtstellung in Wien aus (Bürgermeisteramt 1919-34) und prägten dort durch sozial- und bildungspolitische Reformen das moderne Profil der Stadt. Die wirtschaftliche Sanierung des Landes (Beendigung der Inflation, Einführung der Schillingwährung) konnte nur Mithilfe der durch den Völkerbund vermittelten Kredite eingeleitet werden (Genfer Protokolle, 1922). Diese Kredite waren immer mit dem Anschlußverbot an Deutschland verbunden.
Bis 1932 konnte keine der bürgerlichen Regierungen dauerhafte wirtschaftliche Erfolge erringen. Seit Oktober 1926 wechselten die Kabinette rasch, die politische Polarisierung zwischen Sozialdemokratie und bürgerlichen Parteien verstärkte sich. Die nichtstaatlichen bewaffneten Selbstschutzformationen der Parteien (der Republikanische Schutzbund der Sozialdemokraten, die am italienisch-faschistischen Vorbild ausgerichteten Heimwehren), die sich blutige Zusammenstöße lieferten, gefährdeten die Demokratie. 1930 gelang zwar der Regierung Schober die Liquidierung aller Kriegsschulden und der alliierten Generalpfandrechte, nicht aber die Bildung einer Deutsch-Österreichischen Zollunion. Die Weltwirtschaftskrise brachte hohe Arbeitslosigkeit und völlige Zerrüttung der Staatsfinanzen. Im April 1932 siegte die nationalsozialistische Partei, die organisatorisch der deutschen Parteileitung unterstellt war, in Landtags- und Gemeindewahlen. Im Mai 1932 bildete E. Dollfuß als Bundeskanzler eine Koalitionsregierung aus CP, LB und Heimatblock. Die schwache parlamentarische Mehrheit und der Aufschwung der nationalsozialistischen Bewegung veranlassten Dollfuß im Mai 1932, den Nationalrat auszuschalten und mit Notverordnungen zu regieren. Die NSDAP wurde offiziell verboten, setzte aber ihre Tätigkeit illegal fort. Im Februar 1934 wurden auch die Sozialdemokraten nach einem Aufstand des Republikanischen Schutzbundes aufgelöst. Mit der Maiverfassung 1934 wurde die Abkehr von demokratischen Prinzipien legalisiert. Die Vaterländische Front, einzige politische Partei, propagierte einen Ständestaat, der von autoritärem Katholizismus und Heimwehrfaschismus geprägt sein sollte. Die Römischen Protokolle (17.3.1934) sicherten die Verbindung zu Italien und Ungarn. Als bei einem fehlgeschlagenen nationalsozialistischen Putsch Dollfuß ermordet wurde, musste sich Hitler wegen der Haltung Mussolinis von den Vorgängen distanzieren, doch sandte er F. von Papen als Sonderbotschafter nach Wien, um den "Anschluß" vorzubereiten. Die Annäherung zwischen Mussolini und Hitler seit dem Italienisch-Äthiopischen Krieg 1935/36 zwang Dollfuß' Nachfolger Schuschnigg zum Abkommen mit Deutschland, das die staatliche Integrität Österreichs und die Nichteinmischung im Inneren garantierte, aber Österreich zu einer an Deutschland orientierten Außenpolitik verpflichtete (Juli 1936). Gleichzeitig nahmen der nationalsozialistische Druck und die Unterwanderung des Regierungsapparats zu. Nach der Zusammenkunft Hitlers mit Schuschnigg in Berchtesgaden (12.2.1938) erzwang Hitler die Einsetzung des Nationalsozialisten A. Seyß-Inquart zum Innenminister.
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- Österreich im großdeutschen Reich (1938/45) -
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Unter deutschem Druck gab Schuschnigg die für den 13.3.1938 geplante Volksabstimmung über den Erhalt der Unabhängigkeit auf und trat am 11.3. zurück. Nach dem Einmarsch deutscher Truppen am 12.3. vollzog der von Bundespräsident Miklas zum Bundeskanzler ernannte Seyß-Inquart den "Anschluß" an das Deutsche Reich (durch Volksabstimmung am 10.4. bestätigt). Sofort danach setzte die Internierung von Regimegegnern ein (Ausbau des KZ Mauthausen), auch in die Judenverfolgungen wurde Österreich einbezogen. Das "Ostmarkgesetz" vom 14.4.1939 gliederte Österreich in "Reichsgaue". 1939/45 nahmen österreichische Soldaten an den Kämpfen des Zweiten Weltkriegs teil. Widerstandsgruppen organisierten, zum Teil in Verbindung zu deutschen Organisationen, Aktionen gegen die nationalsozialistische Herrschaft.
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- Die zweite Republik (seit 1945) -
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1943 beschlossen die Alliierten auf der Moskauer Konferenz, Österreich als eigenen Staat wieder herzustellen. In Jalta (Februar 1945) wurde die Aufteilung des Landes in vier Besatzungszonen vereinbart.
In den von sowjetischen Truppen seit Ende März 1945 eroberten Gebieten (Einnahme von Wien am 13.4.) bildete der Sozialdemokrat K. Renner am 27.4. eine provisorische Regierung, die die Wiederherstellung der Republik Österreich verkündete. Diese Regierung, der Vertreter der Sozialdemokratie (jetzt Sozialistische Partei, SPÖ), der neu gegründeten Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Kommunistischen Partei (KPÖ) angehörten, führte die Verfassung von 1920 (in der Fassung von 1929) wieder ein und annullierte alle nationalsozialistisch bestimmten Gesetze. Nachdem Anfang Mai 1945 amerikanische, britische und französische Truppen in den Westen eingerückt waren, übernahmen die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich mit dem 1. Kontrollabkommen (4.7.) die oberste Regierungsgewalt in Österreich und grenzten die Besatzungszonen gegeneinander ab.
Am 20.10.1945 wurde die provisorische Regierung auch von den westlichen Besatzungsmächten anerkannt. Der provisorische Status endete mit den ersten Nationalrats- und Landtagswahlen (25.11.1945), bei denen die ÖVP die absolute Mehrheit errang, und mit dem Zusammentritt der Bundesversammlung und der Wahl Renners zum Bundespräsidenten. Die Alliierten übten ihre höchste Gewalt nur über die österreichische Bundesregierung aus. Ihre durch das alliierte Kontrollabkommen vom 28.6.1946 erweiterte Kompetenz ermöglichte den Beginn des wirtschaftlichen Wiederaufbaus mit der Marshallplanhilfe 1948/51 (1,6 Mrd. Dollar). ÖVP und SPÖ bildeten ab 947 eine große Koalition, wobei die ÖVP den Bundeskanzler (u.a. L. Figl, J. Raab), die SPÖ den Vizekanzler stellte. Die KPÖ verlor seit 1947 immer mehr an Gewicht, 1955/56 wurde die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) gegründet.
In der Außenpolitik mißlang v.a. infolge des britischen und amerikanischen Einspruchs eine Regelung der Südtirolfrage durch Anwendung des nationalen Selbstbestimmungsrechts (Südtirol). Behindert durch den Ost-West-Konflikt, führten die Verhandlungen zur Beendigung des Besatzungsstatus erst am 15.5.1955 im Österreichischen Staatsvertrag zur Unabhängigkeit und (teilweise eingeschränkten) Souveränität unter Erneuerung des Anschlußverbots an Deutschland, bei freiwilliger Verpflichtung zur Neutralität. Noch im selben Jahr wurde Österreich in die UN aufgenommen, 1956 in den Europarat, 1960 in die Europäische Freihandelsassoziation. Seit 1977 bestand völliger Freihandel mit den Staaten der EG. 1989 stellte Österreich, das dem Europäischen Währungssystem (EWS) angeschlossen ist, den Antrag zur Aufnahme in die Europäische Gemeinschaft (EG).
1970/83 stellte die SPÖ allein die Regierung; Bundeskanzler war B. Kreisky. Seine Regierung setzte wichtige innenpolitische Reformen durch, so für Steuern, Straf- und Familienrecht. Bei den Wahlen zum Nationalrat 1983 verlor die SPÖ die absolute Mehrheit. Nach Kreiskys Rücktritt übernahm F. Sinowatz das Amt an der Spitze eines Koalitionskabinetts aus SPÖ und FPÖ (mehrfach umgebildet). Zu heftigen Kontroversen kam es anläßlich der Wahl von K. Waldheim zum Bundespräsidenten (im Amt 1986/92): die Auseinandersetzungen um seine Vergangenheit als Offizier der deutschen Wehrmacht führten auch zu außenpolitischen Belastungen. Sinowatz trat als Bundeskanzler zurück, sein Nachfolger wurde F. Vranitzky (SPÖ). Nach dem Bruch der Koalition mit der FPÖ im September 1986 bildete er eine Regierung mit der ÖVP, die nach den Wahlen vom November 1986 (Gewinne für die FPÖ, Einzug der Grünen ins Bundesparlament) im Amt blieb. In den Nationalratswahlen vom Oktober 1990 konnte die SPÖ ihre Mehrheit von 43% bei großen Verlusten der ÖVP und wiederum starken Gewinnen für die FPÖ halten. Vranitzky stand weiterhin an der Spitze einer SPÖ/ÖVP-Koalitionsregierung. Heftige innenpolitische Kontroversen gab es um die FPÖ, in der 1986 J. Haider die Führung übernahm (bis 2000). Mit seinem rechtsnationalen und rechtspopulistischen Programm konnte die Partei seitdem auch in Landtagswahlen erhebliche Stimmengewinne erzielen (zuletzt 1999).
Bundespräsident ist seit 8.7.1992 T. Klestil (ÖVP-Kandidat, nach Stichwahl). Er wurde 1998, diesmal als überparteilicher Kandidat, wieder gewählt. Bei den Wahlen zum Nationalrat im Oktober 1994 behauptete die SPÖ ihre führende Stellung und bildete erneut unter Bundeskanzler Vranitzky zusammen mit der ÖVP eine große Koalition (erneuert nach den vorgezogenen Neuwahlen vom Dezember 1995). Nach dem Rücktritt Vranitzkys übernahm V. Klima (SPÖ) am 27.1.1997 die Führung der SPÖ-ÖVP-Koalition. Anfang 1999 wurden die Briefbombenattentate aufgeklärt (ab 1993; 2000 Selbstmord des Einzeltäters). Bei den Nationalratswahlen vom 3.10.1999 wurde die FPÖ erstmals zweitstärkste Partei, nach der SPÖ und knapp vor der ÖVP; die Regierungsbildung unter Bundeskanzler W. Schüssel (FPÖ-ÖVP-Koalition) kam erst am 4.2. 2000 zustande; zuvor hatten sich beide Parteien auf eine Erklärung über die "Grundwerte der europäischen Demokratie" (Vorbedingung von Bundespräsident T. Klestil) verpflichtet, aber gleichzeitig traten automatisch Sanktionen der EU in Kraft. Nach einer positiven Empfehlung der am 30.6. von den 14 EU-Staaten bestellten und am 12.7. ernannten Gutachter wurden sie im September 2000 wieder aufgehoben.
Schon im Juli 2000 war auf Beschluß des Nationalrats eine "Staatszielbestimmung zum Schutz der Volksgruppen" in die Verfassung aufgenommen worden. 1995 wurde ein Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus gestiftet. Am 24.10.2000 unterzeichnete die Bundesregierung Österreichs mit den USA, Ungarn, der Tschechischen Republik, Polen, Weißrußland, Rußland und der Ukraine ein Abkommen zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern (Zwangsarbeit). Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts (1990/91) geriet die Frage der Neutralität immer stärker in die innenpolitische Diskussion. Nach Verhandlungen mit der EG (EU) schloß Österreich im März 1994 einen Vertrag über den Beitritt.
Nach dessen Billigung durch die Bevölkerung im Juni 1994 trat Österreich zum 1.1.1995 der Gemeinschaft bei. Im Februar 1995 erfolgte der Beitritt Österreichs zum NATO-Programm "Partnerschaft für den Frieden". Grundsätzlich gewann die Bevölkerung weiter Vertrauen zur EU. Allerdings begann Ende November 2000, auch unter dem Einfluß der EU-Sanktionen, ein Volksbegehren zum Austritt aus der EU (nach einem Beschluß vom 4.7.2000). Die internationale Kosovokrise 1999 verstärkte außerdem die Diskussion um die Ausrichtung der Sicherheitspolitik. Seit dem 1. Januar 1999 ist Österreich Mitglied der Euro-Zone und am 1. Januar 2002 führte das Land den Euro als Währung ein.
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